Nach Aschaffenburg
Minister beraten über Zwangsbehandlung und Datenschutz-Aus
Nach der Messerattacke in Aschaffenburg sprechen sich Politiker für eine Lockerung von Datenschutz für Ausländer aus – Ärzte sollen Krankenakte an Polizei weitergeben. In Bayern wird über Behandlungen gegen den Willen debattiert – auch bei Minderjährigen.
Dienstag, 28.01.2025, 12:36 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 29.01.2025, 9:55 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nach der tödlichen Messerattacke in Aschaffenburg haben die Innenminister der Länder am Montag mehr rechtliche Möglichkeiten für eine vernetzte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gefordert. Psychisch auffällige Personen mit einem Risikopotenzial müssten frühzeitig erkannt und die Informationen über sie ausgetauscht werden können, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nach einer digitalen Sonderkonferenz der Ministerinnen und Minister. An der Sitzung unter dem Vorsitz von Mäurer nahm auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teil.
Faeser nannte den strikteren Umgang mit psychisch kranken Gewalttätern einen wichtigen Beschluss. „Dafür müssen Polizei-, Gesundheits-, Ausländer- und Waffenbehörden mehr Daten austauschen können“, sagte sie. Sie warb dafür, vorliegende Gesetze schnell im Bundestag zu beraten und zu beschließen. „Und es ist richtig, dass die Länder ihre Gesetze zur Einweisung und Unterbringung von gefährlichen, psychisch erkrankten Personen überprüfen“, ergänzte sie.
Mäurer führte aus, es müsse geprüft werden, wie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten insbesondere nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz der Länder angepasst oder erweitert werden können. Nicht der Datenschutz dürfe Priorität haben, sondern der Schutz der Bevölkerung, unterstrich der Senator. Eine bessere Kommunikation unter den Sicherheitsbehörden sei nötig, sagte Mäurer.
CSU will Umgang mit psychisch Kranken reformieren
Im bayerischen Landtag wurde bereits über konkrete Maßnahmen beraten. Nach Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich auch die CDU-Fraktion dafür aus, die Behandlung psychisch kranker Menschen auch gegen deren Willen zu ermöglichen. „Es muss in Zukunft möglich sein, dass Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremdgefährdung vorliegen, schneller und unter leichteren Voraussetzungen zu einer fachärztlichen Untersuchung vorgeladen oder notfalls auch gegen ihren Willen einer solchen Untersuchung zugeführt werden können“, sagte der Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München. Das müsse vor allem für Menschen gelten, die schon Straftaten begangen hätten.
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