Bundespressekonferenz
Scholz: Bald Entscheidung über Afghanistan-Abschiebungen
Die Themen Flucht und Migration dürften in den kommenden Wahlkämpfen eine große Rolle spielen. In einer Sommer-Pressekonferenz gibt sich der Bundeskanzler hart. Thema ist auch ein aktuelles Urteil über die Sicherheitslage in Syrien. Unionspolitiker fordern Konsequenzen.
Mittwoch, 24.07.2024, 17:16 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.07.2024, 17:17 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Bundeskanzler Olaf Scholz hat baldige Entscheidungen der Bundesregierung über Abschiebungen auch nach Afghanistan angekündigt. „Ich habe öffentlich gesagt, wir werden Abschiebungen insbesondere von Straftätern nach Afghanistan, aber auch in andere Länder wie Syrien durchführen und bereiten vor, dass das auch tatsächlich geschieht“, sagte der SPD-Politiker in seiner traditionellen Sommer-Pressekonferenz in Berlin.
Man rede nicht jeden Tag öffentlich „über diese nicht ganz unkomplizierten Vorgänge“, sagte Scholz und ergänzte mit Blick auf die Journalisten: „Aber wir arbeiten ganz präzise daran, dass Sie bald auch zum Beispiel berichten können über Abschiebungen, die nach Afghanistan konkret auch durchgeführt worden sind.“
Scholz: Deutschland darf sich aussuchen, wer ins Land kommt
Scholz hatte als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Die Bundesregierung führt dazu Verhandlungen mit verschiedenen Drittstaaten, über die sie Abschiebungen nach Afghanistan ermöglichen will.
Selbstverständlich brauche Deutschland Arbeitskräfte aus anderen Staaten, „die hier gut reinpassen, die was können, die anpacken wollen, die fleißig sein wollen“, sagte der Kanzler vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland. „Das hat uns in den letzten Jahrzehnten gerettet und das kann uns auch in der Zukunft anders als andere Länder stabilisieren.“ Er wolle gerne aber auch einmal die Frage beantworten: „Dürfen wir uns aussuchen, wer nach Deutschland kommt? Die Antwort lautet: Ja“, sagte der Kanzler und fügte hinzu: „Und dass wir gleichzeitig aber sagen, wer nicht bleiben kann, muss gehen. Offenheit und Klarheit, das gehört zusammen.“
Scholz: Schleuser können auch nach Syrien zurück, selbstverständlich
Mit Blick auf das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Schutzstatus von syrischen Asylbewerbern in Deutschland sagte Scholz, er habe das Urteil mit Interesse gesehen. „Das unterstützt die Haltung der Bundesregierung und auch die Haltung des Bundeskanzlers, die sehr klar ist.“ In Fällen wie jenen, über die das Gericht geurteilt habe, sei es „ganz offensichtlich: Da hat sich jemand als Schleuser betätigt, der kann hier keinen Schutz haben und wer als Schleuser tätig ist, kann auch nach Syrien zurück, selbstverständlich.“
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte erklärt, in Syrien bestehe für Zivilisten „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“ mehr.
Unionspolitiker fordern Konsequenzen
Nach diesem Richterspruch macht die Union Druck: Die Spitze der Unionsfraktion im Bundestag fordert von der Ampel-Regierung Konsequenzen. Das Gericht „hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das eine neue Dynamik in die Migrationsdebatte bringen könnte“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Frei fügte hinzu: „Gleichzeitig ist es eine schallende Ohrfeige für Außenministerin (Annalena) Baerbock (Grüne), die vor der tatsächlichen Sicherheitssituation in Syrien die Augen verschließt.“ Dass die Ampel-Koalition zur Getriebenen der Justiz werde, „zeigt einmal mehr, auf welchem migrationspolitischen Holzweg sie unterwegs ist“. Es werde „höchste Zeit, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um zügig Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen“, so der CDU-Politiker.
Auch Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hält das Prozedere rund um die Asylentscheidung für syrische Geflüchtete für überarbeitungswürdig. „Die gesamte Entscheidungspraxis zu syrischen Asylanträgen gehört jetzt auf den Prüfstand“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Das Urteil des OVG Münster ist wegweisend und kann nur als klarer Arbeitsauftrag an die Bundesregierung von SPD, FDP und Grünen verstanden werden“, führte Stübgen aus. (dpa/mig) Aktuell Politik
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