Bundestag-Gutachten
Deutschland missachtet Visafreiheit und zahlreiche weitere Rechte türkischer Staatsbürger
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass die Visumspflicht für Türken rechtswidrig ist. Das Gleiche gilt auch für die Verpflichtungen zu Integrationskursen oder die Beschränkungen des Ehegattennachzugs.
Freitag, 08.07.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 24.10.2011, 14:02 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
„Es ist pure Heuchelei, wenn die Bundesregierung von Migranten ständig die Beachtung der Rechtsordnung einfordert, selbst aber europäisches Recht aus politischem Kalkül bewusst missachtet“, kommentiert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu den Rechten türkischer Staatsangehöriger.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags sind parteiübergreifend und Teil der Abteilung Wissenschaft und Außenbeziehungen. Zu ihnen gehören 11 Fachbereiche, die die Abgeordneten bei ihrer politischen Arbeit in Parlament und Wahlkreis durch Fachinformationen sowie Analysen und gutachterliche Stellungnahmen unterstützen.
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Auch für Deutschland verbindliches Abkommen
Das bisher nicht veröffentlichte und dem MiGAZIN vorliegende Gutachten befasst sich mit zahlreichen Rechtsfragen und kommt zu Ergebnissen, die der Bundesregierung nicht gefallen dürften: Türkische Staatsbürger unterliegen keiner Visumspflicht. Außerdem verstoßen zahlreiche Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und insbesondere Gesetzesverschärfungen, die unter der Federführung von Schwarz-Gelb entstanden sind, gegen höherrangiges Recht und sind auf türkische Staatsbürger nicht anwendbar.
Diese Rechte ergeben sich aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei, die bereits im Jahre 1963 geschlossen wurde. „Ein Assoziierungsabkommen ist die umfassendste und intensivste Form einer Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) mit Drittstaaten“, heißt es dazu im Gutachten. Die Regelungen des Assoziationsrechts haben „Vorrang und entfalten in den Mitgliedsstaaten eine unmittelbare Wirkung. Der nationale Gesetzgeber ist zur Umsetzung der Regelungen des Assoziationsrechts verpflichtet.“
Stillhalteklausel
Die Ziele des Assoziierungsabkommens sind die Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen, unter anderem durch die schrittweise Errichtung einer Zollunion, und letztlich der Beitritt der Türkei zur Gemeinschaft. Dieses Abkommen wurde in den Folgejahren durch mehrere Zusatzprotokolle und Beschlüsse untermauert und konkretisiert.
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Stillhalteklauseln, die 1980 Gegenstand des Vertrages wurden. Danach dürfen die Vertragsparteien untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einführen. Ebenso darf der Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen nicht eingeschränkt werden. Damit konservieren die Stillhalteklauseln den Rechtszustand, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gültig war. Dabei gilt das Günstigkeitsprinzip: Veränderungen der Rechtslage zugunsten eines Betroffenen sind möglich, nachteilige Veränderungen nicht.
Visumpflicht
So auch bei der Visumpflicht für türkische Staatsbürger. Laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erfasst die Stillhalteklausel sowohl die aktive als auch die passive Dienstleistungsfreiheit und erfasst somit „vor allem Touristen“.
MiG-Dossier: Rechtsprechung, Einzelheiten, Hintergründe und die Politik der Bundesregierung zur Thematik im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.
„Durch die Entscheidungen [des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)] … dürfte daher endgültig geklärt sein, dass türkische Staatsangehörige visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich ohne Aufenthaltstitel dort aufhalten dürfen“, so das eindeutige Fazit der Gutachter.
Laut Dagdelen bestätigt das Gutachten „eine in der Fachwelt mehrheitlich verbreitete Rechtsauffassung, wonach zahlreiche Gesetzesverschärfungen im Aufenthaltsrecht der vergangenen Jahre auf die Hauptbetroffenengruppe der türkischen Staatsangehörigen nicht anwendbar sind“.
Integrationskurse, Ehegattennachzug, Aufenthaltsbeendigung
Denn auch der jüngst mit den Stimmen von Schwarz-Gelb beschlossenen „Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat“ ist laut Gutachten „wohl nicht mit der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB Nr. 1/80 vereinbar.“ Das Gesetz sieht vor, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden soll, wenn der Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet ist, diesen aber noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
Einen weiteren Vertragsbruch begeht Deutschland laut Gutachten auch mit den Beschränkungen zum Familiennachzug. Seit 2007 müssen nachzugswillige Ehegatten vor der Einreise nachweisen, dass sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. „In Fortführung der Argumentation des EuGH ist diese Regelung wohl nicht mit der Stillhalteklausel vereinbar. …. Gleiches gilt wohl für die Festlegung eines Mindestalters (18 Jahre)“, so der Wissenschaftliche Dienst.
In diesem Zusammenhang verkommt auch die Erhöhung der Mindestehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehepartners von zwei auf drei Jahre für türkische Staatsbürger zur Makulatur. Auch diese Neuregelung ist „wohl nicht mit dem Assoziationsrecht vereinbar und als neue Beschränkung im Sinne des Art. 13 ARB 1/80 zu werten“, so das Fazit des Wissenschaftlichen Dienstes.
Schließlich, so die Gutachter, ergeben sich aus dem Stillhalteklausel auch Auswirkungen auf aufenthaltsbeendigende Maßnahmen durch Ausweisungen. Hier gelte § 10 des Ausländergesetzes aus dem Jahre 1965. Damals war eine Ausweisung in keinem Fall zwingend und erforderte stets eine umfassende Prüfung des konkreten Einzelfalls. Insbesondere die 1990 eingeführte Ist- bzw. Regelausweisung sei jedoch eine Verschlechterung der Rechtslage.
Europarecht umsetzen
Dagdelen fordert die Bundesregierung auf, ihre „jahrzehntelange Hinhalte- und Verweigerungstaktik“ zu beenden und im Umgang mit türkischen Migranten EU-Recht uneingeschränkt umsetzen. „Das wäre auch eine gute Nachricht zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens“, so die Linkspolitikerin.
Nach dem, was die Bundesregierung aber bisher zum Thema veröffentlicht hat, ist das eher unwahrscheinlich. In zahlreichen parlamentarischen Anfragen wich sie Fragen aus, beantwortete sie unzureichend oder gar nicht.
Hoffnung macht da allenfalls eine Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom April 2011 beim EuGH. Das Gericht möchte wissen, ob türkische Staatsbürger zu touristischen bzw. Besuchszwecken ohne Visum in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Sollte die Antwort des EuGH der bisherigen Rechtsprechung entsprechend ausfallen, dürfte die Bundesregierung in schwere Erklärungsnot geraten. (bk)
Leitartikel Recht
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Demokratie und Menschenrchte sind der Exportschlager von Deutschland.Immer den NAderen vorwerfen das Menschenrect zu mißachten aber selbst es im großen Stil durchzuführen.Mir fallen immer wieder jene ein die als Illegale monatelang in Abschiebehaft gesessen und Kriminalisiert wurden.Das würde bedeuten zu unrecht der Freiheit beraubt.
Meine Empfehlung würde sein bei einem Positiven Visa-Urteil zu gunsten der Türken den Staat Deutschland bei der Eugh auf Schmerzengeld verklagen.
Somit würde auf der Liste der Klagen auf Rekordniveau steigen…
Unrecht gedeiht selten gut.
Es ist schon immer wieder sehr bemerkenswert warum gerade Frau Dağdelen diese und ähnliche Anträge im Deutschen Bundestag stellt. Das ist ihr hoch anzurechnen!
Nur stellt sich hier die andere Frage, warum die anderen Abgeordneten dies nicht auch tun; schlafen die etwa?
Ich bin selbst ausländer aber diese komische forderungen können auch nach hintent los gehen ,die regierung muss dieses Assoziierungsabkommen mit der Türkei einfach kündigen dann ist die Türkei verpflichtet ihre Bürger zurück zunehnem wie wärs damit?
Wie kann Deutschland nur, dieses Unrechtsland! Wie kann man von Menschen verlangen, die in Deutschland einwandern und leben wollen,
1. „sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“.
2. mindestens 3 Jahre in diesem Land verheiratet gewesen zu sein, um einen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt zu haben.
3. Volljährig zu sein, um heiraten zu können.
Um was geht es hier eigentlich? Ein Verstoß gegen eine selbst geschaffene uralte Regel oder um Fragen der Einwanderungsparameter?
Das Land hat versucht, auf Probleme, die man vor 30 Jahren nicht gesehen hat, eine Lösung zu finden.
Welche Antworten hat die Linksfraktion?
Wie lösen wir jetzt die Probleme?
Ein toller Beitrag für ein besseres Miteinander Klarkommen.
Man wird wohl nicht umhinkommen, das Assoziierungsabkommen aufzukündigen.
Interessant. Wann und wo wird das Gutachten veröffentlicht?
Ich weiß, dass viele nun vielleicht dazu neigen, mich in die rechte Ecke zu stellen- aber damit kann ich leben.
Leider ist es so, dass die türkische Gesellschaft stark vom Islam geprägt ist: (Ja, ich weiß, wieder so ein „Islamophober“) Und die Vorstellungen von einer Idealen Gesellschaft, die von vielleicht nicht allen- aber vielen Muslimen gepflegt wird, passt nun einmal nicht zu einer freiheitlich- demokratischen Grundordnung. Wer mir das nicht glaubt, der lausche einmal den Reden Erdogans. Eine starke türkischstämmige Minderheit, die aufgrund des starken Glaubens auch nach Generationen noch in der Denkweise der alten Heimat verhaftet bleiben, wird zwangsläufig früher oder später mit den alteingesessenen heftig aneinander geraten. Deshalb verstehe ich, dass die Regierung hier geltendes Recht missachtet- zumal diese Verträge überwiegend den Türken nützen. Gerade in unserer Zeit will Erdogans Partei AKP den Einfluss des Islams in Europa festigen- auf Kosten unseer Lebensweise, die sich vielfach nicht mit den Koranischen Gesetzen und der Sunna verträgt. Um aber nciht dauernd gegen geltendes Recht zu verstoßen, sollte Deutschland diese Abkommen kündigen und dann konsequenter Weise auch auf bestimmte Privilegien in der Türkei verzichten (Die Erdogan aber sowieso nicht mehr wirklich bewilligt, soweit ich weiß, die Rechtsverstöße sind m. E. nicht nur einseitig)
@ Recht-aber auch billig sagt: „Deshalb verstehe ich, dass die Regierung hier geltendes Recht missachtet.“.
Ich sage:“Es wird von der deutschen Regierung kein Recht missachtet.“ Warum haben denn Türken nicht schon längst diesbezüglich vor dem EUGM oder EUGH geklagt? Wahrscheinlich weil keine Chance auf Erfolg besteht. Genauso wie Muslime die gegen das Minarett-Verbot in der Schweiz vorm EUGH für Menschenrechte geklagt hatten gescheitert sind.
http://www.welt.de/politik/ausland/article13476092/Muslime-scheitern-mit-Klage-gegen-Minarett-Verbot.html
Und was bedeutet schon ein Gutachten eines “Wissenschaftlichen Dienstes”?
Josie,
immerhin haben auch schon einige deutsche Gerichte im Sinne dieses Gutachtens Recht gesprochen … Sie können das im MiGAZIN nachlesen. Auch der EuGH hat bereits in einem Urteil deutlich gemacht, dass er den Visumszwang nicht als rechtmäßig ansieht.
Die Regierung steht also allein. Na ja, nicht ganz allein. SIE stehen in diesem Punkt hinter der Regierung. Wenn auch nicht aus juristischen Gründen. Da war „Recht-aber-auch-billig“ ehrlicher.
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Wenn man sieht, wie die Türkei im Ausland ihre Auswanderer behandelt, dann sollte man weniger Erdogans populäre Reden anhören als sich anschauen, wie man die Landsleute in den Konsulaten behandelt. Der türkische Staat muss erst noch lernen, seine eigenen Bürger nicht als Verfügungsmasse für mächtige politische Kräfte (bzw. gar als potentielle Störenfriede) zu verstehen, sondern als die Menschen, die den Staat eigentlich machen.
Insofern sprechen Sie einen guten Punkt an: das Versagen der Türkei bei der staatsamtlichen Vertretung der Auslandstürken, die noch keinen deutschen Pass haben.
@josie
wie leo schon sagt, es gab schon klagen vor dem eugh und zwar schon viele und alle wurden sie gewonnen. auch deutsche gerichte haben bereits entscheiden. die banane oben steht nicht umsonst hier. ein – sorry – dummer kommentar mit einem ebenso – sorry – dummen vergleich.
@ Biker, wann hat sich denn der EUGH ein positives Urleil für „Visumsfreie Einreise für Türken nach Deutschland“ entschieden?
Zitieren Sie mal diese Urteile, bitte mit Aktenzeichen.
Wahrheit ist das Türken nicht mal EINE Klage vor dem EUGH gewonnen haben.
@leo:“,
immerhin haben auch schon einige deutsche Gerichte im Sinne dieses Gutachtens Recht gesprochen … Sie können das im MiGAZIN nachlesen. Auch der EuGH hat bereits in einem Urteil deutlich gemacht, dass er den Visumszwang nicht als rechtmäßig ansieht.
Na wenn Sie der Berichterstattung des islampopulistischen Migazin mehr glauben als mir, bitteschön. Aber welche deutschen Gerichte haben im Sinne dieses „Gutachtens „Recht geprochen? Zitieren Sie bitte dementsprechende Urteile, Herr Brux.
„Der türkische Staat muss erst noch lernen, seine eigenen Bürger nicht als Verfügungsmasse für mächtige politische Kräfte (bzw. gar als potentielle Störenfriede) zu verstehen, sondern als die Menschen, die den Staat eigentlich machen.“
Der türkische Staat pfeift auf Ihre Belehrungen, Herr Brux, egal unter welcher Regierung und die meisten Türken die hier in Deutschland leben auch. Sie scheinen nicht zu begreifen das Sie nur ein nützlicher De.. für diese Türken sind.
Gute Nacht
Josie,
hier ist der Link:
http://www.migazin.de/tag/dossier-visumsfreiheit-fur-turken/
Sie hätten ihn auch selber finden können, in der linken Spalte neben dem Artikel.
Viel Vergnügen beim Lesen!
@josie
leo hat den link netterweise gepostet. dort finden sie zahlreiche urteile zum thema von eugh bis ovg. alternativ koennen sie hier im migazin auch nach dem begriff „soysal“ suchen. so heisst der tuerke, der vor dem eugh gewonnen hat ;) ihr kommentar klinkt so selbstsicher. man koennte glauben, sie glauben selbst daran.