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Hessen

SPD und Grüne fordern kommunales Wahlrecht für Drittstaatler

Die hessische SPD und die Grünen setzen sich für das kommunale Wahlrecht für alle rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebende Einwohner und Einwohnerinnen ein.

Freitag, 03.04.2009, 15:58 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 20.08.2010, 23:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser wies darauf hin, dass die SPD bereits in der letzten Legislaturperiode die Landesregierung aufgefordert habe, sich im Bundesrat der rheinland-pfälzischen Initiative zur Änderung des Art. 28 GG einzusetzen, um ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU angehörige Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

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Leider sei dies aber bislang immer von der Hessischen Landesregierung abgelehnt worden. „Das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler ist ein guter Beitrag zur Integration“, so die Innenpolitikerin Faeser. Sie forderte deshalb die CDU-Landtagsfraktion auf, sich der CDU-Oberbürgermeisterin Roth aus Frankfurt anzuschließen, die ein solches Wahlrecht aus kommunaler Sicht schon länger fordere.

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Peinlicher Zustand
Auch die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Mürvet Öztürk, kritisiert die Landesregierung: „bisher fehlte jegliche Einsicht bei den vergangenen und anscheinend auch bei der jetzigen Landesregierung.“

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Es sei „doch mittlerweile peinlich, dass über diese Forderungen, die in 10 anderen europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist, in Deutschland, einem Gründungsland Europas, immer noch gestritten wird.“ Man müsse endlich diese unsinnige Einteilung in Ausländer erster und zweiter Klasse beim kommunalen Wahlrecht abschaffen. Es sei höchste Zeit, dass Deutschland sich ein Beispiel an anderen europäischen Staaten nehme und sein Wahlrecht modernisiere.

Öztürk weiter: „Denn in Deutschland lebende Franzosen, Polen und andere EU-Ausländer dürfen bereits an Wahlen zu Stadt- und Gemeinderäten teilnehmen. Wer aber einen türkischen, marokkanischen, indischen oder amerikanischen Pass hat, darf nicht darüber entscheiden, wer Bürgermeisterin oder Landrat wird, wo ein Kindergarten gebaut, wo Fahrradwege entstehen sollen und wie Freizeitangebote für Jugendliche oder Senioren und Familien gestaltet werden.

Um diese Ungleichbehandlung zu beheben, ist eine Änderung von Artikel 28 des Grundgesetzes erforderlich, der das kommunale Wahlrecht bislang deutschen Staatsbürgern und EU-Bürgern vorbehält. Bereits im Jahre 1997 gab es eine Vorlage im Bundesrat, die nicht mehr zur Abstimmung kam, weil die Legislaturperiode im Bundestag endete. Die notwendige zwei Drittel Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes müsste sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag locker zusammenkommen, wenn man all den Versprechen die mittlerweile fast alle Parteien machen, Glauben schenken darf.“

Es spreche im Grunde nichts dagegen, Menschen die seit über Jahrzehnte hier leben, auch an unserer Demokratie aktiv teilhaben zu lassen. „Das stärkt unsere Demokratie, erhöht die Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen und zeugt von einem modernen Verständnis im Umgang mit einer vielfältigen Gesellschaft“, so Öztürk abschließend. (MiGAZIN) Politik

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