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Zwangsehen

Ein Schritt vor und zwei zurück

Skandal und Populismus oder ein Signal für Menschenrechte? Die Meinungen zum neuen Strafgesetz gegen Zwangsehen und die gleichzeitige Verlängerung der Ehebestandszeit gehen auseinander.

Freitag, 29.10.2010, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 05.11.2010, 4:26 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Das Bundeskabinett hat am 27. Oktober 2010 einen Gesetzentwurf zu Zwangsverheiratungen verabschiedet. Während Staatsministerin Maria Böhmer den Entwurf als ein deutliches Signal für Menschenrechte bezeichnete, ist das Vorgehen der Bundesregierung für Oppositionspolitiker populistisch, skandalös und ein falsches Signal.

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„Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die wir mit aller Entschiedenheit bekämpfen. Deshalb muss Zwangsheirat als ein eigener Straftatbestand unter Strafe gestellt werden.“ Das erklärte Staatsministerin Maria Böhmer am Mittwoch nach der Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin.

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Zuvor hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Zwangsverheiratung als eigenen Straftatbestand behandelt. Wer eine Frau gegen ihren Willen verheiratet, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 5 Jahren rechnen.

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Ehebestandszeit: Ein Ausländer muss mindestens zwei – künftig drei – Jahre im Bundesgebiet mit dem Ehepartner eine eheliche Lebensgemeinschaft führen, um ein von ihm unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Wird die eheliche Lebensgemeinschaft vor Ablauf der Ehebestandszeit aufgehoben, muss der Ehepartner wieder ausreisen.

Verlängerung der Ehebestandszeit
Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, sieht das anders. Das Thema Zwangsheirat werde erneut für eine ausgrenzende Politik instrumentalisiert und das Strafrecht symbolisch verschärft. Denn gleichzeitig wurde auch eine Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre auf den Weg gebracht. Das „ist ein Skandal“, kommentierte Dagdelen diesen Schritt.

„Schon als der Ehegattennachzug durch den Zwang, die deutsche Sprache bereits im Ausland zu erlernen, massiv erschwert wurde, wurde die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen als Begründung vorgeschoben. Nun geschieht dasselbe bei der Verlängerung der Ehebestandszeit“, so Dagdelen. Der aufenthaltsrechtliche Schutz der Betroffenen werde dadurch erheblich verschlechtert, der Schritt aus Unterdrückung und Abhängigkeit heraus massiv erschwert.

Dagdelen weiter: „Die Bundesregierung zeigt damit, dass es ihr in erster Linie gar nicht um die betroffenen Frauen geht. Eine primär strafrechtliche Befassung mit dem Problem Zwangsverheiratung ist weder sachgerecht noch hilfreich in der Praxis. Damit soll lediglich vom Versagen politischer Regulierung abgelenkt werden. Denn an einem klaren gesetzlichen Verbot von Zwangsverheiratungen mangelt es keineswegs. Deren prinzipielle Strafbarkeit steht außer Frage.“

Populismus und Show
Auch Memet Kilic (Die Grünen) hält die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für Populismus und Show. Zwangsehen würden heute schon mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

„Mit der Verlängerung der Ehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von ausländischen Ehegatten verschlechtert die Bundesregierung die Situation der Opfer von Zwangsehen erheblich. Die Verlängerung wird dazu führen, dass viele Frauen noch ein weiteres Jahr der Zwangssituation ausgesetzt sind. Denn es ist ihnen selten möglich, die Zwangsehe nachzuweisen und dadurch wegen besonderer Härte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen“, so Kilic.

Bereits vor einer Woche hatte die Bundesgeschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, Christa Stolle, die Gesetzespläne der Bundesregierung kritisiert: „Schon heute bleiben viele dieser Frauen aus Angst vor einer Abschiebung in einer ungewollten und gewalttätigen Ehe. Sie erleben tagtäglich Gewalt und Unterdrückung. Und jetzt soll dieses Martyrium auch noch verlängert werden?“

Ein falsches Zeichen
Die Verlängerung der Ehebestandszeit bewertete schließlich auch die Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Aydan Özoguz als „ein ganz falsches Zeichen“. Damit werde „die Abhängigkeit von Frauen von ihrem Ehepartner verstärkt“ und „Zwangsverhältnisse und Gewalt begünstigt“.

Im Gegensatz zu Kilic und Dagdelen begrüßte die Sozialdemokratin aber den neu geschaffenen Straftatbestand. Zwar müsse keine Lücke geschlossen werden aber der besondere Straftatbestand sei ein verstärkt sichtbares Zeichen der Ächtung.

Rückkehrrecht für Zwangsverheiratete
Auch sei es ein„Schritt in die richtige Richtung“, so Özoguz, das Rückkehrrecht für die Opfer von Zwangsehen auf zehn Jahre zu verlängern. Allerdings sei es „kleinkariert, in diesen Fällen auch noch zu prüfen, ob sich das von hier stammende Opfer wieder in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügt“.

Mit der Verlängerung des Rückkehrrechts möchte die Bundesregierung insbesondere Mädchen helfen, die in Deutschland aufwachsen und zur Schule gehen: „Wenn sie im Land ihrer Eltern zwangsverheiratet werden, wollen wir ihnen ein Rückkehrrecht nach Deutschland geben“ erklärte Böhmer.

Download: Der Leitfaden „Das Recht auf freie Entscheidung bei der Partnerwahl“ soll Schulen und dem Schulpersonal konkrete Tipps und Handlungsempfehlungen geben.

Mädchen und junge Frauen, die sich gegen eine Zwangsverheiratung wehren, fänden häufig in ihrem direkten Umfeld kein Gehör. Bereits bestehende Hilfsangebote erreichten die Opfer vielfach zu spät oder gar nicht. Böhmer weiter: „Umso wichtiger ist es, dass beispielsweise in den Schulen Warnsignale der Betroffenen stärker wahrgenommen werden.“

Deshalb sollen Lehrkräfte durch einen speziellen Leitfaden im Umgang mit dem Thema Zwangsverheiratungen sensibilisiert werden. Aufmerksame und sensibilisierte Lehrkräfte könnten möglicherweise erste Anzeichen für eine drohende Zwangsheirat frühzeitig erkennen und den Schülern adäquate Hilfe anbieten. „Lehrer sind Vertrauenspersonen und damit wichtige Ansprechpartner für von Zwangsheirat betroffene Jugendliche“, erklärte Böhmer. Politik

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  1. Pingback: PM: Gesetzentwurf zum Aufenthaltsrecht: Show statt nützliche Initiativen - Memet Kilic - ist im Bundestag

  2. LI sagt:

    Eine praktische Frage.

    Wie soll dass Rückkehrrecht eigentlich aussehen.

    Soll die Rückkehrende ertmals drei Monate vor der deutschen Botschaft in Ankara oder Istanbul um ein Visum in der Schlange anstehen.

    – ekanntlich erlischt das Aufenthaltsrecht nach einem mehr als sechsmonatigen Auslandsaufenthalt –

    dem Visumsbeamten dann vor Ort in der deutschen Botschaft Ihre Zwangslage erklären und nachweisen.

    Wie soll das gehen.

    Da haben die Kritiker wohl Recht. Nichts als blanker Populismus.

    LI

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