Gleichheit der Geschlechter
EU-Gericht stärkt Zugang zu Flüchtlingsstatus für Frauen
Frauen, die sich mit der Gleichheit der Geschlechter identifizieren, gehören zu einer „bestimmten soziale Gruppe“ im Sinne eines Verfolgungsgrundes. Das kann zur Anerkennung als Flüchtling führen. Das haben EuGH-Richter im Falle zweier irakischer Mädchen entschieden.
Mittwoch, 12.06.2024, 11:35 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.06.2024, 11:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Frauen und Mädchen, die sich mit dem Grundwert der Gleichheit der Geschlechter identifizieren, können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) den Flüchtlingsstatus erhalten. Das entschieden die Richter am Dienstag in Luxemburg.
Zwei irakische Mädchen, die seit 2015 in den Niederlanden leben, hatten nach abgelehnten Asylanträgen erneut um internationalen Schutz gebeten. Sie fürchteten, wegen ihrer Identität, die sich in den Niederlanden geformt habe, bei einer Rückkehr in den Irak verfolgt zu werden. Das niederländische Gericht legte den Fall dem EuGH vor.
„Bestimmte soziale Gruppe“
Drittstaatsangehörige können internationalen Schutz erhalten, wenn ihnen droht, dass sie wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. Die Richter des EuGH entschieden, dass Frauen, die sich mit der Gleichheit der Geschlechter identifizieren, eine „bestimmte soziale Gruppe“ im Sinne eines Verfolgungsgrundes darstellen können, was zur Anerkennung als Flüchtling führen kann.
Dies gelte insbesondere, wenn sich die Identifikation während eines längeren Aufenthalts in einem Mitgliedstaat entwickelt habe und das Herkunftsland diese Werte nicht anerkenne, erklärten die Richter. (epd/mig) Aktuell Recht
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