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Polizeikontrolle an einer deutschen Landesgrenze (Archiv) © Michaela Stache/AFP

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Verlängerung von Grenzkontrollen war rechtswidrig

Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert – die Ausnahmeregel wurde seitdem immer wieder verlängert. Zumindest in einem Fall zu Unrecht, urteilt ein Gericht. Die Linke sieht in dem Urteil auch Konsequenzen für Grenzkontrollen zu anderen Ländern.

Donnerstag, 10.04.2025, 12:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 10.04.2025, 12:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält die Verlängerung von Grenzkontrollen zu Österreich zumindest in einem Fall für rechtswidrig. Das geht aus der schriftlichen Begründung eines Urteils des Gerichts hervor, die jetzt veröffentlicht wurde. Ein Österreicher hatte wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern gegen die Bundesrepublik geklagt und vom VGH recht bekommen.

In der Urteilsbegründung heißt es, die Anordnung von Binnengrenzkontrollen für den betreffenden Zeitraum wurde „nicht mit einer neuen ernsthaften Bedrohung“ im Sinne der anzuwendenden Vorschrift begründet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Kontrollen zuvor im Frühjahr 2022 zum wiederholten Mal um ein halbes Jahr verlängert.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe aber geurteilt, dass Grenzkontrollen, die länger als ein halbes Jahr dauern, nicht erlaubt sind, wenn als Grund nur eine weiter andauernde Bedrohung oder deren Neubewertung genannt wird.

Ein Einzelfall, der sich wiederholen könnte

Das VGH-Urteil hatte sich allerdings nur auf den Einzelfall der Kontrolle des Österreichers bezogen. Auch auf später erneut erfolgte Verlängerungen und Ausweitungen der Binnengrenzkontrollen ging der Verwaltungsgerichtshof in seiner Begründung nicht ein. Das Bundesinnenministerium äußerte sich auf Nachfrage zunächst nicht zu der Frage, was aus dem Urteil für die laufenden Grenzkontrollen folgen könnte.

Allerdings ging das Gericht in seinem Urteil davon aus, dass „eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Kläger unter im Wesentlichen unveränderten Bedingungen erneut kontrolliert werden würde“ – und das beinhaltet auch die rechtlichen Umstände, die der VGH zum Zeitpunkt der Kontrolle in dem Urteil für rechtswidrig erklärte.

Linke halten Kontrollen auch an anderen Grenzen für rechtswidrig

Die rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, hält das Urteil daher für übertragbar – zumindest auf die derzeitigen Kontrollen an der Grenze zu Österreich: „Die immer wieder verlängerten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze sind mit EU-Recht nicht vereinbar.“

Inhaltlich sei die Begründung aber auch auf die Kontrollen an den Grenzen zu anderen Ländern übertragbar, meinte Bünger. Derzeit werden Kontrollen an allen deutschen Binnengrenzen durchgeführt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ zwar keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, dagegen können die Beteiligten aber Beschwerde einlegen. (dpa/mig) Aktuell Recht

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