Asylverfahren in NRW
Tunesier nach Köln, Jordanier nach Düsseldorf, Somalier nach Arnsberg
Tunesier nach Köln, Jordanier nach Düsseldorf, Somalier nach Arnsberg – mit dieser Aufteilung will NRW Asylverfahren in Verwaltungsgerichten beschleunigen. Dazu liegt jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch, den das Kabinett beschlossen hat.
Donnerstag, 30.05.2024, 12:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.05.2024, 12:22 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Für gerichtliche Asylverfahren sollen Zuständigkeiten künftig nach Herkunftsländern gebündelt und unter den Verwaltungsgerichten in NRW aufgeteilt werden, um die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen. Das sieht eine Verordnung vor, die Justizminister Benjamin Limbach am Mittwoch im Entwurf vorstellte.
Ausdrücklich ausgeklammert sind dabei allerdings die 22 stärksten Asyl-Herkunftsstaaten wie Syrien, Irak, Türkei, Iran, Afghanistan, Nigeria und Russland. Bei der Vielzahl der Asylanträge aus diesen Ländern sei es sinnvoll, die gerichtliche Bearbeitung auf breite Schultern zu stellen und alle sieben Verwaltungsgerichte einzubeziehen, erklärte der Grünen-Politiker. Bei den Verwaltungsgerichten (VG) gebe es für diese Fälle vielfach bereits spezialisierte Kammern.
Die Neuerung soll für Herkunftsstaaten mit geringeren Zahlen von Asylsuchenden gelten: Jedes VG soll sich demnächst auf eine Gruppe von Ländern spezialisieren, für die es dann ausschließlich zuständig ist. Dafür werden „Cluster“ nach geografischen Regionen gebildet, wie der Grünen-Politiker erläuterte. Die Bearbeitung der Verfahren werde damit vereinfacht.
Richter mit Länderspezialisierungen
Verwaltungsrichterinnen und -richter könnten sich auf bestimmte Herkunftsstaaten spezialisieren – und den anderen Verwaltungsgerichten bleibe für diese Länder dann eine Bearbeitung erspart. Derzeit sind alle sieben Verwaltungsgerichte in NRW für Verfahren aus allen Herkunftsstaaten zuständig – was fundierte Kenntnisse zur asylrelevanten Situation in allen einzelnen Staaten erfordert.
Asylsuchende, die einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhalten, haben das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung – und sie brauchen Klarheit über ihren Schutzstatus, wie Limbach betonte. 2023 sei die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit von Asylgerichtsverfahren in NRW auf 17,6 Monate erheblich verringert worden (Stichtag 31. Dezember). Von 17.562 Fällen wurden 15.179 Verfahren erledigt. Im ersten Quartal 2024 betrug die Laufzeit in Hauptsacheverfahren vor den Asylkammern der VG im Schnitt noch 17, 1 Monate. Mit der neuen Verordnung soll es deutlich schneller gehen.
Welches Gericht bearbeitet künftig welche Herkunftsländer?
Der neue Plan sieht als Verteilung vor, dass das VG Köln für die Maghreb-Staaten, den Nahen Osten und die arabischen Staaten zuständig wird. Das VG Düsseldorf konzentriert sich auf Süd- und Südostasien. In die Zuständigkeit des VG Arnsberg fällt demnach das westliche Afrika, in die des VG Aachen das östliche Afrika. Gelsenkirchen ist für europäische Länder wie Kosovo und Bosnien-Herzegowina zuständig, Münster für Indien, Sri Lanka und Bangladesch. Das VG Minden übernimmt als zusätzliche Sonderzuständigkeit – neben südlichem Afrika oder GUS-Staaten wie Belarus – für sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung alle Neu-Verfahren aus dem Irak.
Der Entwurf sei in enger Abstimmung mit den Gerichten entwickelt worden und vom schwarz-grünen Kabinett am Dienstag beschlossen worden, berichtete der Minister. Er gehe nun in die Verbände-Anhörung und solle vor der Sommerpause verabschiedet werden. Das NRW-Modell sei ein bundesweites Novum. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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