Bundessozialministerium
Monatliche Leistungen für Asylbewerber werden 2025 gekürzt
Asylbewerber bekommen für ihren Lebensunterhalt bei Bedarf Sach- oder Geldleistungen. Die Sätze dafür werden jedes Jahr angepasst – diesmal nach unten. Wie viel genau gekürzt wird, wurde jetzt bekanntgegeben.
Mittwoch, 30.10.2024, 11:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 30.10.2024, 12:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Asylbewerber in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt (wir berichteten). Jetzt wurden konkrete Zahlen bekannt: Die monatlichen Bedarfssätze sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel um 13 bis 19 Euro im Monat. Die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden am Dienstag vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht.
Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat – bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro. Für jugendliche Asylbewerber zwischen 14 und 17 Jahren sinkt der Satz im nächsten Jahr um 17 Euro auf 391 Euro, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 14 Euro auf 327 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahre um 13 Euro auf 299 Euro im Monat.
Im Jahr zuvor waren die Sätze noch erhöht worden. Statt mit Geldleistungen kann der Bedarf auch durch Sachleistungen gedeckt werden. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom sind in den Beträgen nicht inbegriffen.
Pro Asyl kritisiert Minusrunde für Asylbewerber
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Berechnungsmethode. Sie gehe an den tatsächlichen Preissteigerungen vorbei und werde der Inflation nicht gerecht.
Zugunsten der Sozialhilfe und beim Bürgergeld greift immerhin eine Bestandsschutzregelung, weswegen die Regelbedarfssätze gleich bleiben, die sogenannte „Nullrunde“. Nach Angaben des Bundessozialministeriums greift diese Regelung aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bezeichnet die Kürzungen für Asylbewerber als „Minusrunde“ und übt scharfe Kritik. (dpa/epd/mig) Aktuell Panorama
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