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Visavergabe

Missbrauchsquote bei 0,01 Prozent

Nachdem massive Mängel bei der Visavergabepraxis festgestellt worden waren, die zu zahllosen Missbrauchsfällen an deutschen Botschaften, beispielsweise in der Ukraine, geführt hatten, erklärte die Bundesregierung im Februar 2008, dass an den Auslandsvertretungen neue Kontrollmechanismen zur Vermeidung und zur frühzeitigen Aufdeckung von Missbrauchsfällen eingeführt worden seien. Diese Mechanismen hätten sich bewährt, teilte die Bundesregierung nun in ihrer am 20. Mai veröffentlichten Antwort (16/12802) auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion mit.

Freitag, 22.05.2009, 7:41 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Im vergangenen Jahr seien durch diese Mechanismen insgesamt 305 Verdachtsfälle auf Visamissbrauch unter mehr als 2,28 Millionen ausgestellten Visa festgestellt worden. Dies entspricht einem Wert von 0,013 Prozent.

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Zusätzlich zu diesen Mechanismen beabsichtigt die Bundesregierung in einer neuen, eigenständigen Datei auch Daten der Einlader festzuhalten. Diese Warndatei soll zusätzliche Sicherheit schaffen, indem sie auch die sich in Deutschland aufhaltenden Bezugspersonen im Visumverfahren erfasst. In der sog. Einladerdatei sollen die Daten jeder Person gespeichert werden, die für einen Visumsantragsteller eine Einladung ausspricht bzw. sich verpflichtet, die Lebensunterhaltungskosten für den Antragsteller während seiner Aufenthaltszeit in der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen bzw. den Zweck des Aufenthalts des Antragstellers bestätigt. Sie soll auch die sich in Deutschland aufhaltenden Verwandten oder Freunde erfassen.

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Gegen die Einladerdatei gab es allerdings heftige Proteste von Kirchen, Universitäten, Jugendverbänden und auch aus der Wirtschaft. Sie alle befürchteten, als „Vieleinlader“ gebrandmarkt zu werden, und kritisierten den Generalverdacht gegen Menschen, die internationale Beziehungen pflegen. In der Stellungnahme von Pro-Asyl-Expertin Marei Pelzer heißt es, dass eine Datei, in der überwiegend rechtstreue Personen erfasst sind und sie mit dem Stigma eines Missbrauchsverdachts versieht, nur als unverhältnismäßig bezeichnet werden könne.

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Die Einrichtung der Einladerdatei soll Schätzungen zufolge rund 6,8 Millionen Euro kosten. Legt man diesem Kostenapparat die Quote der Missbrauchsfälle zugrunde und  geht man davon aus, dass die geplante Einladerdatei sich gleichermaßen bewährt, wie die bisherigen Mechanismen, würde jeder Verdachtsfall den Staat umgerechnet knapp 22.300,- Euro kosten. Nicht unberücksichtigt dürfte dabei der Umstand gelassen werden, dass es sich bei den 305 Missbrauchsfällen lediglich um ein „Verdacht“ handelt. Politik

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