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Whatsapp (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Verwaltungsgericht

Hitler-Bild im Handy-Status – Aufenthaltserlaubnis widerrufen

Ein Adolf-Hitler-Bild im Handy-Status und zugleich die freiheitliche Grundordnung unterstützen – das passt nicht zusammen. Das Verwaltungsgericht Münster hat jetzt entschieden: Das Aufenthaltsrecht einer Frau aus Tschetschenien kann deshalb widerrufen werden.

Dienstag, 18.06.2024, 10:46 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18.06.2024, 10:46 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage einer aus Tschetschenien stammenden Frau abgewiesen, deren Aufenthaltserlaubnis der Kreis Warendorf widerrufen hatte. Die 2016 mit ihrer Familie eingereiste Frau habe zwar bei den Behörden ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorgelegt, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten und jetzt bekanntgewordenen Beschluss. In ihrem WhatsApp-Status habe sie aber antisemitische Bilder und unter anderem ein Foto Adolf Hitlers veröffentlicht.

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Ihre Erklärung, dass sie sich nicht für Politik interessiere, akzeptierte das Gericht nicht. Ein bloßes Lippenbekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung reiche nicht für eine Aufenthaltserlaubnis, erklärte das Gericht. Der Frau sei ihre Unwissenheit auch nicht abzunehmen, da sie an verschiedenen Kursen teilgenommen und den deutschen Einbürgerungstest bestanden habe. Die Entscheidung der Kreisbehörde sei deshalb rechtens.

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Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Beschwerde eingelegt werden.

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