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Doppelte Staatsbürgerschaft

Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht abschaffen

PRO ASYL, Interkultureller Rat und Deutscher Anwaltverein fordern die Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht und monieren Ungleichbehandlungen von Optionskindern und einen zu hohen Verwaltungsaufwand.

Montag, 23.08.2010, 7:55 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.09.2010, 10:49 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 wurde die so genannte Optionsregelung für Kinder nicht deutscher Eltern eingeführt. Danach erhalten diese Kinder mit der Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern schon acht Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben. Auf Antrag erhielten im Rahmen der Reform auch die seit 1990 in Deutschland geborenen Kinder nicht deutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen.

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Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht führt nach Auffassung von PRO ASYL, Deutschem Anwaltverein (DAV) und Interkulturellem Rat in Deutschland (IR) zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von „Optionskindern“ und zu einem vollkommen überflüssigen Verwaltungsaufwand. Negativ betroffen sind insbesondere Kinder aus Haupt- und Ureinwandererfamilien, beispielsweise aus der Türkei oder Serbien. Die drei Organisationen fordern deshalb erstmals gemeinsam die ersatzlose Abschaffung dieses Optionszwangs.

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Weiterführende Links: Die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht: Daten und Fakten und Der Optionszwang ist Unsinn! – Ein Beispiel.

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„Mit dem Optionszwang beharrt der Gesetzgeber auf dem Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit, obwohl dieser gerade dabei ist, auf den Müllhaufen der Geschichte transportiert zu werden“, erläutert Rechtsanwalt Victor Pfaff vom DAV-Ausschuss Ausländer- und Asylrecht. In Deutschland würden rund 4,5 Millionen Mehrfachstaater leben, ohne dass der deutsche Staat damit je das geringste Problem gehabt hätte. Knapp 53 Prozent aller Einbürgerungen in Deutschland würden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit vorgenommen.

Die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei in Deutschland geborenen Kindern sei deshalb und aus einem weiteren Grund der richtige Weg. „Sie davon abhängig zu machen, ob der andere Staat aus der Staatsangehörigkeit entlässt, bedeutet, dass der deutsche Gesetzgeber die Entscheidung, wer Mehrstaater bleibt und wer nicht, weitgehend der Willkür ausländischer Gesetzgeber überlässt“, betont Pfaff. Deshalb müsse sich z. B. ein Deutsch-Türke für eine seiner Staatsangehörigkeiten entscheiden, während ein Deutsch-Marokkaner diese Entscheidung nicht treffen müsse.

„Die Optionspflicht drängt junge Menschen aus der deutschen Staatsangehörigkeit heraus“, erklärt Marei Pelzer von PRO ASYL. So vergrößere sich die Kluft zwischen Wahlvolk und Bevölkerung immer mehr. Dies sei mit dem Demokratieprinzip und mit dem Selbstverständnis einer modernen Einwanderungsgesellschaft nicht vereinbar. Das deutsche Optionsmodell sei einmalig in Europa. In Frankreich beispielsweise erhielten Kinder von Ausländern nach dem ius soli die französische Staatsangehörigkeit, ohne auf die Nationalität ihrer Eltern verzichten zu müssen. Pelzer: „Deutschland sollte den Optionszwang zugunsten eines modernen Geburtsortrechts endlich aufgeben. Recht

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  1. Non-EU-Alien sagt:

    Alle Jahre wieder dieselbe Forderung. Allerdings keine Reaktion von der regierenden Elite zu erwarten… Von daher, nett gemeint, danke, aber der Weg dahin ist noch lang, besonders zu Zeiten in der eine solche Stimmung in der Gesellschaft angetrieben wird, wie es sie momentan gibt…