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Asylbewerberunterkunft in Saarlouis nach dem Brandanschlag 1991

Brandanschlag auf Flüchtlingsheim

Saarlouis-Urteil: Freispruch und Entschädigung für Neonazi

Vor 33 Jahren stirbt ein Asylbewerber bei einem rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Der Mord-Prozess gegen einen Neonazi wegen Beihilfe endet mit Freispruch und Entschädigung.

Mittwoch, 10.07.2024, 10:16 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10.07.2024, 9:22 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis ist mit einem Freispruch des Angeklagten zu Ende gegangen. Eine psychische Beihilfe des 55-Jährigen zu dem Brandanschlag vor 33 Jahren sei in der Beweisaufnahme nicht bewiesen worden, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges bei der Urteilsverkündung im Oberlandesgericht in Koblenz. Dem Gericht zufolge bestärkte der Angeklagte den bereits verurteilten Täter zwar in dessen Entscheidung zur Tat. Ein Vorsatz, dass er ihn konkret zu einem Brandanschlag angestiftet habe, sei ihm indes nicht nachgewiesen worden.

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In dem Verfahren war eine Aussage des Angeklagten am Vorabend des Brandanschlags entscheidend. Die Anklage hatte dem heute 55-Jährigen vorgeworfen, angesichts rassistischer Ausschreitungen in Ostdeutschland zum bereits verurteilten Täter und einem dritten Mitglied der damaligen Neonazi-Szene in Saarlouis gesagt zu haben: „Hier müsste auch mal so etwas brennen oder passieren.“

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„Passieren“, „brennen“, „so etwas“

In verschiedenen Verhören habe der Hauptbelastungszeuge gesagt, dass der Angeklagte sinngemäß von „passieren“ gesprochen habe, sagte der Vorsitzende Richter. Mehrfach, auch bei der Aussage vor Gericht, habe er zum Ausdruck gebracht, sich nicht an die Formulierung „brennen“ erinnern zu können. Zudem habe er das Wort „brennen“ aus Protokollen von Polizeiverhören gestrichen.

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Für eine Beihilfe zum Mord müsse eine Aussage eine klare Angriffsrichtung vorgeben, so der Richter. Für eine vorsätzliche Anstiftung zu einem Brandanschlag sei der Satz dagegen kein Nachweis. Dass mit „so etwas“ konkret ein Brandanschlag gemeint gewesen sei, sei nicht erwiesen. Der Hauptbelastungszeuge habe die Worte etwa als Bezug auf Randale und Ausschreitungen gegen Flüchtlingsheime interpretiert.

Entschädigung für den Angeklagten

Der Freigesprochene soll laut Bundesanwaltschaft und diverser Zeugen damals eine führende Figur in der Neonazi-Szene von Saarlouis gewesen sein. Er sei bis heute von NS-Ideologie überzeugt, hieß es in der Erklärung des Vorsitzenden Richters.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten würden der Staatskasse auferlegt, erklärte das Gericht weiter. Zudem solle der Angeklagte aus der Staatskasse für die Untersuchungshaft vom 6. Juni 2023 bis 8. März 2024 und den Schaden durch Beschlagnahme und Sicherstellung von Gegenständen sowie Unterlagen entschädigt werden.

Massives Polizeiversagen: der Brandanschlag von 1991

Bei dem Brandanschlag im September 1991 starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.

Die ursprünglichen Ermittlungen hatte die saarländische Polizei vor rund 30 Jahren zunächst eingestellt – und sich später für massive Defizite ihrer Arbeit entschuldigt. Die Bundesanwaltschaft hatte wegen neuer Erkenntnisse den Fall übernommen. Daraufhin hatte das saarländische Landespolizeipräsidium eingeräumt, bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen bei den Ermittlungen Anfang der 1990er Jahre Fehler gemacht zu haben. Deshalb wurde der Täter erst im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Reaktionen auf Freispruch

Der 55-Jährige war unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Seine Verteidigung hatte Freispruch gefordert, die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Strafverteidiger Wolfgang Stahl sagte nach dem Freispruch, dass die Grundlage für den Verdacht gegen seinen Mandanten von vornherein sehr dünn gewesen sei.

„Wir gehen fest davon aus, dass die Bundesanwaltschaft in Revision gehen wird“, sagte derweil ein Vertreter der Nebenklage. Man werde das Urteil dann mit anfechten, hieß es weiter. Die Nebenklage sehe es nicht als erwiesen an, dass der Satz des Freigesprochen nicht auf Brandanschläge bezogen gewesen sei. (dpa/epd/mig) Aktuell Recht

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  1. Michael W. Dietrich sagt:

    „Unter den Talaren, der Muff von 1000 Jahren“ – schon die 68er haben uns vor solchen Richtern gewarnt.