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Maria Böhmer

Akzeptanz von Deutsch-Kursen steigt in der Türkei

In der Türkei steigt nach Ansicht der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer, die Akzeptanz von verpflichtenden Sprachkursen vor der Auswanderung nach Deutschland. Wie Böhmer gestern in einer Sitzung des Familienausschusses berichtete, wüssten viele ausreisewillige Türken inzwischen, dass sie sich dadurch leichter in Deutschland integrieren und den Spracherwerb hierzulande fortsetzen könnten.

Donnerstag, 23.04.2009, 9:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Rahmen einer Türkeireise Anfang April habe sie unter anderem das Goethe-Institut in Istanbul besucht, das diese Sprachkurse mit entsprechenden Zertifikaten anbietet. 61 Prozent der Teilnehmer bestünden die Abschlussprüfung. Es sei jedoch wichtig, dass Sprachkurse nicht nur in den Goethe-Instituten in den Großstädten, sondern auch in ländlichen Regionen angeboten würden. Deswegen arbeiteten deutsche Volkshochschulen an einer Kooperation mit türkischen Volkshochschulen.

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Die Unionsfraktion erkundigte sich nach einem Programm der türkischen Regierung, das mehr Mädchen in die Schule bringen soll. Böhmer erläuterte, dass mit dieser Initiative 350.000 Mädchen erreicht werden sollen. Die Kinder sollen über die fünfte Klasse hinaus in der Schule lernen können. Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass es in der Türkei viele beruflich erfolgreiche Frauen gebe. „Den Vorsitz des türkischen BDI hat eine Frau inne, das müssen wir in Deutschland erst einmal erreichen“, bestätigte Böhmer. Allerdings habe sie eine große Diskrepanz zwischen gut gebildeten und erfolgreichen Frauen sowie Frauen mit wenig Schulbildung festgestellt. Vielfach herrschten patriarchalische Verhältnisse.

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Die FDP fragte nach dem Umgang mit Zwangsheiraten. Auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Entwicklung des Ehegatten-Nachzugs seit Einführung der verpflichtenden Sprachprüfung erwiderte Böhmer, die Zahl der Visa-Anträge von Türken, die nach Deutschland auswandern wollten, sei 2008 ungefähr so hoch gewesen wie zu der Zeit, als noch keine Grundkenntnisse deutscher Sprache nachgewiesen werden mussten.

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Seit Einführung von Spracherfordernissen ist der tatsächliche Ehegattennachzug jedoch um insgesamt 22 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang beträgt bei einzlenen Herkunftsländern bis zu 67 Prozent; Ehegattennachzüge aus der Türkei gingen um 33 Prozent zurück. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke aus Februar 2009 hervor. Politik

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  1. Battal Gazi sagt:

    Wen hat denn die Frau Böhmer gefragt?

    Da die Zahlen der Visa-Anträge auf ein ähnliches Niveau wie vor der Einführung der Sprachkenntnisse gestiegen sind, bin ich mal gespannt was sich die CDU als nächstes einfallen lassen wird. Vielleicht ähnliche Voraussetzungen wie in Dänemark z.B?

    u.a.

    – beide Ehegatten müssen mindestens 24 jahre alt sein
    – der in Dänemark lebende Ehegatte muss ein Netto einkommen von 2.200 Euro nachweisen
    – es muss eine Sicherheit an die Banken gezahlt werden ca. 7.000 Euro um zu verhindern dass der nachziehende Ehegatte Leistungen vom Staat bekommt.
    – die Zugehörigkeit zu Dänemark muss größer sein als zum Land des nachkommenden Ehegatten.

    Ist einer Däne und der andere Ausländer, steht es 50 – 50. Dann wird geschaut wessen Familie größer ist. Hat der nachkommende Ehegatte z.b. Eltern + drei Gesschwisster, der Däne ist aber Einzelkind, so ist die Zugehörigkeit zum Ausländer größer. Also keine Chance mit dem Ehepartner in Dänemark zu leben.
    Geschweige denn der Däne ist eingebürgert und hatte vorher die Staatsangehörigkeit vom zuziehenden Ehegatten…

    Diese Regelung gilt in Dänemark schon seit Jahren. Dort haben Menschenrechtler auch nichts ändern können.
    Daher gehe ich davon aus dass sich in D auch nichts ändern wird. Ich mutmaße einfach mal dass es noch schlimmer wird, erst recht wenn die Politiker sehen dass die Sprachanforderrungen nichts gebracht haben.
    Dazu kommt die Finanzkriese, steigende Arbeitslosenzahlen und man liest von sachen wie „Protektionismus“ lesen. Das lässt nichts gutes ahnen.

  2. Umut sagt:

    sie haben keine andere Chance als diese Kurse zu akzeptieren, also brauchen Sie Frau Böhmer nicht dieses unmenschliches Gesetz zu verteidigen, welches die Ehepaare monatelang, jahrelang oder auch für immer trennt, wenn sie keine Möglichkeiten haben an den Kursen teilzunehmen. Es ist sehr unverschämt auch noch zu sagen, dass die Akzeptanz steigt.Echt lächerlich !

    • elimu sagt:

      Tja irgendwie muss die Regierung ja die Gesetze rechtfertigen können.
      Und was macht man da? Schick ma die Böhma na Kn..ckland und überprüf ma die Goethes. :)
      Diese Frau verharmlost doch jede Situation, nur um an dem festzuhalten, was ihr vorher eingetrichtert wurde…

      An Einzelschicksalen hat niemand interesse. Da gibt es kein Erbarmen, koste es was es wolle.
      „Trennungen und Leid sind ja wohl das Mindeste was Päärchen überwinden müssen! Sonst kann man sich ja nich sicher sein, ob es wirkliche Lieeebbbee ist!“

      Die muss man einsperren….

  3. delice sagt:

    „…Allerdings habe sie eine große Diskrepanz zwischen gut gebildeten und erfolgreichen Frauen sowie Frauen mit wenig Schulbildung festgestellt. Vielfach herrschten patriarchalische Verhältnisse. …“

    Ich erinnere nur auf das heutige „Girls-Day“ und an den heutigen „Boys-Day“!

    Darüber hinaus versteh ich, die in Dänemark, Frankreich oder Deutschland, also in ganz Europa lebenden türkischen Staatsbürger überhaupt nicht! Die meisten haben wohl wirklich keinen Mumm in den Eiern! Außerdem sollte man sich von dieser Lethargie endlich befreien! Es ist doch ein überaus trauriges Bild, sich immer wieder, und auch noch freiwillig in diese lammfromme Opferstellung zu begeben und in eine Schmollecke sich zu verkriechen!

    Lest einfach den EG-Vertrag, und hier die Artikel um den Europäischen Gerichtshof (z.B. Art. 234 EG), aber auch andere um die Niederlassung und Freizügigkeit u.a.! Ihr werdet feststellen, welche Rechte ihr als türkischer Staatsbürger habt! Türkische Staatsbürger, die dauerhaft im EU-Raum leben, haben ähnlich gefestigte Rechte, wie andere EU-Ausländer, und auch selbst Inländer! Hinzu kommen der ARB 1/80 Beschluss zwischen der Republik Türkei und der EWG/EG/EU, sowie das berühmt gewordene Ankara-Abkommen!

    Der Weg zum EuGH ist auch gar nicht so weit, wie es so viele falsch verstehen! Denn, gemäß Art. 234 Teil 3 EG sind die jeweiligen nationalen Gerichte, egal aus welcher Instanz, sogar dazu verpflichtet dies Klage bzw. Fragestellung und Fragestellungen, dem Gericht der ersten Instanz vorzulegen!

    Außerdem ist in Deutschland geregelt, dass für türkische Staatsbürger das EuGH zuständig ist. Dies gilt wahrscheinlich auch für deutsche Staatsbürger, dessen Ehegatte ja immer noch die türkische Staatsbürgerschaft hat!

    Hierzu auch der Textauszug aus den „Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern der Bundesrepublik Deutschland zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (AAH – ARB 1/80) –
    Fassung 2002 – vom 2. Mai 2002“:

    „… 1.2.1 Die Bestimmungen des ARB 1/80 bilden aufgrund des unmittelbaren Sachzusammenhangs mit dem Assoziationsabkommen und dem Zusatzprotokoll nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH einen „integralen Bestandteil des Gemeinschaftsrechts“ (Art. 310 i.V.m. Art. 300 EG). Aufgrund dessen nimmt der EuGH – ebenfalls in ständiger Rechtsprechung – für sich das alleinige Recht in Anspruch, zur Wahrung der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 1 Buchstabe b EG über die Auslegung sowohl der Abkommens- und Protokollbestimmungen als auch der Assoziationsratsbeschlüsse.

    1.2. 2 Das Bundesverfassungsgericht geht seit seinem Solange-II-Beschluß (1986) in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa den Beschluss vom 9. Januar 2001 – 1 BvR 1036/99) davon aus, dass der EuGH „gesetzlicher Richter“ im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) ist. Die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Bestimmungen des ARB 1/80 ist daher – auch soweit sie auf richterlicher Rechtsfortbildung beruht – von den zuständigen deutschen Behörden und Gerichten aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten.“

    Quelle: http://www.jurblog.de/wp-content/uploads/2007/11/allgemeine-anwendungshinweise-des-bmi-zum-beschluss-nr-1-80-des-assoziationsrats-ewg-turkei-aah-arb-1-80-stand-02052002.pdf

    Habt endlich den Mut und klagt euer Recht heraus, dass ihr schon längst habt! Denn, es gilt das absolute „Verschlechterungsverbot“, z.B. auch durch die „Stand-Stil-Klausel“! Was besagt, dass die heutigen Rechte von türkischen Staatsbürgern – nicht schlechter – sein können, als zu dieser Zeit der Vereinbarungen der Verträge noch gegolten hatten, dass aber nicht bedeutet, dass ein verharren dieser Rechte damit gemeint ist! Deshalb können türkische Staatsbürger an der Rechteentwicklung im EU-Raum, d.h. auch in den jeweiligen nationalen Mitgliedsstaaten partizipieren, d.h. auch, dass man an diesen obligatorischen und dinglichen Rechten teilnehmen darf!

    Dazu sollte auch der Familiennachzug gehören, wie auch die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament! Denn, türkische Staatsbürger sind auch in der Zollunion der EU, also Staatsbürger innerhalb des Binnenmarktes, und das seit 1985, weil die Türkei darin Vollmitglied ist, ohne selbst Vollmitglied der EU zu sein! Was aber unerheblich ist, weil das EuGH zuständig ist für den gemeinsamen Binnenmarkt ist! Das EuGH ist der alleinige Wächter zu dieser Idee des gemeinsamen Marktes, in der der freie Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr alleinig gilt! Darin ist auch die Republik Türkei ebenfalls Vollmitglied, was folglich zumindest auch für seine Staatsbürger gelten muss! Diese Rechte lassen sich somit auch aus dieser Perspektive noch erweitern!

    Auf geht’s ihr Juristen!

    Ach ja, Eine Klage beim EuGH, lässt sich auch über eine direkte Beschwerde bei der Europäischen Kommission, ableiten. Denn antwortet nicht bzw. verweigert sich die EU-Kommission innerhalb von 3 Monaten dem Ansinnen in der Beschwerde, oder hat kein Interesse Deutschland oder Dänemark beim EuGH, wegen einer Vertragsverletzung vor das Gericht zu zerren, dann entfaltet sich wegen dieser Passivität ein Klagegrund mehr für die natürliche oder juristische Person!

  4. Umut sagt:

    Nicht die Akzeptans für die Kurse steigt in der Türkei, der Hass auf Frau Böhmer und die CDU steigt in der Türkei !