Integrationspolitik
Böhmer schafft “Bundesbeirat für Integration” ohne Befugnisse
Maria Böhmer hat einen „Bundesbeirat für Integration“ auf den Weg gebracht. Die Opposition kritisiert eine falsche Schwerpunktsetzung für den Beirat und dessen fehlende Entscheidungsbefugnis.
Freitag, 14.01.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.01.2011, 2:37 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), hat den „Bundesbeirat für Integration“ auf den Weg gebracht, dass unmittelbar in ihrem Ressort angesiedelt ist. Den Vorsitz übernimmt Böhmer höchstpersönlich und verkündet damit auch die offiziellen Verlautbarungen des Beirats. Beschlüsse soll der Beirat nur mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder fassen können.
Mit dem Beirat wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. „Der Beirat soll das Miteinander und den Zusammenhalt in unserem Land stärken“, so Böhmer am Donnerstag. Es stehe für das Prinzip des Dialogs: „Wir reden nicht übereinander, sondern miteinander“, betonte die Integrationsbeauftragte.
Falsche Schwerpunktsetzung?
Inhaltlich werde sich der Beirat insbesondere mit den Großbaustellen der Integration beschäftigen: Spracherwerb, Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt. „Darauf darf sich die Diskussion aber nicht beschränken. Der Beirat ist auch eine ausgezeichnete Plattform für Diskussionen über Zuwanderung sowie für eine Identitätsdebatte und Grundsatzfragen: Was bedeutet und wie schaffen wir gesellschaftlichen Zusammenhalt? Wie stärken wir das Wir-Gefühl in unserem Land, in dem jeder Fünfte aus einer Zuwandererfamilie kommt?“, so Böhmer.
Für Grünen-Politiker Memet Kilic zeige aber bereits die Schwerpunktsetzung – Lage der Frauen und Arbeitsmarkt, dass sie strukturelle Reformen scheue. „Anstatt über Einbürgerung, politische Teilhabe wie Kommunalwahlrecht und aufenthaltsrechtliche Probleme der Immigranten zu diskutieren, baut sich Frau Böhmer nur einen weiteren Sandkasten, um sich zu vergnügen“, so Kilic.
Legitimation falscher Integrationspolitik?
Auch für Sevim Dagdelen (Die Linke) werden die Pläne der Integrationsbeauftragten Maria Böhmer „nicht einmal Placebo-Wirkung“ entfalten. „Der geplante Bundesbeirat für Integration erinnert an den traurigen Ausländerbeirat, der von der Bundesregierung nie angehört und nie ernst genommen wurde.“ Der Beirat werde vor allem die Aufgabe haben, die „falsche und hässliche Integrationspolitik der Bundesregierung nach außen zu legitimieren“. Der Beirat diene der Bundesregierung wie die Integrationsgipfel lediglich als Alibiveranstaltung, da der Beirat macht- und wirkungslos sein werde. Dass er lediglich die Arbeit der Integrationsbeauftragten unterstützen solle, sei schon eine Farce. Denn die Integrationsbeauftragte selbst besitze keinerlei Entscheidungskompetenzen.
„Bereits auf den Integrationsgipfeln durften die Vertreter der Migrantenorganisationen mit der Bundesregierung reden. Zu entscheiden hatten sie allerdings nichts. Im Gegenteil. Bestes Beispiel ist der erschwerte Ehegattennachzug“, so die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei. Hier sei ausdrücklich gegen den Willen der beteiligten Migrantenvertreter und Sachverständigen entschieden worden.
2/3 Mehrheit verhindert kritische Stimmen
„Regierungskritische Stellungnahmen des Beirats sind bereits allein deshalb praktisch ausgeschlossen, da ausschließlich die Vorsitzende, also Staatsministerin Böhmer, offizielle Verlautbarungen abgeben darf. Und diese hat in der Vergangenheit zur Genüge unter Beweis gestellt, dass sie sich nicht Anwältin der Migrantinnen und Migranten, sondern ein kritikloses Sprachrohr der Regierung ist. Die erforderliche 2/3-Mehrheit für Beschlüsse stellt sicher, dass die Bezeichnung ‚zahnloser Tiger‘ für diesen Beirat fast noch euphemistisch ist“, so Dagdelen abschließend.
An diesem Punkt setzt auch die Kritik von Kenan Kolat, Vorsitzender der türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), an, der mit am Tisch sitzen wird. Mehr als befremdlich sei die Regelung, wonach der Beirat seine Beschlüsse nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder fassen kann. Eine solche Regelung sei für ein Beratungsgremium ungewöhnlich. „Es kann den Eindruck entstehen lassen, dass hiermit regierungskritische Beschlüsse verhindert werden sollen. Das ist sicherlich keine gute Sache für einen ansonsten guten Anfang“, sagte Kolat. Er hoffe, dass auch andere Themen, die die Migration und Partizipationsfragen betreffen, beraten werden.
Die Zusammensetzung
Teilnehmer: Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände, BAGIV e.V., Türkische Gemeinde in Deutschland e.V., Intercomites (italienische Migranten und Migrantinnen); Verband Griechischer Gemeinden in der BRD e.V., Bund der spanischen Elternvereine in Deutschland e.V.; Kroatischer Weltkongress in Deutschland e.V., Zentralrat der Serben e.V., Club Dialog e.V. (russischsprachige Migranten und Migrantinnen), Bundesverband Deutsch-arabischer Vereine, Landesnetzwerk der Migrantenselbstorganisationen Sachsen-Anhalt
Der Beirat wird sich aus bis zu 32 berufenen Mitgliedern zusammensetzen. Darunter werden zehn Vertreter von Migrantenorganisationen dabei sein. „Der Beirat soll bewusst kein Gremium ausschließlich von Migrantenorganisationen sein. Mein Anspruch war und ist es, Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Ich wünsche mir, dass im Beirat Klartext geredet wird. Dass auch Probleme, die wir bei der Integration haben, offen und ehrlich angesprochen werden. Und dass wir gemeinsam konstruktive Lösungen entwickeln. Die Debatten der vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir die einheimische deutsche Bevölkerung stärker einbeziehen müssen. Dies kann der Beirat leisten und dies wird sich in seiner Zusammensetzung widerspiegeln“, erklärte die Böhmer.
So werden dem Beirat auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, von Stiftungen, der Bundesagentur für Arbeit, der Arbeitgeber und Gewerkschaften, des Sports, der Freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie aus Wissenschaft und Forschung angehören. Darüber hinaus werden einzelne Persönlichkeiten berufen. Einen ständigen Gaststatus haben der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, der Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz sowie ein Vertreter des Bundesinnenministeriums. Im Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten wird eine Geschäftsstelle für den Beirat eingerichtet. (bk)
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