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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz © Julia Deptala

Rückkehrkosten

Justizminister will Leistungen für Dublin-Asylbewerber kürzen

Wer nach Europa flüchtet, muss nach dem Dublin-System zumeist im ersten Einreiseland Asyl beantragen. Justizminister Buschmann will diese Regelung stärker durchsetzen – etwa durch Leistungskürzungen. Und er will Menschen zurückweisen – noch vor der Grenze.

Sonntag, 14.07.2024, 10:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.07.2024, 9:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht sich für eine Kürzung von Sozialleistungen für bestimmte Asylbewerber aus. Gemeint sind jene Asylsuchende, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen.

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„Es gilt das Dublin-System, wonach der EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser die EU betreten hat. Viele kommen aber trotzdem nach Deutschland“, sagte der FDP-Politiker der „Welt am Sonntag“. Und weiter: „Ich meine, dass wir die Sozialleistungen bei diesen Fällen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten beschränken könnten.“

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Bundesverfassungsgericht fordert Existenzminimum

Die Asylbewerber hätten bereits im Ersteinreisestaat Anspruch auf Unterstützung. „Sie können nicht erwarten, von der Solidarität der Menschen hierzulande zu leben, wenn sie nicht zurückreisen wollen“, betonte er. „Das ist sicherlich umstritten, aber wir müssen an diese Pull-Faktoren weiter ran, die aktuell zu viele Menschen auf irregulärem Wege zu uns locken.“

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Das Bundesverfassungsgericht hatte demgegenüber entschieden, dass Asylleistungen unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums gegen das Grundrecht verstoßen. Der Staat müsse Sorge tragen, dass den Menschen die Mittel zur Verfügung stehen, die für rein menschenwürdiges Dasein unbedingt erforderlich sind.

Umstrittene Dublin-Verordnung

Der Dublin-Verordnung zufolge ist immer nur ein EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung und die Abwicklung von Asylverfahren zuständig. Ein Kriterium ist der erste Einreisestaat. Geprüft wird aber zum Beispiel auch, ob sich bereits ein Familienangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat befindet.

Die auf deutschen Druck entstandene Dublin-Verordnung steht innerhalb der EU massiv in der Kritik, weil die Regelung Länder an den EU-Außengrenzen ungleich belastet bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten. Die meisten Geflüchteten betreten Europa erstmals hauptsächlich in Griechenland, Italien oder Spanien. Der Dublin-Verordnung zufolge sind diese Länder zuständig für das gesamte Asylverfahren sowie Versorgung der Menschen. Deutschland hingegen ist aufgrund der geografischen Lage fast nie das erste EU-Land, dass ein Geflüchteter betritt.

Zurückweisung vor der Grenze

Insgesamt wurden in der EU im Jahr 2023 rund 1,05 Millionen erstmalige Asylanträge gestellt – der höchste Wert seit 2016. Auf Deutschland entfielen davon rund 329.035, also rund ein Drittel.

Buschmann wies darauf hin, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden auf deutschem Boden rechtlich nicht möglich sind – wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH. „Aber es gibt ja andere Möglichkeiten, etwa Grenzkontrollabkommen mit Nachbarstaaten. Das bedeutet, dass auf deren Boden mit deren Einverständnis schon Kontrollen stattfinden. Dort kann dann auch noch zurückgewiesen werden. Und genau das tun wir bereits seit längerem.“ (dpa/mig) Aktuell Politik

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