Diskriminierung
Ohne deutschen Pass kein Zutritt? – Besucher kritisiert Club
Wer nicht deutsch aussieht, hat es oft schwer, in Clubs und Discos hereinzukommen. So auch am Rostocker LT-Club. Der Abgewiesene wehrt sich auf Instagram und spricht von Diskriminierung. Kein Einzelfall.
Sonntag, 12.01.2025, 12:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12.01.2025, 12:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Es ist Samstagabend, die Musik dröhnt durch die Mauern, die Schlange vor dem Club schlängelt sich langsam voran. Der Türsteher scannt die Ausweise, nickt dem einen zu, winkt den nächsten herein. Doch bei einem jungen Mann bleibt er stehen. Kein deutscher Pass? Kein Zutritt. Der Abend, der so vielversprechend begann, endet für ihn mit einer Diskussion.
Was für viele ungewöhnlich klingt, ist für viele Menschen in Deutschland Realität: Immer wieder berichten Menschen, dass sie an Club-Türen aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Aussehens abgewiesen werden. So auch im Rostocker LT-Club, einer beliebten Adresse für Nachtschwärmer. Dort sorgte ein Vorfall am vergangenen Wochenende für Diskussionen. Der abgewiesene Besucher schilderte seine Erfahrung später auf Instagram und spricht von „Diskriminierung“. Sie seien nicht in den Club hereingelassen worden, weil sie „keine Deutschen waren“.
Kein Anspruch auf Eintritt
Verzweifelt und enttäuscht ruft er bei der Polizei an und bittet um Hilfe. Die Beamten kommen, sprechen mit dem jungen Mann und weiteren Beteiligten. Hinweise auf strafrechtliche Relevanz ergaben sich laut Polizeisprecher jedoch nicht. So sind den Beamten die Hände gebunden.
Denn auch wenn die Abweisung an der Tür aus rassistischen Gründen erfolgt, gibt es in Deutschland keinen Anspruch auf Zutritt zu einem Club. Betreiber von Diskotheken haben das sogenannte „Hausrecht“ und können entscheiden, wen sie einlassen. Verstoßen sie dabei gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), können sie allenfalls nachträglich belangt werden, sofern die Diskriminierungen nachgewiesen werden kann, was in der Praxis oft, aber nicht immer scheitert.
Kein Einzelfall
So wurde beispielsweise ein Club in München zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, weil dort nicht deutsch gelesene Gäste abgewiesen wurden. Ein Mann aus Burkina Faso hatte gleich mehrere Diskotheken verklagt, nachdem ihm und seinem ebenfalls dunkelhäutigen Freund in 20 von 25 getesteten Clubs der Zutritt verweigert wurde, während ihre weißen Begleiter problemlos eingelassen wurden. Auch in Berlin schlugen Abweisungen an Disco-Türen hohe Wellen.
Im Fall des LT-Clubs reagierten die Betreiber darauf auf Instagram. Sie beteuerten, dass sie sich gegen jede Form von Ausgrenzung positionieren: „Wir möchten uns als Club klar und unmissverständlich gegen jede Form von Diskriminierung und rechtem Gedankengut positionieren. Unsere Werte basieren auf Offenheit, Respekt und Toleranz – unabhängig von Herkunft, Religion oder Hintergrund.“ Die Situation sei „bedauerlicherweise unglücklich“ verlaufen. (dpa/mig) Aktuell
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