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Flughafen (Archiv) © henry911 @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebung

Sachsen fühlt sich an Gerichtsbeschluss nicht gebunden

Erst kürzlich sorgte eine geplante Abschiebung aus Sachsen für Proteste. Jetzt kritisiert der Flüchtlingsrat erneut die Behörden. Sie hätten trotz gerichtlichen Eilbeschluss die Abschiebung fortgesetzt. Ausländeramt und Landesdirektion spielen sich Ball zu.

Sonntag, 21.07.2024, 10:14 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 21.07.2024, 10:31 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Flüchtlingsrat kritisiert erneut das Vorgehen der sächsischen Behörden bei der Abschiebung eines Ausländers. Ein Marokkaner sei am 11. Juli abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Chemnitz in einem Eilbeschluss entschieden habe, dass die Abschiebung ausgesetzt werden müsse. Die Entscheidung des Gerichts sei missachtet worden, teilte der Flüchtlingsrat mit.

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Sachbearbeiterinnen bei der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen hätten in Telefonaten mit der Anwältin des Betroffenen erklärt, sich nicht an den Beschluss gebunden zu fühlen. Sie hätten ihn auch nicht an die Bundespolizei weitergeleitet, die deswegen die Abschiebung fortgesetzt habe.

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Behörden spielen Ball hin und her

Der Sprecher der Stadt Chemnitz, Matthias Nowak, teilte auf Anfrage mit, dass die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz für die Abschiebung nicht zuständig gewesen sei. „Dies und nichts anderes wurde auch dem Gericht und der Anwältin des Mannes so mitgeteilt. Für derartige Abschiebungen ist die Landesdirektion zuständig.“

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Die Landesdirektion teilte mit, dass sie während der laufenden Abschiebung von dem Gerichtsbeschluss erfahren habe. Die Entscheidung sei jedoch gegen die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz gerichtet gewesen; die Landesdirektion sei zu keinem Zeitpunkt in das gerichtliche Verfahren einbezogen gewesen. „Aus diesem Grund wurde in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit gegen einen Stopp der laufenden Rückführung entschieden“, teilte Sprecherin Valerie Eckl mit.

Abgeschobener Vater verheiratet mit einer deutschen Staatsbürgerin

Die Landesdirektion werte den Vorgang derzeit intern aus und prüfe auch die Möglichkeit, dass der Marokkaner vorläufig wieder einreisen darf. Der Mann habe bei der Chemnitzer Ausländerbehörde geltend gemacht, dass er aus familiären Gründen ein Aufenthaltsrecht bekommen solle. Dieses Verfahren laufe. Laut Flüchtlingsrat ist der Mann mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet und hat Kinder mit ihr.

Erst zu Beginn dieser Woche hatte es Wirbel um die geplante Abschiebung eines anderen Mannes aus Sachsen nach Serbien gegeben. Politiker mehrere Parteien hatten das Vorgehen kritisiert. Der Innenminister hatte die Abschiebung vorläufig ausgesetzt. Jetzt soll sich die Härtefallkommission mit dem Fall des 31-Jährigen befassen. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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