Ministerpräsidenten-Konferenz
Länder wollen mehr Abschiebungen von Flüchtlingen in andere EU-Staaten
Die Bundesländer erkennen in ihrem Beschluss zur Flüchtlingspolitik an, dass die Zahl der Flüchtlinge in diesem Jahr zurückgegangen ist. Trotzdem fordern sie weitere Maßnahmen vom Bund – ohne „Obergrenze“ und „Zurückweisungen“ an Grenzen. Der Flüchtlingsrat kritisiert scharf.
Sonntag, 27.10.2024, 11:55 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 27.10.2024, 12:09 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben ihre Forderung nach weniger Flüchtlingsaufnahmen bekräftigt. Es sei festzustellen, dass europaweit die Zahl der Grenzübertritte deutlich zurückgegangen sei, heißt es im Beschluss der am Freitag zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig. Die Zahlen seien aber „immer noch zu hoch“. Die Länder fordern deshalb unter anderem eine Fortsetzung der Grenzkontrollen, weitere Beschränkungen beim Familiennachzug und konsequentere Abschiebungen in andere EU-Länder.
Zuvor formulierte Forderungen nach einer Obergrenze für die Aufnahme Schutzsuchender und Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen fanden keinen Eingang in das Beschlusspapier der 16 Regierungschefs und -chefinnen. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), der jüngst den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernommen und zuvor für eine Obergrenze plädiert hatte, äußerte sich dennoch „zufrieden“ mit dem Beschlusspapier. Es sei gelungen, sich zu verständigen, sagte er. Die Länder hätten gemeinsam, dass man Ordnung, Steuerung und auch Reduzierung bei der Migration wolle.
Weil: Dublin statt Reizwörter
Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte nach den Beratungen, statt auf „Reizwörter“ konzentriere man sich lieber darauf, dass das Dublin-System „revitalisiert“ werde. Nach der Dublin-Verordnung ist in der Regel das europäische Land für einen Flüchtling zuständig, über das er in die EU eingereist ist. Reist er weiter, etwa nach Deutschland, kann er zurückgeschickt werden. Nur in einer Minderheit der möglichen Fälle finden solche Überstellungen aktuell aber statt.
Der Beschluss der Länder dringt auf eine konsequente Rückkehr zum Dublin-System. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen für sogenannte Dublin-Überstellungen zu verbessern, „insbesondere in Bezug auf die Kooperationsbereitschaft der EU-Mitgliedstaaten“. Deren Zustimmung ist erforderlich, wenn Flüchtlinge überstellt werden sollen. Die Länder fordern darüber hinaus, dass regelmäßige Charterflüge bei Überstellungen stattfinden, sowie eine gesetzliche Verpflichtung von Airlines, die Menschen an Bord zu nehmen.
Beschlusspapier mit 15 Punkten
Insgesamt 15 Punkte umfasst das Beschlusspapier zur Asyl- und Migrationspolitik, darunter vor allem Forderungen an die Bundesregierung. Dazu zählen die Fortsetzung der Binnengrenzkontrollen und eine Beschränkung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz auf Härtefälle. Bislang gibt es für diese Gruppe ein Kontingent mit jährlich 12.000 Plätzen. Erneuert wird die bekannte Forderung, Modelle für Asylverfahren in Dritt- oder Transitstaaten zu entwickeln.
Die Länder sprechen sich zudem dafür aus, auch Instrumente wie Handel, Visapolitik und Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen, um die Rücknahmebereitschaft bei Herkunftsländern von Flüchtlingen „herzustellen oder zu fördern“. Die Weigerung der Staaten, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, gilt als größtes Abschiebehindernis.
Flüchtlingsrat kritisiert: Geschichtsvergessen und asylfeindlich
Auf scharfe Kritik stoßen die Beschlüsse beim Flüchtlingsrat. Während im Nahen Osten und in zahlreichen anderen Regionen neue Fluchtursachen entstünden, feierten sich die Ministerpräsidenten dafür, dass „die Abriegelungen europäischer und nationaler Grenzen gegen den Überlebenswillen von Schutzsuchenden erfolgreich in Stellung gebracht worden sind“. Der Beschlusskatalog sei ein „geschichtsvergessenes, morbides, von regelmäßiger Missgunst gegen Menschen des globalen Südens, fehlendem Rechtsbewusstsein und grundsätzlicher Asylfeindlichkeit gekennzeichnetes Instrumentarium“ kritisiert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Der Beschluss kündigt weiteren Gesprächsbedarf bei der Aufteilung der Kosten von Bund und Ländern für die Versorgung von Flüchtlingen an. Seit diesem Jahr zahlt der Bund eine Pauschale von 7.500 Euro pro Flüchtling. Das nächste Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist für den 12. Dezember in Berlin geplant. (epd/mig) Aktuell Politik
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