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Bundesgerichtshof (BGH) Archiv © 123rf.com

Tief sitzender Rassismus

Schüsse durch Nachbarstür: BGH erklärt Urteil gegen Neonazi für rechtskräftig

Ein Mann schießt aus rassistischen Motiven durch die Tür seiner pakistanischen Nachbarin. In Hamburg wird der 49-Jährige verurteilt, er geht in Revision. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter attestieren dem Täter einen tief sitzenden Rassismus.

Mittwoch, 17.04.2024, 13:55 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 17.04.2024, 13:57 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Der Angeklagte hatte nach Feststellung des Landgerichts am 27. Mai 2023 in Hamburg-Niendorf aus fremdenfeindlichen Motiven mit bedingtem Tötungsvorsatz durch die geschlossene Tür einer von pakistanischen Nachbarn bewohnten Wohnung geschossen.

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Das Landgericht verurteilte den Angeklagten im Dezember zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Überprüfung des Urteils durch den in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des BGH habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, das Urteil des Landgerichts sei damit rechtskräftig, teilte die BGH-Pressestelle am Mittwoch in Karlsruhe mit.

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Tief sitzende, rechtsradikale Grundeinstellung

Der Angeklagte war vom Landgericht wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Mordmerkmale der Heimtücke und eines Handelns aus niedrigen Beweggründen angenommen. Die Nachbarn wurden den Angaben zufolge damals nicht verletzt, weil sie sich in einem anderen Raum befanden.

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In dem Angeklagten hatte sich nach Angaben des BGH seit seiner Jugend eine tief sitzende, rechtsradikale Grundeinstellung mit fremdenfeindlichen, rassistischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Ideologieelementen verankert. Über seine als freundlich und ruhig beschriebenen pakistanischen Nachbarn habe er sich zuvor schikanös wegen angeblicher Lärmbelästigung beschwert, hieß es. Nach der Tat habe er gegenüber einer Polizeibeamtin gesagt, dass er es bereue, niemanden getroffen zu haben. (epd/mig) Aktuell Recht

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