Flüchtlingspolitik
Niederlande stoppen Zahlungen für abgewiesene Asylbewerber
Die neue rechte Regierung der Niederlande will eine striktere Flüchtlingspolitik einschlagen. Für abgewiesene Asylbewerber kündigt sie jetzt einen Leistungsstopp an. Auch in Deutschland werden Forderungen nach einem kompletten Leistungsstopp für Geflüchtete laut.
Donnerstag, 05.09.2024, 10:51 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 05.09.2024, 10:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die neue rechte Regierung in den Niederlanden stellt ihre Zahlungen für die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber ein. „Ab dem 1. Januar 2025 wird der staatliche Beitrag für die Unterbringung von Menschen, die schon längst hätten ausreisen müssen, eingestellt“, teilte Asylministerin Marjolein Faber mit.
Mit den fünf Großstädten, in denen eine Notunterbringung nach der sogenannten Bett-Bad-Brotregelung angeboten wird, habe sie sich dazu beraten. „Ich setze mich für die Rückkehr und nicht für die subventionierte Unterbringung ein“, sagte die Ministerin, die der rechten Partei für die Freiheit (PVV) des niederländischen Rechtsaußen Geert Wilders angehört.
Amsterdam will auf eigene Kosten Betreuen
Seit 2019 gab es in Amsterdam, Rotterdam, Utrecht, Eindhoven und Groningen für abgewiesene Asylbewerber eine Versorgung mit dem Allernötigsten, die verhindern sollte, dass die Betroffenen als Obdachlose für Belästigung sorgen. Den Städten steht nun frei, die Betreuung dieser Flüchtlinge auf eigene Kosten fortzusetzen. Amsterdam kündigte bereits an, dies zumindest im kommenden Jahr noch zu tun.
Wie der öffentlich-rechtliche Sender NOS berichtete, gab die niederländische Regierung bislang jährlich rund 30 Millionen Euro für die Unterbringung abgewiesener Asylbewerber aus. Dies wurde als Zwischenschritt gesehen bis zu einer Rückkehr der Geflüchteten in ihr Herkunftsland, die Ausreise in ein anderes Land oder dennoch der Erteilung eines Bleiberechts für die Niederlande.
Forderungen auch in Deutschland
Auch hierzulande hatte in dieser Woche unter anderem der FDP-Politiker Joachim Stamp die Streichung von Sozialleistungen für alle Ausreisepflichtigen gefordert. „Alle, die unmittelbar ausreisepflichtig sind, sollten lediglich ein Ticket für den Heimflug sowie nach Ankunft im Zielland eine kleine Starthilfe von wenigen hundert Euro bekommen“, sagte der frühere NRW-Integrationsminister dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Wie er diese Regelung verfassungskonform umsetzen will im Hinblick auf die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, erläuterte Stamp nicht. Die Verfassungsrichter hatten schon 2012 in einer wegweisenden Entscheidung erklärt, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ausnahmslos für alle Menschen gilt – auch für geflüchtete. (dpa/mig) Aktuell Ausland
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