Berlin
Landesbeirat für Integrationsfragen fordert Integrationsgesetz
Der Berliner Landesbeirat für Integrationsfragen hat dem Senat empfohlen, ein Integrationsgesetz auszuarbeiten, in dem Integration als politisches Handlungsfeld definiert und Festlegungen für Rahmenbedingungen getroffen werden. Für Bilkay Öney ist diese Forderung ein Armutszeugnis für die Integrationspolitik des Senats.
Montag, 04.05.2009, 7:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:16 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der Berliner Landesbeirat für Integrationsfragen hat vergangene Woche dem Senat empfohlen, ein Integrationsgesetz auszuarbeiten, in dem Integration als politisches Handlungsfeld definiert und entsprechende Festlegungen für strukturelle Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Integrationspolitik, für die politische Willensbildung sowie für deren Umsetzung in der Verwaltung Berlins als einer Einheitsgemeinde getroffen werden. In den Prozess der Ausarbeitung des Gesetzes sollen der Landesbeirat, die Vertreter der Migrantenorganisationen der entsprechenden Dachverbände, sowie Fachpolitiker/innen einbezogen werden.
Erarbeitet wurde der Vorschlag durch die Arbeitsgruppe Partizipation im Landesbeirat, die sich seit 2006 damit beschäftigt, wie die Interessen von Migrantinnen und Migranten effektiver vertreten werden können. Um die Ziele des Berliner Integrationskonzepts, etwa die Erhöhung des Anteils von Migranten in Gremien und Dienststellen des Senats und der Bezirke weiter zu erhöhen, bräuchte es unbedingt eine gesetzliche Unterfütterung. Integrationsziele erhielten dadurch einen bindenden Charakter.
Für Tatjana Forner, Sprecherin der Arbeitsgruppe wäre ein solches Gesetz ein deutliches Signal für die Gleichstellung der Berlinerinnen und Berliner mit Migrationshintergrund: „Durch ein Gesetz wird Integration zur Pflichtaufgabe erklärt und in allen Senats- und Bezirksverwaltungen auf eine einheitliche Basis gestellt.“
Bei allen Gesetzen und Verordnungen des Landes wäre verpflichtend zu prüfen, wie die Teilhabe von Migrant/innen gewährleistet ist. Auf eine gesetzliche Grundlage sollten auch ein entsprechendes Integrationsmonitoring und die Erfolgskontrolle der Maßnahmen gestellt werden.
Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Heidi Knake-Werner, die den Vorsitz im Landesbeirat innehat, sieht darin eine neue wichtige Initiative zur Weiterentwicklung der Berliner Integrationspolitik: „Solange viele Migrantinnen und Migranten nicht als Wählerinnen und Wähler gleichberechtigte Partner im politischen Entscheidungsprozess sind, wäre ein Integrationsgesetz ein geeignetes Mittel, ihre gleichberechtigte Beteiligung in allen Bereichen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.“
Die Senatorin erinnert gleichzeitig an weitere wichtige Anstöße, die der Landesbeirat insbesondere bei der Umsetzung des Landesintegrationskonzepts geliefert hat. Dazu gehört die Entwicklung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung sowie die erfolgreiche interkulturelle Öffnung der Ausländerbehörde.
Der Berliner Senat hatte im Jahr 2003 die Einrichtung des Landesbeirates für Integrations- und Migrationsfragen beschlossen. Der Integrationsbeirat umfasst insgesamt 29 Mitglieder. Außer den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Migrantenvereine sind alle Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei durch Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre repräsentiert sowie der Rat der Bürgermeister und mehrere nichtstaatliche Organisationen. Vorsitzende des Beirats ist die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Heidi Knake- Werner; Geschäftsführer der Beauftragte für Integration und Migration, Günter Piening.
Armutszeugnis für die Integrationspolitik des Senats
Für Bilkay Öney, migrationspolitische Sprecherin der Grünen, weist die Forderung nach einem Integrationsgesetz auf die unzulänglichen Bemühungen des Senats in Sachen Integration hin. Laut Öney glaubt der Landesbeirat nicht mehr an die jahrelangen Versprechungen des Senats.
„Wir haben immer wieder betont, dass Integrationskonzepte auf dem Papier nichts nützen, solange keine praktischen Schritte folgen. Die Teilhabe und die Chancengleichheit für die Berlinerinnen und Berliner mit Migrationshintergrund sind noch längst nicht erreicht. Und wo bleibt der für Ende 2008 angekündigte Zwischenbericht zur Umsetzung des Integrationskonzepts? Was ist mit den vielen aufgestellten Indikatoren zur Messung des Integrationserfolgs? Integrationspolitik sollte an den Fakten und Taten gemessen werden und nicht an dem bedruckten Papier.“, so Öney.
Daher forderte Öney die zügige Umsetzung der wohlmeinenden Integrationskonzepte: „Integrationsziele müssen mehr sein als nur leere Worte. Wir begrüßen die Forderung des Landesbeirates für Integrationsfragen nach einem deutlichen Signal für mehr Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt. Es ist ein Armutszeugnis für den rot-roten Senat, dass er dafür gesetzlich verpflichtet werden muss.“ Politik
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