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Deutsch-Österreichische Grenze © claudiodivizia/123rf.com

47.000 Zurückweisungen

Bundesregierung verlängert Grenzkontrollen bis September

Deutschland hat im September 2024 die Kontrollen an den Grenzen ausgeweitet. Die vieldiskutierte Maßnahme wirkt, sagt die Innenministerin – und ordnet eine Verlängerung an. Bisher seien 47.000 Menschen an den Grenzen zurückgewiesen worden.

Mittwoch, 12.02.2025, 14:02 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.02.2025, 14:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesregierung will die seit September 2024 an allen deutschen Grenzen geltenden Kontrollen bis zum Herbst verlängern. Wie Kanzler Olaf Scholz und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) am Mittwoch mitteilten, sind die Kontrollen über Mitte März hinaus für weitere sechs Monate angeordnet und bei der Europäischen Kommission notifiziert worden. Mit den Grenzkontrollen werde die sogenannte irreguläre Migration zurückgedrängt, begründete Scholz den Schritt.

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Der Regierungschef verwies dabei auf die aktuellen Zahlen, wonach die Asylgesuche im vergangenen Jahr um ein Drittel zurückgegangen sind. Dem Bundesinnenministerium zufolge äußerten im vergangenen Jahr rund 213.000 Menschen bei der Einreise nach Deutschland die Bitte um Schutz. 2023 waren es rund 111.000 mehr. Das entspricht einem Rückgang von 34 Prozent.

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Zahl der Asylanträge sinkt

Die Zahl der Asylanträge sank im gleichen Zeitraum um 30 Prozent. 2024 gingen 230.000 Erstanträge auf Schutz in Deutschland ein.

Zudem hat es Scholz und Faeser zufolge inzwischen Festnahmen von 1.900 Schleusern gegeben. Wie viele der Festgenommenen tatsächlich Schleuser sind, werden die Ermittlungen zeigen. Menschenrechtler werfen ein, viele Beschuldige seien gar keine Schleuser, sondern Menschen auf der Flucht, die beispielsweise ein Boot oder ein Kfz steuern mussten, aber kein Geld an der Flucht anderer Menschen verdienen. Sie kritisieren, dass Geflüchtete oft kriminalisiert würden, obwohl sie ihr Recht auf Asyl in Anspruch nehmen wollen.

47.000 Menschen zurückgewiesen

Rund 47.000 Menschen seien zurückgewiesen worden. Das betrifft Menschen, die keine Einreiseerlaubnis oder einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland haben. Asylsuchende werden auf Grundlage europäischer Regeln und internationalem Recht nicht zurückgewiesen. Das ist politisch umstritten, juristisch jedoch unumstritten.

An einzelnen deutschen Grenzen gibt es seit der Fluchtbewegung im Jahr 2015 Grenzkontrollen, beispielsweise zu Österreich. Seit dem 15. September wird an allen deutschen Grenzen kontrolliert. Die aktuell geltende Anordnung erfolgte damals für ein halbes Jahr, gilt also bis Mitte März. Die Verlängerung gilt dann bis zum 15. September. (epd/mig) Aktuell Politik

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