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Waffensammlung (Symbolfoto) © 123rf.com

Urteil

AfD-Ehepaar muss 224 Waffen abgeben

Mitglieder der AfD müssen ihre Waffen abgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in zwei Verfahren. Damit weist das Gericht die Klagen eines Ehepaars zurück, das insgesamt über 200 Waffen besitzt.

Donnerstag, 04.07.2024, 16:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.07.2024, 16:30 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

AfD-Mitglieder müssen aktuellen Gerichtsurteilen zufolge ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in zwei Verfahren entschieden. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, seien nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht und wies die Klagen zweier AfD-Mitglieder ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen worden war (Az.: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23).

Die Kläger, ein Ehepaar, seien damit zugleich verpflichtet, ihre Schusswaffen – im Fall des Ehemanns 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück – sowie zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.

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Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte diese Einstufung am 13. Mai bestätigt. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde kürzlich veröffentlicht.

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Bayern: AfD-Parteibuch Anlass für Prüfung

Streit um waffenrechtliche Erlaubnisse gibt es mit AfD-Mitgliedern auch in anderen Bundesländern. In Bayern etwa können Behörden laut bayerischem Innenministerium ein AfD-Parteibuch als Hinweis für eine Überprüfung von Waffenerlaubnissen sehen. Eine Parteimitgliedschaft könne „gegebenenfalls als Indiz gewertet werden, das eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit rechtfertigt“, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit.

Ob in den beiden Verfahren vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht das letzte Wort gesprochen wurde, ist noch offen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das Gericht die Berufung gegen die Urteile zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden hätte. (epd/mig) Aktuell Recht

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