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Lösung gefunden

Kolumbianische Pfleger bekommen „Ausbildungsduldung“

Wo ein Wille, da ein Weg: Die von der Abschiebung bedrohten kolumbianischen Mitarbeiter eines Pflegeheims sollen in Deutschland bleiben. Ermöglicht werden soll das mit der „Ausbildungsduldung“. Dafür müssen die Mitarbeiter jetzt eine Ausbildung beginnen.

Dienstag, 17.12.2024, 11:55 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17.12.2024, 11:56 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die von einer Abschiebung bedrohten kolumbianischen Mitarbeitenden im Pflegeheim Wilstedt bei Rotenburg sollen dort eine Ausbildung absolvieren. Mit dem Beginn der Ausbildung trete eine „Ausbildungsduldung“ ein, sagte Heimbetreiber Tino Wohlmacher dem „Evangelischen Pressedienst“.

Acht der neun Pflegehelferinnen und -helfer sollen demnach in den kommenden Jahren im Haus zur Pflegefachkraft oder zur Pflegehilfskraft ausgebildet werden. Außerdem werde ein Mann zum Koch ausgebildet. Für eine Frau, die bereits Pflege in ihrer kolumbianischen Heimat studiert habe, werde die Anerkennung ihres Studiums als Ausbildung angestrebt. Zuerst hatte der NDR darüber berichtet.

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Wohlmacher zufolge ist der Plan mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) abgestimmt. Der hatte am vergangenen Mittwoch in Berlin eine Petition mit mehr als 83.000 gesammelten Unterschriften entgegengenommen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner hatten ein Bleiberecht für die Kolumbianer gefordert.

Landesregierung die Hände gebunden?

Bis zum 20. Dezember werden alle Unterlagen der zehn Betroffenen bei der Härtefallkommission des Landes Niedersachsen vorliegen, berichtete Wohlmacher. Die „Ausbildungsduldung“ solle verhindern, dass die zehn Mitarbeitenden abgeschoben werden, noch bevor ihre Fälle von der Härtefallkommission geprüft wurden. „Das verschafft uns erst einmal Zeit.“

Ein Hintergrundgespräch mit Vertretern des niedersächsischen Sozial- und des Innenministeriums war nach Angaben der Initiatoren zuvor ergebnislos geblieben. Die Landesregierung hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr in dem Fall die Hände gebunden seien und die Entscheidung über Asylanträge ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) liege. Die Betroffenen könnten sich jedoch an die niedersächsische Härtefallkommission wenden. (epd/mig) Aktuell Panorama

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