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Bundesministerium des Innern © 123rf.com

Neue Ungleichbehandlung

EU-Sonderregeln für Ukrainer werden verlängert – nur für Ukrainer!

Flüchtlinge aus der Ukraine können ein Jahr länger ohne Probleme in der EU bleiben. In Deutschland sollen die Sonderregeln aber nicht für alle Geflüchteten aus der Ukraine gelten. Innenministerin Faeser fordert zudem eine bessere Verteilung in der EU.

Sonntag, 16.06.2024, 11:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.06.2024, 11:36 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können mindestens bis März 2026 problemlos in der Europäischen Union bleiben. Die EU-Staaten beschlossen am Donnerstag in Luxemburg, Sonderregeln für den vorübergehenden Schutz von Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU zu verlängern, wie die EU-Staaten mitteilte. „Wir werden weiterhin Menschenleben retten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

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Wie aus einem vom 30. Mai datierten Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die Bundesländer, das dem MiGAZIN vorliegt, allerdings hervorgeht, soll die Verlängerung nicht für alle Menschen aus der Ukraine gelten. Die Verlängerung soll nur für Ukrainer gelten sowie für Personen, die in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthaltsstatus hatten und die nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.

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Viele Roma von Sonderregeln ausgeschlossen

Demnach sollen Drittstaatsangehörige, die zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs einen befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten oder Staatenlose vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen sein. Dabei hatte die Bundesregierung nach anhaltender Kritik über Ungleichbehandlungen und Diskriminierung von einzelnen Personengruppen und insbesondere der Roma-Minderheit versprochen, Geflüchtete aus der Ukraine gleichzubehandeln.

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Betroffen sind abermals Personen, die sich für ein Studium in der Ukraine aufgehalten hatten oder teilweise auch Angehörige der Minderheit der Roma. Dem Bundesromaverband zufolge sind 20 Prozent ukrainischen Roma aufgrund fehlender Dokumente staatenlos. Ab dem 5. Juni sollen diese Menschen in Deutschland somit keine Aufenthaltserlaubnis mehr erhalten. Die Ausländerbehörden sollen diese Personen auf das Asylverfahren verweisen. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse bleiben gültig bis zum 4. März 2025.

Faeser forderte bessere Verteilung innerhalb der EU

Ob der Ausschluss von Drittstaatlern ohne Aufenthaltstitel und Staatenlosen aus der Ukraine mit dem Druck zusammenhängt, den die Opposition in der Migrationspolitik auf die Bundesregierung ausübt, bleibt offen. Fakt ist, dass Faeser inzwischen eine bessere Verteilung von ukrainischen Geflüchteten innerhalb der EU fordert. In der Bundesrepublik seien bereits mehr als eine Million Menschen untergekommen. „Deutschland hat gemeinsam mit Polen und Tschechien mehr als die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen“, betonte Faser.

Tatsächlich nimmt Deutschland zahlenmäßig die meisten von ihnen auf, im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge aber in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen deutlich höher. Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat waren in den 27 EU-Staaten zuletzt rund 4,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine registriert.

Unionspolitiker kritisieren Bürgergeld für Ukrainer

Hinzu kommt, dass Oppositionspolitiker zunehmend die Zahlung von Bürgergeld an Ukrainer kritisieren. „Es passt nicht zusammen, davon zu reden, die Ukraine bestmöglich zu unterstützen und im gleichen Atemzug, fahnenflüchtige Ukrainer zu alimentieren“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ im Hinblick auf Zahlung von Bürgergeld.

Stübgen weiter: „Die Beschäftigungsquote von Ukrainern ist verschwindend gering, weil das Bürgergeld zum Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme geworden ist.“ Die Bundesregierung müsse über einen Kurswechsel nachdenken. Mit dieser Forderung schließt sich der CDU-Politiker Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, der auf der nächsten Innenministerkonferenz über das Thema sprechen will. Die nächste Sitzung der Innenministerkonferenz ist für Mittwoch bis Freitag in Potsdam geplant.

Sichere Rückkehr in die Ukraine nicht möglich

Angesichts der anhaltenden Angriffe Russlands auf die zivile und kritische Infrastruktur in der gesamten Ukraine sind aus Sicht der EU-Kommission die Voraussetzungen für eine sichere, dauerhafte Rückkehr der Menschen in die Ukraine derzeit nicht gegeben. Sie hatte die Verlängerung der Regeln daher am 11. Juni offiziell vorgeschlagen.

Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Richtlinie für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt bis zum 4. März 2025 verlängert. Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. (dpa/mig) Leitartikel Politik

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