LG Traunstein, Polizei & Co.
Visumfreie Einreise für türkische Touristen nur mit Anwalt
Nach Rücksprache mit dem Landgericht Traunstein entlässt die Münchener Polizei eine türkische Touristin ohne Visum aus der Justizvollzugsanstalt. Eine wahre Geschichte über die rechtswidrige Praxis der Grenzbehörden mit einer schwangeren Frau.
Dienstag, 08.03.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.03.2011, 2:22 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Erneut lässt die Polizei einen türkischen Touristen ohne Visum frei. Der Fall ereignete sich Anfang Februar 2011 im bayerischen Bad Reichenhall. Ein türkisches Ehepaar passiert mit dem Auto die Deutsch-Österreichische Grenze und wird kurz darauf von der Polizei angehalten. Die Papiere des Mannes, ein in Nordrhein-Westfalen lebender türkischer Staatsbürger mit Niederlassungserlaubnis, sind in Ordnung. Er darf weiterfahren. Die im sechsten Monat schwangere Ehefrau hingegen besitzt weder einen Aufenthaltstitel noch ein Visum.
Die Eheleute verweisen auf türkische Zeitungsberichte. Danach bräuchten türkische Staatsbürger kein Visum mehr. Das Europäische Gerichtshof habe das so entschieden. Sie verbringen die Nacht auf der Wache und werden am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Ehemann dürfe weiterfahren. Für die Frau werden Vorkehrungen für die Abschiebung nach Österreich getroffen. Bis dahin bleibt sie in Gewahrsam.
Die Abschiebung steht kurz bevor
Der Ehemann schaltet seine Anwältin Gönül Kurt ein. „Nur nach Langem hin und her mit der Polizei“, darf sie mit der Frau sprechen und kann von ihr bevollmächtigt werden. Die Anwältin greift auf, was die Eheleute bereits aus den türkischen Zeitungen wussten. Sie erklärt der Polizei, was die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der sogenannten Soysal-Entscheidung („Soysal“, C-228/06) festgestellt haben. Danach gilt für türkische Staatsbürger die Dienstleistungsfreiheit, was die visumfreie Einreise zur Folge hat.
Das überzeugt die Polizei nicht. Die Abschiebung der Frau steht kurz bevor. Nur in letzter Minute gelingt es der Anwältin, die Abschiebung nach Österreich zu verhindern. Der Polizei sind die Hände gebunden. Eine schnelle Abschiebung ist nicht mehr möglich. „Und nach einer Viertelstunde rief man mich noch einmal an. Der Polizeibeamte sagte mir, er habe mit Österreich telefoniert und die würden zusichern, die Frau werde in spätestens drei bis vier Tagen in den Flieger in Richtung Türkei gesetzt“, so Kurt im Gespräch mit MiGAZIN.
Abschiebung nur nach Österreich
Für den Fall einer Abschiebung nach Österreich besteht die Münchener Juristin aber auf eine schriftliche Zusicherung der österreichischen Behörden, da sonst zu befürchten ist, dass die schwangere Frau von Österreich aus weiter nach Slowenien abgeschoben wird, bis zurück in die Türkei. Auf eine schriftliche Zusage lässt sich die österreichische Polizei jedoch nicht ein.
So verlangt Kurt, dass ihre Mandantin von Deutschland aus mit einem Flieger in die Türkei abgeschoben wird. Einen Flugticket habe man bereits. Die Frau sei Schwanger und könne keine weiteren Strapazen auf sich nehmen. Darauf lässt sich die Polizei ebenfalls nicht ein. Sie müsse unbedingt nach Österreich abgeschoben werden.
Justizvollzugsanstalt
Im Folgenden stellt die Bundespolizei einen Antrag auf Zurückschiebehaft und die schwangere Frau wird in die Justizvollzugsanstalt in Aichach verlegt. Dagegen legt die Anwältgin Beschwerde ein und führt mit dem zuständigen Amtsrichter in Bad Reichenhall „lange Telefonate“.
Am 9. Februar 2011 entscheidet das Verwaltungsgericht (VG) München zufällig über einen ähnlichen Fall. Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, entscheiden die andere Münchener Richter. Die schwangere Frau sitzt währenddessen in der Justizvollzugsanstalt.
Kann nicht entscheiden
Noch liegt keine Urteilsbegründung des VG München vor und die Anwältin schickt dem Bad Reichenhaller Amtsrichter die Pressemitteilung des Gerichts, eine weitere Entscheidung des Amtsgerichts Hannover in einem ähnlich gelagerten Fall sowie die Soysal-Entscheidung des EuGH. „Und dann rief ich den Richter noch einmal an und er sagte, dass er von der Soysal-Entscheidung noch nie etwas gehört habe. Dabei liegt sein Zuständigkeitsgebiet nahe an der Grenze und er müsste täglich mit Visaangelegenheiten zu tun haben“, so Kurt.
Hintergrund: Weitere Einzelheiten und Hintergründe zur Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der Politik der Bundesregierung zur Thematik gibt es im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.
Die Entscheidungen seien „ja gut und schön“, habe ihr der Richter gesagt, doch werde er den Haftbefehl nicht aufheben. Er könne das nicht machen. Er werde den Fall aber an das Landgericht Traunstein weiterleiten. Die sollten schauen, wie sie damit umgehen. Ein weiteres Ausharren für die schwangere Frau von mehreren Tagen ist die Folge.
Nicht ohne Grund
Nach mehreren Tagen und Telefonaten teilt der zuständige Landrichter schließlich mit, dass die Polizei von der weiteren Verfolgung des Falles absehen und die Frau binnen weniger Stunden freilassen wird. Sie dürfe sich zu touristischen Zwecken bis zu drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.
Kurt besteht im Namen ihrer Mandantin darauf, dass der Richter den Fall entscheidet. Ohne Erfolg. Wohl aber auch nicht ohne Grund meint die Münchener Juristin. Würde das Landgericht die Freilassung der Türkin per Entscheidung erzwingen, hätte Deutschland ein weiteres Urteil gegen sich. So aber könne die Polizei auch nach der nächsten Kontrolle versuchen, türkische Touristen abzuschieben. (hs)
Recht
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In dieser ganzen Angelegenheit muss die Türkei oder der bzw. die Betroffene eine Feststellungsklage beim VG einreichen und auf das EUGH Urteil verweisen!
Obendrein die Türkei oder über den Weg der der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren beim EUGH einreichen. Bei Privatpersonen nur wenn die EU-Kommission innerhalb von drei Monaten untätig wird. Das ist auch der mögliche Hebel um etwas zu erreichen. Natürlich gibt es noch andere Wege zum EUGH. Das sollte aber eine Jurustin wissen.
Das Ausländerrecht ist letztlich unter dem Gemeinschaftsrecht. Hierzu siehe auch den SoLange II – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts!
Einfach nur Danke für diesen Beitrag :)
P.S.
Was sind das für deutsche Richter, die das Recht nicht kennen?
Gegenüber den Polizeibeamten würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Rechtsbeugung einreichen und einen Strafantrag wg. Körperverletzung und wegen Verfolgung Unschuldiger bei der Staatsanwaltschaft einlegen!
@ Redaktion
Woher hat die Redaktion eigentlich die (belegbare) Information, das es sich bei dieser Frau um eine „Touristin“ handelt ? Wäre es nicht auch möglich, das es sich bei diesem Fall um einen (genehmigungspflichtigen) Zuzug nach Deutschland handelt ?
Das ist eine riesengroße Schweinerei! Zeigt es doch wieder einmal, dass Deutschland KEIN Rechtstaat ist!
Eine Bananenrepublik in wilder Manier die unschuldige Frauen und Kinder einsperrt und sich dafür noch nicht einmal entschuldigt.
Das deutsche Massenmedien über diesen Skandal wieder einmal schweigen überrascht mich nicht. Stattdessen versucht man seit Jahren einen sexualstraftäter … rein zu waschen!
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Das türkische Touristenpaar hätte sich besser vor Antritt der Reise bei einer diplomatischen Vertretung Deutschlands in der Türkei nach den Visamodalitäten erkundigt.
Die „Hürriyet“ ist ja nicht das Bundesgesetzblatt.
Bemerkenswert auch die mühselige Anreise der schwangeren Touristin mit dem Auto. Ein Schelm, wer denkt, so sollten die rigiden Flughafenkontrollen vermieden werden.
Also, ich bin der festen Überzeugung, dass nur eine konzertierte Aktion hier zu einem Fortschritt führen kann, ich habe an folgende 2 Alternativen gedacht:
1. Eine Maschine mit Journalisten und Intellektuellen, Künstlern usw. fliegt nach Deutschland ein und erzwingt so eine faktische Einreise oder eine rechtswidrige Verhaftung, kann auch ruhig von der finanzträchtigen türkischen Industrie organisiert sein.
2. Man sollte wirklich sämtliche Kosten, die man rechtswidriger Weise auf sich nehmen muss sich vom deutschen Staat erstatten lassen, im Zweifel über eine Klage!
@Mert
Oder man respektiert einfach die Visabestimmungen eines souveränen Staates. Die Russen akzeptieren sie ja auch und klagen nicht dagegen.
Ich glaube kaum, dass die Ehefrau nach 6 Monaten wieder freiwillig ausgereist wäre.