Die letzte Ehre erweisen
Online Petition gegen die Visumpflicht für türkische Staatsbürger
Wenn eine in der Türkei lebende Mutter ihren in Deutschland beerdigten Sohn nicht einmal die letzte Ehre erweisen darf, weil sie kein Visum bekommt, geht das zu weit. Das dachte sich Mustafa C. und reichte eine Petition gegen die Visumpflicht für türkische Staatsbürger ein.
Mittwoch, 16.03.2011, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 21.03.2011, 2:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Mustafa C., ein pflichtbewusster Bürger aus Krefeld. Ein Visaproblem hatte er selbst noch nie. Dennoch machte er von seinem verfassungsrechtlich verbrieften Grundrecht gebrauch und reichte eine Petition gegen die Visumspflicht für türkische Staatsbürger ein.
Als Grund führt er ein äußerst trauriges Ereignis aus dem Jahre 2010 an. Eine ihm sehr nahestehende Person sei gestorben. Und „entsprechend dem Letzten Willen des Verstorbenen wurde er in Deutschland begraben“.
Zur Petition: Die Online-Petition kann im Internet auf Seiten des Deutschen Bundestages mitgezeichnet werden.
Die in der Türkei lebende Mutter habe daraufhin einen Antrag auf ein Visum gestellt, um ihrem Sohn in Deutschland die letzte Ehre zu erweisen. Ohne Erfolg. Die deutschen Auslandsvertretungen verweigerten ihr das Visum. „Dieser Vorfall hat mich tagelang beschäftigt und sehr betroffen gemacht“, so der Petent.
Die Petition sei das, was in seiner Macht stehe. Mehr könne er nicht tun. Bis zum 13. April könnten Interessierte nun seine Petition noch mitzeichnen. Über 7 500 Unterstützer hat seine Petition bereits gefunden – das reicht aber noch nicht. Je mehr Mitzeichner sich beteiligen, desto größeres Gewicht wird der Petition im folgenden Verfahren verschafft. Nun seien all jene gefragt, die sich diese Ungerechtigkeit nicht gefallen lassen wollen.
MiG-Dossier: Rechtsprechung, Einzelheiten, Hintergründe und die Politik der Bundesregierung zur Thematik im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.
Und dass Mustafa C.’s Anliegen nicht abwegig ist, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts München (VG). Die Richter entschieden im Februar 2011, dass türkische Touristen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfen. Gestützt hatten sich die Münchener Richter auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und auf das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei aus dem Jahre 1973. Darin ist die Dienstleistungsfreiheit für türkische Staatsbürger geregelt. (hs)
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Hiermit protestiere ich gegen die rassistische Stigmatisierung von türkischen Staatsbüragern durch eine Visapflicht1 Haben wir aus der Holocaustgeschichte denn noch immer nichts gelernt?
scheint nicht so
Pingback: Können Türken jetzt ohne Visum einreisen – oder nicht?! « BlogIG – Migrationsblog der InitiativGruppe
Holocaust…gehts nicht noch ein klein wenig dramatischer?
Michael Klein:
Was soll der Unsinn? Bist Du ein rechter Provokateur? Hier geht es um eine ernste Sache!
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