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Prof. Dr. Janbernd Oebbecke

“Das Religionsrecht muss sich dem Islam öffnen”

Wer den Islam nicht ins bestehende Religionsrecht integriere, stelle das System als Ganzes aufs Spiel und komme bei dringenden politischen Problemen nicht weiter. Das sagte der renommierte Jurist für öffentliches Recht und Verwaltungslehre, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke.

Montag, 24.01.2011, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.01.2011, 1:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das deutsche Religionsrecht muss sich nach Einschätzung des Münsteraner Juristen Prof. Dr. Janbernd Oebbecke dem Islam öffnen. „Andernfalls steht das bisherige kooperative Verhältnis von Religion und Staat in Deutschland auf dem Spiel“, sagte er am Dienstagabend in Münster. Wer den Islam nicht ins bestehende Religionsrecht integriere, stelle das System als Ganzes aufs Spiel und komme bei dringenden politischen Problemen wie der Einführung islamischen Religionsunterrichts an Schulen und islamischer Theologie an Hochschulen nicht weiter. „Eine klare Linie in der Religionspolitik fehlt.“ Der Jurist sprach in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Uni Münster, die sich mit der Integration religiöser Vielfalt von der Antike bis zur Gegenwart befasst.

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Oebbecke hält die Einführung „theologisch kompetenter Beiräte“ aus Islam-Vertretern, wie sie der Wissenschaftsrat vorgeschlagen hat, für eine Möglichkeit. Die rechtliche und politische Diskussion dieses Modells stehe am Anfang, sagte der Experte. Nach seiner Einschätzung sind die Beiräte aber mit dem Religionsrecht vereinbar. Oebbecke hat mit dem Cluster-Wissenschaftler Jurist Prof. Dr. Christian Walter und im Dialog mit Spitzenvertretern der größten deutschen Islamverbände einen Entwurf zur Gründung solcher Gremien an Hochschulen erarbeitet. Dabei geht es darum, welche Personen und Organisationen einem Beirat angehören könnten und nach welchen Regularien das Gremium über Hochschullehrer und Studieninhalte entscheiden sollte.

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Es muss sich laut Oebbecke bald erweisen, ob das derzeitige Religionsrecht, das durchaus Gegner in Politik, Wissenschaft und Recht habe, „tatsächlich für Neuzugänge offen ist“. Wenn der Islam keinen Platz darin finde, stehe es wegen der völkerrechtlichen Bindung an Diskriminierungsverbote letztlich zur Disposition. Das Religionsrecht folgt dem System der „positiven Neutralität“, wie der Jurist erläuterte. Danach besteht keine Staatskirche, der Staat kooperiert aber mit religiösen Gemeinschaften auf den unterschiedlichsten Feldern. Eine Schwäche des Systems besteht laut Oebbecke darin, dass es eine möglichst überörtliche Organisation der Religionsgemeinschaften voraussetzt, damit der Staat einen einheitlichen Ansprechpartner hat. Im Falle der christlichen Kirchen sei das gegeben, im Islam nicht. Eine Lösung sieht der Experte daher im Modell des Beirats, der die Vielfalt des Islam abbilde und als Ansprechpartner dienen könne.

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Der Juraprofessor beklagte, seit Jahren betonten alle politischen Kräfte, wie wichtig die Einführung eines Religionsunterrichts für muslimische Schüler sei. „Dennoch gibt es ihn bis heute nirgendwo in Deutschland.“ Neben rechtlichen bestünden auch politische Hindernisse. Die Anerkennung der muslimischen Verbände als Ansprechpartner sei bisher ebenso gescheitert wie der Versuch, den Religionsunterricht an einzelnen Moscheegemeinden auszurichten und lokal zu differenzieren. Wenig hilfreich sei auch das westliche „Unbehagen am Islam“ seit den Terroranschlägen vom September 2001, das alte wie neue Religionsgegner auf den Plan gerufen habe, sagte Oebbecke. Sein Vortrag trug den Titel „Der islamische Religionsunterricht und die Integration des Islam in Deutschland“. (es)
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  1. Nic sagt:

    Widerspruch!
    Das ist der falsche Weg.
    […]

    Es gibt diesen islamischen Religionsunterricht. In Berlin-Neukölln zum Beispiel. Der Herr Professor darf mich gern um Informationen bitten.

  2. MoBo sagt:

    Die Forderung ist zwar wegen der notwendigen Gleichberechtigung verschiedener Religionen zu begrüßen, aber strukturell schwer umzusetzen, da der sunnitische Islam keinen Klerus hat und das Deutsche Recht nun einmal aus historischen Gründen auf dem Prinzip einer Religion wie dem Christentum basiert. In Niedersachsen versucht man zB das ganze über einen Rat („Schura Niedersachsen“) zu klären, aber auch das scheint eher eine Notlösung zu sein.

  3. Kosmopolit sagt:

    Macht sich das Prof. Dr. Janbernd Oebbecke nicht zu leicht??

    Die Religionsausübungsfreiheit ist jedoch nur innerhalb der von Art. 140 GG in Verbindung mit dem fortgeltenden Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung gewährleistet:

    Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

    Allerdings findet der Gleichbehandlungsgrundsatz dort sein Ende, wo die Religion auf die Abschaffung der freiheitlich demokratische Grundordnung abzielt. Die Freiheit beinhaltet nicht das Recht, diese abzuschaffen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Freiheiten des Glaubens und des Bekenntnisses und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung zu einem vorbehaltlosen Grundrecht der Religionsfreiheit zusammengefaßt und dieses nicht nur weit ausgedehnt, sondern auch in einen denkbar hohen Rang gehoben. Nur gegenläufigen verfassungsrangigen Prinzipien muß das Grundrecht, zu leben und zu handeln, wie es die Religion gebietet, weichen. Die schicksalhafte Dogmatik ist neu zu bedenken, weil der Islam eine verbindliche Lebensordnung ist, die mit westlicher Kultur schwerlich vereinbar ist. Die Säkularität ist ihm fremd. Der aufklärerische Vorrang des Staatlichen vor dem Religiösen ist religionspluralistisch zwingend. Grundrechte, die freiheitliche demokratische Ordnung umzuwälzen, kann es wegen des gegenläufigen Widerstandsrechts nicht geben. Auch die Religionsgrundrechte lassen es nicht zu, daß die Erste Welt, das Diesseits, von Vorstellungen einer
    Zweiten Welt, des Jenseits, beherrscht wird.

    Auch hierzu sei auf die Ausführungen Prof. Schachtschneiders verwiesen.
    http://www.amazon.de/Grenzen-Religionsfreiheit-am-Beispiel-Islam/dp/3428135059

  4. Realist sagt:

    @Kosmopolit
    Sehr lesenswert! Vielleicht sollten alle bogo70 und BiKer sich das nochmal gründlich durchlesen!

  5. Pragmatikerin sagt:

    @Kosmopolit
    @ Realist

    Ich stimme Ihnen beiden zu, was aber die beiden Kommentatioren BiKer und Bogo 70 betrifft habe ich jede Hoffnung auf Lernfähigkeit der beiden verloren.

    Pragmatikerin

  6. bogo70 sagt:

    @drei Vorredner

    Zitat Kosmipolit
    „Die schicksalhafte Dogmatik ist neu zu bedenken, weil der Islam eine verbindliche Lebensordnung ist, die mit westlicher Kultur schwerlich vereinbar ist.“

    Ist das Christentum nicht auch eine verbindliche Lebensordnung, die mit westlicher Kultur schwerlich vereinbar ist, mekt man ja schon an eigenen Gesetzen, die der Vatikan erlassen muss um sich vor den westlichen, weltlichen Werten zu schützen. Also was wir hier hinbekommen haben, ohne auf den Vatikan oder Papst zu hören ist schon Enorm und das es auch andere können, darunter 90% der Muslime die sich nicht wirklich schwer mit unserer Gesetzgebung tun, ist der weltlichen Sicht auf das Leben geschuldet und nicht der Religiösen.

    Sie verkennen meine Einstellung zu Religionen und sie verkennen, was da ein religiöser Mitbestimmer glaubt zu wissen und was den Unreligiösen hier eine Meinung entlocken soll. Grade Pragmatikerin als Atheistin müsste so ziemlich egal sein was die Religionsoberen wollen oder nicht, aber wenn es darum geht christlich, jüdische Werte zu verteidigen ist sie ganz vorn dabei. Ich hingegen als Agnostikerin, habe kein Problem damit Religionen mitwirken zu lassen, solange sie mich in Ruhe lassen mit ihren Ansichten. Deswegen kann ich mich zu diesem Thema weder zustimmend noch abweisend äußern, es obliegt mir nicht den Gläubigen in ihr Handwerk zu fuschen, solange sie sich an unsere weltlichen Gesetze halten.

  7. basil sagt:

    @bogo
    „…..es obliegt mir nicht den Gläubigen in ihr Handwerk zu fuschen, solange sie sich an unsere weltlichen Gesetze halten.“

    1oo% ige Zustimmung! Dankeschön
    Worum streiten wir uns hier überhaupt noch?
    Muß nur noch geklärt werden von welchen Punkt an die persönlichen Freiheitsrechte des Einzelnen verletzt werden.
    Das müßte doch zu schaffen sein.

  8. Kulturvergleicher sagt:

    Warum kommt Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, wie auch andere Staats-&Verwaltungsrechtsexperten, nicht einmal zu dem Ergebnis, den Islam (hier: Koran & Hadithen) an geltendem Staats- u. Verfassungsrecht zu ueberpruefen.
    Nach der Lektuere der den Islam begruenden Schriften kann man durchaus Zweifel daran haben, ob d. ‚Islam‘ ueberhaupt verfassungsgemaess sei, und darueber hinaus auch, ob er (nur) „Religion“ sei.
    Denn, so wie die Inhalte buchstaeblich zu verstehen sind, ist nicht mehr und auch nicht weniger als der Austausch der bisherigen staats- u. verfassungsrechtlichen Ordnung (in der Bundesrepublik) damit ziel-impliziert.

  9. basil sagt:

    Würden in diesem so dringend notwendigen islamischen Relirionsunterricht dann die jungen Bürger u.a. über folgende Regel unterrichtet?
    Emre darf ,später mal und wenn sich’s fügt, eine Ehe mit Malte’s Schwester eingehen, weil ihm das als Moslem erlaubt ist. Malte allerdings sollte von derlei Absichten in bezug auf Emre’s Schwester Abstand nehmen, weil ihm das als Nichtmoslem verboten ist.
    Ja oder Nein?

  10. Karl Willemsen sagt:

    @basil

    nein, natürlich nicht! Der Malte nimmt doch auch gar nicht am islamischen Religionsunterricht teil!

    Den moslemischen Schülern ist diese Regel doch ohnehin bekannt – Selbstverständlichkeiten müssen doch nicht unterrichtet werden, im Staatskundeunterricht der DDR wurde doch auch nicht gelehrt, dass man bei unbefugten Übertritt an der Westgrenze erschossen wird, da man diese Regel als allgemein bekannt voraussetzen konnte…