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Finanzamt, Geld, Steuern, Schild, Sozialhilfe
Finanzamt © hrohmann @ pixabay.com (CC0)

Ratgeber

Wie Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden

Für Migranten sind Kryptowährungen oft eine lukrative Anlagemöglichkeit. Wer mit der digitalen Währung handelt und Gewinne erwirtschaftet, muss in Deutschland jedoch Steuern abführen. Das ist vielen Anlegern gar nicht bewusst. Bei Missachtung drohen hohe Strafen.

Samstag, 11.05.2024, 0:01 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.05.2024, 7:50 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Satoshi Nakamoto hat im Jahr 2008 den Bitcoin als Antwort auf die damalige Finanzkrise herausgebracht. Sein Ziel war es, eine manipulationsfreie, digitale Währung zu schaffen. Mit Erfolg! Schon wenige Jahre später wurde aus seinem Traum Realität. Er legte sozusagen den Grundstein für alle anderen Kryptowährungen, die bisher den Markt erblickten.

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Für einige Personen sind Kryptowährungen jedoch weit mehr als ein digitales Zahlungsmittel – die volatilen Preise locken die Anleger. Sie alle machen sich berechtigte Hoffnungen auf einen großen Gewinn durch den Verkauf von Kryptowährung. Oft funktioniert es, wie der Bitcoin Dollar Preis der letzten Jahre beweist. Das lockt insbesondere Menschen an, die mit sich mit wenig Einsatz Hoffnung auf hohe Gewinne machen und vor allem Migranen, die nicht arbeiten dürfen. In der Arbeitslosigkeit ist der Handel mit Devisen und Wertpapieren oft der einzige Weg, sich etwas hinzuzuverdienen. Doch ein Punkt rutscht gerade bei Neulingen im Krypto-Space in den Schatten, wie werden Gewinne eigentlich versteuert?

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Wie wird der Handel mit Kryptowährungen steuerrechtlich betrachtet?

Wer bereits am Aktienmarkt tätig ist, wird direkt einen entscheidenden Unterschied feststellen. Der Verkauf von Aktien oder die Auszahlung von Dividenden gehören laut Steuerrecht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Solche Einkünfte werden grundsätzlich neben der Einkommen- und Kirchensteuer auch pauschal mit einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert.

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Bitcoin, Ethereum & Co. sind aus steuerrechtlicher Sicht weder offiziell anerkannte Währungen, noch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Finanzamt behandelt sie als sonstige Wirtschaftsgüter. Da es sich somit um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, entfällt die oben erwähnte Abgeltungssteuer.

Muss man Gewinne aus Kryptoverkäufen nicht versteuern?

Das deutsche Steuerrecht ist recht komplex! Angenommen, man hat Bitcoin zu einem Preis von 1.000 € eingekauft und verkauft ihn anschließend mit einem Gewinn von 5.000 €. In diesem Fall hat man steuerpflichtige Einkünfte erzielt. Versteuert werden diese Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz – der Höchststeuersatz liegt in Deutschland bei 42 % und greift ab einem Einkommen von 66.761 €.

Der Handel mit Kryptowährungen läuft nicht unter dem Radar des Finanzamts. Der Fiskus kann durch Überwachung des Bankkontos, Anfragen an die Kryptobörsen oder eigene Nachforschungen etwaige Transaktionen ermitteln. Außerdem verpflichtet der DAC-8 alle in Europa handelnden Börsen, etwaige Transaktionsdaten bis spätestens 01.01.2026 an die Behörden zu übermitteln.

Der Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährung ist unter Umständen steuerfrei

Tatsächlich kann der Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoin & Co. komplett steuerfrei sein – völlig unabhängig von der Gewinnhöhe. Das funktioniert jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Besteuerung von Kryptowährungen gibt es zwei wichtige Fragen:

  • Wann wurde die Kryptowährung gekauft und wieder verkauft?
  • Wie hoch ist der tatsächliche Gewinn aus dem Handel?

Die Antwort auf diese beiden Fragen macht den Unterschied zwischen einem steuerpflichtigen und einem steuerfreien Gewinn. Angenommen, man entschließt sich nach über einem Jahr, die Kryptowährung wieder zu verkaufen – dann ist der Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Hierbei ist die Gewinnhöhe völlig unabhängig und auch in der jährlichen Steuererklärung muss man den Gewinn nicht angeben.

Es gibt noch eine weitere Situation, in der ein Gewinn steuerfrei ist. Das ist der Fall, wenn die Kryptowährung innerhalb von 12 Monaten wieder verkauft, der Gewinn jedoch 1.000 Euro nicht übersteigt. Bis zum Jahr 2023 galt eine Freigrenze von 600 Euro, diese wurde zum Jahr 2024 auf 1.000 Euro erhöht.

Kurz zusammengefasst:

  • Wer die Kryptowährung erst nach über 12 Monaten verkauft, gilt der Gewinn als steuerfrei
  • Verkäufe innerhalb von 12 Monaten, dessen Gewinn die 1.000 Euro Freigrenze jedoch nicht übersteigt, gelten ebenfalls als steuerfrei

Man beachte die Freigrenze

Die Freigrenze gilt nicht nur für den Verkauf von Kryptowährungen, sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb des Jahres! Im Zweifelsfall sollte man sich lieber von einem Fachmann beraten lassen, denn schlimmstenfalls kann das Finanzamt Steuerhinterziehung vorwerfen.

Beispiel: Man veräußert in diesem Jahr über die Plattform „Kleinanzeigen“ ein Ölgemälde für 1.100 Euro. Kurze Zeit später erzielt man mit dem Verkauf von Kryptowährungen einen weiteren Gewinn von 980 Euro. Mit dem Verkauf des Ölgemäldes hat man die Freigrenze überschritten! Die Differenz von 100 Euro zum Freibetrag sowie die 980 Euro aus dem Kryptogeschäft müssen voll versteuert werden.

Wie ermittelt man die genaue Haltezeit der Kryptowährung?

Setzt man das erste Mal einen Fuß in den Krypto-Space und kauft lediglich eine Kryptowährung, wird es nicht schwierig sein, die genaue Haltedauer zu ermitteln. Anders sieht es aus, wenn man regelmäßig verschiedene Kryptowährungen erwirbt. Doch die genaue Haltedauer ist aus steuerrechtlicher Sicht entscheidend. Stichwort: 12 Monate!

Die FIFO-Methode

Für die Berechnung müsste man theoretisch jeder einzelnen Kryptowährung das Kauf- beziehungsweise Verkaufsdatum zuweisen. Ein schwieriges Unterfangen. Damit einem hierbei keine Fehler unterlaufen, kann man die FIFO-Methode (First-in-First-out) nutzen. Bei diesem Prinzip verkauft man zuerst die Kryptowährungen, die man als Erstes gekauft hat.

Diese Methode wird laut § 23 EStG für Fremdwährungsbeträge angewendet. Der Gesetzgeber hat dies festgelegt, um die Reihenfolge der Veräußerungsgeschäfte festzulegen. Ist man gesetzlich dazu verpflichtet, die FIFO-Methode anzuwenden? Nein, da Gewinne aus Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft gelten und sie vom Finanzamt nicht als Währung angesehen werden. Die Bewertungsreihenfolge FIFO-Methode ist ausschließlich für Fremdwährungen vorgeschrieben. Da Kryptowährungen diesen jedoch ähnlich sind, ist die Anwendung dieser Methode ratsam, aber keine Pflicht.

Neben der FIFO-Methode gibt es noch die folgenden Verfahren:

  • LIFO-Methode (Last-in-First-out)
  • HIFO-Methode (Highest-in-First-out)

In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass die Finanzämter die LIFO- und auch die HIFO-Methode zumeist ablehnen. Die FIFO-Methode ist generell eine gängige Praxis, die von jedem Finanzamt akzeptiert wird.

Fazit – Neuland für die Finanzämter

Der Handel mit Kryptowährungen in Deutschland steckt eigentlich noch in den Kinderschuhen. Das führt teilweise zu steuerrechtlichen Herausforderungen, bietet aber durchaus auch Spielraum für steuerliche Optimierung. Man sollte sich bereits vor dem Handel mit den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und die eigene Situation genau analysieren. Das gilt insbesondere für Personen, die neu im Land sind und noch keine Erfahrung mit dem deutschen Steuersystem haben.

Die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften und die Nutzung der Möglichkeiten zur Steueroptimierung können dabei helfen, unangenehme Überraschungen durch das Finanzamt zu vermeiden – denn dieses besteht ohne Wenn und Aber auf ihr Recht. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten ist die Konsultation eines Steuerexperten ratsam, um die individuellen steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen und konform mit den gesetzlichen Anforderungen zu handeln. (dd) Panorama

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