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Europäische Union (Symbolfoto) © 123rf.com

EU-Pläne

Wie ein Gesetz für mehr Abschiebungen sorgen soll

Härtere Abschieberegeln, schärfere Kontrollen, mögliche Haft: Ein neues EU-Gesetz soll Rückführungen abgelehnter Asylbewerber beschleunigen. Wie und wann es kommt, ist aber noch offen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Dienstag, 11.03.2025, 11:09 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.03.2025, 10:24 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die Frage von Rückführungen abgelehnter Asylbewerber sorgt in der EU immer wieder für hitzige Debatten – besonders nach Anschlägen wie in Magdeburg und Aschaffenburg. Viele europäische Regierungen fordern schon länger schärfere Regeln, um ausreisepflichtige Personen schneller in ihre Herkunftsländer zurückschicken zu können. Die EU-Kommission will jetzt mit einem neuen Gesetz handeln. Fragen und Antworten zu zentralen Punkten des Entwurfs:

Warum braucht die EU neue Regeln für Rückführungen?

Aktuell kehrt nach Angaben der EU-Kommission nur etwa ein Fünftel der Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, tatsächlich in ihre Herkunftsländer zurück. Viele bleiben trotz einer Rückkehrentscheidung, oft weil Herkunftsstaaten die Aufnahme verweigern oder Verfahren zu lange dauern. Mit den neuen Regeln wolle die Kommission Abläufe effizienter gestalten und sicherstellen, dass mehr abgelehnte Asylbewerber tatsächlich zurückkehren.

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Was sieht der Gesetzentwurf der Kommission vor?

Abgelehnte Asylbewerber sollen etwa verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Bei Verweigerung der Zusammenarbeit würden Konsequenzen drohen, kündigte der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner bereits an.

Außerdem sollen strengere Regeln für Personen geplant sein, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Dies könnte auch die Möglichkeit beinhalten, sie in Haft zu nehmen, um ihre Rückführung vorzubereiten.

Ein wichtiger Punkt soll auch die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen sein. Das bedeutet, dass Abschiebebescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. So könnte eine Person, die in einem Land zur Rückkehr verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen.

Soll es Rückführungszentren geben?

Wahrscheinlich umfasst der Vorschlag auch die Möglichkeit von Rückführungszentren. Damit sind Einrichtungen außerhalb der EU gemeint, in denen Menschen untergebracht werden, die aus der EU abgeschoben wurden oder auf ihre Rückkehr in ihr Heimatland warten. Die Idee ist, dass diese Zentren Abschiebungen erleichtern und verhindern sollen, dass die Menschen nach Europa zurückkehren.

Der schwedische Migrationsminister Johan Forssell betonte kürzlich, dass die EU-Kommission in diesem Bereich eine führende Rolle übernehmen müsse. „Wir sind 27 verschiedene Mitgliedsstaaten, die alle die gleichen Herausforderungen haben, aber wir können nicht 27 verschiedene Rückführungszentren haben“, sagte er der dpa.

Kommt dann auch so etwas wie das italienische „Albanien-Modell“?

Das sogenannte Albanien-Modell Italiens wird wohl vorerst keine Rolle in den Plänen der Kommission spielen. Es sieht vor, dass Geflüchtete, die noch auf ihre Asylentscheidung warten, in Drittstaaten – in diesem Fall Albanien – untergebracht werden.

Allerdings ist das Modell rechtlich höchst umstritten. Die italienische Regierung unter Giorgia Meloni ist damit bereits vor mehreren Gerichten gescheitert. Nun befasst sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Rechtmäßigkeit der Pläne.

Warum ist überhaupt ein neues Gesetz notwendig?

Aus Sicht von EU-Kommissar Brunner sind die Rückführungspläne der „noch fehlende Teil nach dem Asyl- und Migrationspakt“. Und etliche Mitgliedstaaten sehen die im Frühjahr beschlossene EU-Asylreform als unzureichend an. Viele bezweifeln, dass sie die aktuellen Probleme lösen kann. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Asylreform sich wegen der Übergangsfrist noch bis Juni 2026 hinziehen könnte.

Mit der umstrittenen Reform werden Mitgliedstaaten etwa zu einheitlichen Verfahren an den Außengrenzen verpflichtet, damit rasch festgestellt werden kann, ob Asylanträge unbegründet sind und die Geflüchteten dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden können.

Welche Bedenken gibt es gegen das Vorhaben?

Menschenrechtler kritisieren an den Plänen, dass sie ausschließlich darauf aus sind, so viele Menschen wie möglich abzuschieben. Diese Fokussierung gehe zu Lasten von elementaren Menschenrechten. Außerdem lasse diese Politik die Verantwortung der Europäischen Union an den globalen Fluchtursachen außen vor.

Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht in dem Gesetzesvorhaben den Versuch, die „Abschiebemaschinerie zu perfektionieren“. Sie rechnet mit noch mehr Härte der Behörden, mehr rechtswidrige Abschiebehaft, mehr Abschiebungen in Krieg, Folter und Elend. „Besonders skandalös ist das Vorhaben, abgelehnte Asylsuchende in Drittstaaten abzuschieben und sie dort in Abschiebelagern festzusetzen – in einem rechtlosen Zustand und ohne jede Perspektive auf ein sicheres Leben“, kritisiert Bünger. Alle bisherigen Versuche, Geflüchtete in Drittstaaten auszulagern, habe zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt.

Wann kann das Gesetz in Kraft treten?

Das ist offen. Nach der Vorstellung des Entwurfs durch Kommissar Brunner muss dieser vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und angenommen werden. Der genaue Zeitplan für die Umsetzung hängt von den Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen ab.

Wie viele Abschiebungen gibt es in Deutschland?

Wie das Bundesinnenministerium im Januar mitteilte, gab es in den ersten elf Monaten des Jahres 2024 insgesamt 18.384 Rückführungen. Unter den Hauptherkunftsländern steht die Türkei auf dem ersten Platz: 1.720 türkische Staatsbürger mussten Deutschland 2024 auf diesem Weg verlassen. An zweiter Stelle standen demnach Georgier mit 1.678 Abschiebungen, gefolgt von Menschen aus Syrien, Afghanistan, Nordmazedonien, Albanien, Serbien und dem Irak. (dpa/mig) Aktuell Politik

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