Sachleistung
Asylsuchende werden Sozialhilfeempfängern nicht gleichgestellt
Asylsuchende werden Sozialhilfeempfängern nicht gleichgestellt. Das beschloss das Europäische Parlament mit den Stimmen der CSU am Donnerstag. Welche Leistungen Asylsuchenden zur Verfügung stehen, sollen künftig die Mitgliedstaaten entscheiden können.
Freitag, 08.05.2009, 9:16 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:30 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Dazu erklärte CSU-Europagruppenchef Markus Ferber: „Es wird kein Hartz IV für Asylsuchende geben. Es kann also bei dem Prinzip der Sachleistungen bleiben.“ Zugleich bestätigte das Parlament die in Deutschland geltende Regel, wonach eine aus einem sicheren Drittstaat einreisende Person kein Asyl beantragen darf.
Ferner sollen Asylsuchenden innerhalb von 48 Stunden digitale Fingerabdrücke genommen werden. Diese Daten müssen spätestens nach 24 Stunden an die Fingerabdruckdatei EURODAC übermittelt werden. „Damit stellen wir sicher, dass Asylsuchende nicht in mehreren EU-Ländern gleichzeitig Asyl beantragen können. Dem Asylbetrug wird ein Riegel vorgeschoben“, betonte Ferber.
Auch der hessische Europaminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn (FDP) hatte sich gegen die Gleichstellung von Asylbewerbern mit Sozialhilfeempfängern ausgesprochen.
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