Nordrhein-Westfalen
CDU möchte verbindlichen Schwimmunterricht für alle
Der migrationspolitische Beauftragte der CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Michael Solf, forderte das Schulministerium dazu auf, striktere Regeln für die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Schwimmunterricht und Klassenfahrten einzuführen. Eine Teilnahme an gemeinschaftlichen schulischen Aktivitäten, sei in Hinsicht auf die Integration, insbesondere für Schüler mit Migrationshintergrund, sehr wichtig.
Donnerstag, 16.04.2009, 9:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Schwimmunterricht soll für alle Schüler verbindlich werden. Zudem soll gegen Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien härter vorgegangen werden. Das forderte die CDU Fraktion am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag. Ziel dieser Forderung sei angeblich die bessere Eingliederung der Schüler und Schülerinnen mit Zuwanderungsgeschichte in die schulische Gemeinschaft. Eltern müsse nahe gebracht werden, dass eine Befreiung vom Schwimmunterricht und Klassenfahrten ihre Kinder in die Außenseiterrolle dränge. Eltern hingegen sehen die verbindliche Teilnahme am Schwimmunterricht als einen Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch für den Schwimmunterricht eine Ausnahme von der Schulpflicht zugelassen, sofern es dadurch für Schülerinnen zu einem schwerwiegenden und nachvollziehbaren Gewissenskonflikt komme. „Wir nehmen die Sorgen von muslimischen Schülern und Eltern ernst und begegnen ihren religiösen Vorstellungen mit Respekt.“, äußerte das Schulministerium diesbezüglich.
Es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht nur Eltern von muslimischen Kindern Anträge auf Befreiung vom Schwimmunterricht stellten, sondern auch religiöse christliche Familien, betonte indessen die Schul-Expertin der Grünen-Fraktion, Sigrid Beer. Damit brachte sie zum Ausdruck, dass die Sensibilität der muslimischen Familien nichts mit Integrationsverweigerung zu tun habe, sondern vom dem Wunsch herrühre ihre Kinder nach eigenen religiösen Wertevorstellungen zu erziehen.
Muslimische Verbände hatten zuvor ihre Unterstützung für eine Regelung, die alle Parteien glücklich macht, geäußert – getrennter Schwimmunterricht wie in Bayern oder Baden-Württemberg.
Kritik der SPD
Als „reine Fassadenpolitik, gespickt mit folgenlosen Absichtserklärungen“ bezeichnete die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Schäfer, das von der CDU-Fraktion vorgestellte Positionspapier zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
„Traurig, aber wahr: Nach vier Jahren Regierungsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen ist die CDU-Fraktion bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund auf dem Stand von 2005 stehen geblieben“, erklärte Schäfer. Auch habe Solf vollmundig islamischen Religionsunterricht versprochen, von der nichts geblieben sei „außer heißer Luft“.
Keine gravierenden Probleme
Aus einer Antwort aus dem Jahre 2006 der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion geht hervor, dass „gravierende, über Einzelfälle hinausgehende Probleme“ in diesem Zusammenhannicht bekannt sind. Die Schulen seien von der Schulaufsicht über die Rechtslage im Zusammenhang mit Befreiungsanträgen informiert und würden bei auftretenden Problemen beraten. Die SPD-Fraktion wollte wissen, welche Probleme mit der Teilnahme, bzw. Nichtteilnahme an Klassenfahrten, Sportunterricht, Schwimmunterricht, etc. der Landesregierung bekannt sind.
Außerdem hatte die Landesregierung ausgeführt, dass sie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts respektiere. Sie beruhe auf einer Abwägung zwischen dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der einen Seite und der Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. dem elterlichen Erziehungsrecht auf der anderen Seite. „Zwischen beiden Grundrechtspositionen ist im jeweiligen Einzelfall ein schonender Ausgleich zu suchen.“, so die Ministerin für Schule und Weiterbildung im Namen der Landesregierung Ende November 2006. Politik
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CDU möchte vieles, wo sie über Migranten entscheiden wollen !!
+++Eltern hingegen sehen die verbindliche Teilnahme am Schwimmunterricht als einen Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht.+++
Und was genau wollen diese Eltern? Daß ihre Mädchen nicht schwimmen lernen brauchen? Aber wenn sie dann ersaufen ist natürlich der böse Staat Schuld.
Ist Ihnen aufgefallen, dass es diese Probleme nur in den Bundesländern gibt, die unbedingt ideologisierend auf dem koedukativem Sport- und Schwimmunterricht beharren. Gerade die südlichen Bundesländer schreiben den getrenntgeschlechtlichen Unterricht im Sport vor, und komischerweise hört man dort kaum von solchen Problemen. Vielleicht wünschen sich die Eltern ja eine Pädagogik, die frei von ideologischen Erwägungen sich wirklich um das Wohl der Kinder und nicht um die Durchsetzung einer politischen Agenda kümmert.