
Thüringen
Höcke-AfD will Verfassungsschutz untersuchen
Die Thüringer AfD wird seit Jahren vom Landesverfassungsschutz beobachtet und als rechtsextremistisch eingestuft. Nun will sie im Landtag die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes unter die Lupe nehmen – per Untersuchungsausschuss.
Sonntag, 09.03.2025, 13:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.03.2025, 13:15 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Ein mit AfD-Stimmen eingesetzter Untersuchungsausschuss soll sich mit der Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes befassen. Die AfD-Fraktion setzte das Gremium im Landtag im Alleingang ein – alle anderen anwesenden Abgeordneten stimmten dagegen. Im Fokus soll das Handeln von Landesverfassungsschutzpräsident Stephan Kramer stehen, wie aus dem AfD-Antrag hervorgeht.
Das Gremium soll beispielsweise klären, ob Kramer sein Amt zu politischen Zwecken missbrauchte. Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller sagte, man nutze den Untersuchungsausschuss, um „die Machenschaften“ von Kramer und Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) zu beleuchten. Er warf Kramer vor, nicht die nötigen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes mitzubringen, da dieser kein Volljurist sei.
AfD kann allein Untersuchungsausschüsse einsetzen
Bei der Landtagswahl im Herbst 2024 war die AfD mit ihrem Thüringer Chef Björn Höcke stärkste Kraft geworden und hat nun im Landtag so viele Sitze, dass sie allein Untersuchungsausschüsse einsetzen kann. Die anderen Fraktionen können dies nicht verhindern. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sind ein Fünftel der Stimmen im Parlament nötig, die AfD hat in Thüringen mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag.
Die Höcke-AfD wird seit März 2021 vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
„Wir werden diesen Untersuchungsausschuss nutzen, um über die Gefährlichkeit und die Gefahr der AfD aufzuklären“, kündigte die Thüringer Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss an.
CDU: Verfassungsschutz kein politisches Instrument
Der CDU-Politiker Jonas Urbach kritisierte, der Antrag der AfD zum Untersuchungsausschuss lese sich wie einen Angriff auf den Verfassungsschutz. „Wir brauchen aber einen gut funktionierenden Verfassungsschutz“, sagte er.
Die Behörde sei kein politisches Instrument. „Es ist uns wichtig, die im Raum stehenden Vorwürfe auszuräumen, damit der Verfassungsschutz seine Arbeit wieder in ruhigem Fahrwasser ausführen kann.“
Urbach warf der AfD einen Delegitimierungsversuch vor. Es sei nachvollziehbar, aber verwerflich, dass „gerade diejenigen versuchen, die Behörde in Verruf zu bringen, deren Aktivitäten von ihr beobachtet werden“, sagte Urbach.
Landtag umschifft drohende AfD-Blockade
Der Landtag verabschiedete zudem zwei Gesetzesänderungen, um eine Blockade der AfD bei der Besetzung von Gremien zur Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verhindern.
Künftig ist keine Zweidrittelmehrheit mehr nötig, um Mitglieder für die parlamentarische Kontrollkommission und für die sogenannte G10-Kommission zu wählen. Die einfache Mehrheit reicht. Damit hat die AfD-Fraktion keine Sperrminorität mehr. Die Änderungen wurden mit Stimmen von CDU, BSW, Linke und SPD angenommen, die AfD stimmte dagegen.
Die parlamentarische Kontrollkommission überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G10-Kommission kontrolliert zusätzlich, bei welchen Menschen der Verfassungsschutz zum Beispiel Telefone und die Post überwachen darf. Die AfD wäre gern selbst in diesen beiden Gremien vertreten. Für die anderen Fraktionen ist das aber keine Option, da die AfD wegen ihrer extremen Ansichten selbst vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird.
Regeln nach chaotischer Landtagssitzung geändert
Nach den Erfahrungen bei der ersten Landtagssitzung nach der Wahl im Herbst 2024 änderten die Abgeordneten von CDU, BSW, Linke und SPD zudem die Geschäftsordnung des Landtags. Die Sitzung geriet damals unter der Leitung des Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) zum Polit-Debakel. Das Spektakel landete sogar vor dem Verfassungsgerichtshof, der dem Agieren von Treutler ein Stopp-Schild zeigte. Der 73-Jährige hatte Abgeordneten das Wort entzogen, Abstimmungen nicht zugelassen und eine von vielen Abgeordneten als parteiisch kritisierte Rede gehalten.
Künftig soll nicht mehr der älteste Abgeordnete die erste Sitzung des Parlaments leiten, sondern der dienstälteste. Die Änderung bedeutet zugleich eine Anpassung an die Regeln im Bundestag.
Die Abgeordnete des Landtags änderten noch weitere Punkte in der Geschäftsordnung. Künftig sollen namentliche Abstimmungen nicht mehr mit farbigen Stimmkarten durchgeführt werden, sondern per Namensaufruf. Für die Öffentlichkeit soll so schneller und direkt nachvollziehbarer werden, wer wie gestimmt hat.
Regierungsbefragung wird eingeführt
Außerdem soll es künftig eine Regierungsbefragung geben – ebenfalls nach Vorbild des Bundestages. Bei der Bildung der Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD war ein Konsultationsverfahren entstanden, das nun in der Geschäftsordnung abgebildet wird. „Damit werden alle im Parlament vertretenen Fraktionen frühzeitig bei Gesetzentwürfen eingebunden“, teilten die drei regierungstragenden Fraktionen mit. Mit den Änderungen werden die mündlichen Anfragen abgeschafft und durch Dringlichkeitsanfragen ersetzt. Diese können ebenfalls an die Regierung gerichtet und schriftlich beantwortet werden. (dpa/mig) Aktuell Politik
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