Anzeige

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Moschee kann im Gewerbegebiet gebaut werden

Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat am 12.05.09 (2 K 4011/08) die Klage gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Moschee in einem Gewerbegebiet der Stadt Pforzheim abgewiesen.

Mittwoch, 27.05.2009, 7:09 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Kläger wollte den Bauvorhaben einer Moschee stoppen. In der mündlichen Verhandlung am 12. Mai 2009 hat der Kläger vorgebracht, dass ein Gebetshaus nicht in ein Gewerbegebiet gehöre. Es verändere seinen Gebietscharakter mit der Folge, dass die vorhandenen Gewerbebetriebe auf dieser Art von Nutzung Rücksicht nehmen müssten. So werde die in einem Gewerbegebiet eigentlich zulässige gewerbliche Nutzung eingeschränkt.

Anzeige

Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt. Das VG führt aus, dass die bauliche Nutzbarkeit der im Gewerbegebiet gelegenen Grundstücke durch die Errichtung eines Gebetshauses nicht eingeschränkt werde. Auf ihnen könnten weiterhin die geltenden Immissionsrichtwerte ausgeschöpft werden. Im konkreten Fall sei gegenwärtig nicht zu erwarten, dass die Errichtung der Moschee weitere nur ausnahmsweise im Gewerbegebiet zulässige Nutzungen nach sich ziehen würde mit der Folge, dass der Charakter des Gebiets als Gewerbegebiet „kippen“ würde.

___STEADY_PAYWALL___

Ob dies im Zuge weiterer vergleichbarer Bauanträge zu befürchten sei, müsse bei jedem hinzukommenden Vorhaben jeweils neu geprüft werden. Mit einer Nutzfläche von 286 Quadratmetern für religiöse Zwecke ändere das Gebetshaus die Eigenart des Gewerbegebiets auch sonst nicht erheblich. Ihr Ausnahmeermessen habe die beklagte Stadt ohne Rechtsfehler betätigt.

Anzeige
Recht
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. HL sagt:

    Ein sehr bedauernswerter Zustand, der wieder im Artikel zum Ausdruck gebracht wird.
    Ein „Gotteshaus“ verdient einen schönen Platz. Jedoch erleben wir Moslems in Deutschland, dass unsere Gemeindehäuser in hässliche Gewerbegebiete verband oder in Rot-Licht-Milieus platziert werden.
    Welche der beiden Kirchen in Deutschland würde es sich gefallen lassen, in den Außenbezirk oder im Rot-Licht-Milieu einer Stadt ihr Haus errichten zu müssen.
    In dieser Hinsicht haben die Deutschen noch viel an Nachholbedarf.
    Es gibt nichts Schöneres für mich, auf eine Stadt zu schauen, in der die Gebetshäuser unterschiedlicher Glaubensrichtungen im Stadtkern nebeneinander friedlich existieren. Als Beispiel ist Antakya in der Türkei zu erwähnen, dort existiert seid einigen Jahren auch eine Buddhistische Pagode neben der Kirche, der Moschee und der Synagoge.
    Ich wünsche mir eine Moschee in Deutschland, unweit einer Kirche und einer Pagode, mit Minaretten und dem täglichen Ruf des Muezzins.