Staatsanwaltschaft
Rassistische Gesänge zu „L’amour toujours“ keine Straftat
Zu Beginn des Sommers gab es viele Meldungen über rassistische Gesänge bei öffentlichen Festen und Partys. In einem Fall aus Niedersachsen kommt es nun nicht zur Anklage. Die Staatsanwaltschaft begründet das: nur Verachtung geäußert.
Mittwoch, 28.08.2024, 10:41 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.08.2024, 9:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die rassistischen Gesänge auf einem Schützenfest bei Hannover waren keine Straftat. Dieser Ansicht ist zumindest die Staatsanwaltschaft Hannover, wie sie heute mitteilte. Die Ermittlungen wurden demnach eingestellt. Bei dem Fest in Kleinburgwedel im Juni sangen Menschen rassistische Parolen zum Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino.
Im konkreten Fall seien lediglich Ablehnung und Verachtung geäußert worden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zum Hass gegen Ausländer oder zu Gewalt sei nicht aufgefordert worden. „Zudem stellt das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern an sich noch keinen Angriff auf die Menschenwürde dar“. Zuvor berichtete die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ über den Fall.
Es handele sich um eine Einzelfallentscheidung, betonte die Sprecherin. Zwischenzeitlich ermittelte der Staatsschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Generell komme dieser Straftatbestand beim Äußern und Singen rassistischer Parolen aber infrage.
Ministerin: Rassistische Gesänge strafrechtlich verfolgen
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hatte Anfang August deutliche Kritik geäußert zu rassistischen Gesängen. „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern es werden in jedem Fall strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet“, hatte die SPD-Politikerin gesagt. Es sei zudem „schlicht menschenverachtend, sich so zu äußern und ganz und gar nicht witzig“. Dafür gebe es keine Rechtfertigung, so die Ministerin.
Behrens zufolge hat es in Niedersachsen seit November vergangenen Jahres eine mittlere zweistellige Zahl von solchen Fällen gegeben. „Das darf man nicht verharmlosen und das tun wir auch nicht. Die Polizei in Niedersachsen geht allen Fällen sehr konsequent nach, sei es auf öffentlichen Festen oder nach Anzeigen im privaten Bereich.“ Man nehme das sehr ernst und der Staatsschutz ermittle häufig erfolgreich. „Jeder, der so etwas grölt, muss damit rechnen, dass danach die Polizei vor der Tür steht“, sagte Behrens.
Bundesweite Empörung nach Vorfall auf Sylt
Ein Video von einer Party in einem Lokal auf Sylt hatte im Mai bundesweit Empörung ausgelöst, weil Gäste zu dem Song „L’amour toujours“ die rassistische Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gegrölt hatten. Seitdem häuften sich Berichte von ähnlichen Vorfällen.
Mitte Julie hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen des Singens der rassistischen Parole zu dem Partylied von Gigi D’Agostino zwei Jugendliche wegen Volksverhetzung angeklagt. Die beiden sollen im Mai auf einem Schützenfest im Landkreis Cloppenburg auf die Melodie des Lieds die Parole skandiert haben. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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