Studentenwerke
Ausländische Studierende den deutschen gleichstellen!
Das Deutsche Studentenwerk fordert die rechtliche Gleichstellung der ausländischen Studenten mit den deutschen. Die Fachkräfte von morgen dürften nicht an der Finanzierung ihres Studiums scheitern.
Donnerstag, 02.12.2010, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.12.2010, 8:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Deutliche Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die rund 260.000 ausländischen Studierenden in Deutschland forderte das Deutsche Studentenwerk (DSW) auf ihrer Jahresversammlung am 30. November und 1. Dezember 2010 in Berlin. Handlungsbedarf bestehe in den Bereichen Ausländer-, Arbeits- und Sozialrecht.
„Deutschland sollte sicherstellen, dass die ‚besten Köpfe‘,nicht an der Finanzierung ihres Studiums scheitern“, heißt es in der Resolution. „Die ausländischen Studierenden von heute sind die Fachkräfte von morgen“, betont DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Viele Regelungen im deutschen Ausländer-, Sozial- und Arbeitsrecht machen ihnen das Leben schwer.“
§ 16 Abs. 3 S. 1 AufenthG: Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten.
90/180 Tage Regelung streichen
In erster Linie müsse ausländischen Studierenden eine bedarfsgerechte Erwerbstätigkeit ermöglicht werden. Notwendig dafür sei die arbeitsrechtliche Gleichstellung mit deutschen Studierenden. Bisher dürfen ausländische Studierende höchstens 90 ganze oder 180 halbe Tagen im Jahr jobben. Da ausländische Studenten mehr als ihre deutschen Kommilitonen ihr Studium über das Jobben finanzieren, reicht diese Regelung in vielen Fällen nicht aus. Konkret fordert das DSW die Streichung der 90/180 Tage Begrenzung.
Das gleiche Gelte auch für die Zeit nach dem Studienabschluss. Ausländische Hochschulabsolventen können sich ein Jahr lang nach ihrem Studienabschluss um einen Job bemühen. In dieser Zeit dürfen sie ebenfalls nur 90 ganze oder 180 halbe Tage arbeiten. „Zu wenig, da neben der Studienfinanzierung viele Vergünstigungen für Studierende wegfallen“, so das DSW in ihrer Erklärung.
Die Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Förderung der Studierenden zuständig. Die Studentenwerke betreuen insgesamt rund 300 Hochschulen an circa 180 Hochschulorten.
Öffnung des BAföG
Darüber hinaus sei eine Öffnung des BAföG für ausländische Studierende notwendig sowie ein Nationales Programm für studentische Hilfskraftstellen. Zudem müsse die besondere prekäre Situation von ausländischen Studierenden mit Kindern rechtlich anerkannt werden. Ausländische Studierende dürften nicht durch die Geburt eines Kindes in Not geraten und dadurch gezwungen sein, aus finanziellen oder ausländerrechtlichen Gründen ihr Studium abzubrechen. Der nach Art. 6 GG verpflichtende Familienschutz müsse auch für sie sichergestellt werden.
„Das Studium in einer Fremdsprache, in einer anderen Lehr- und Lernkultur stellt an sich schon eine große Herausforderung dar. Die bestehenden ausländerrechtlichen Einschränkungen belasten ausländische Studierende mit zusätzlichen und unnötigen Sorgen um die Finanzierung des Lebensunterhaltes, die sich negativ auf den Studienerfolg auswirken“, heißt es in der Resolution. (sds) Gesellschaft
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