Bildungs- und Teilhabepaket
Asylbewerber-Kindern ohne Anspruch aufs Mitmachen
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll Kindern aus Geringverdienenden Familien das „Mitmachen“ an sozialen Aktivitäten ermöglichen und deren Bildungschancen erhöhen. Die SPD kritisiert, dass Zehntausende Asylbewerber-Kindern davon ausgeschlossen werden.
Montag, 11.07.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 29.10.2011, 14:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf das neue Bildungs- und Teilhabepaket. Davon sollen laut Angaben der Bundesregierung rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus Geringverdienenden Familien profitieren. Mit dem Geld soll ihnen die Teilhabe an Sport, Musik, Kultur, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita ermöglicht werden; sie sollen das benötigte Schulmaterial und die notwendige Lernförderung bekommen.
Davon ausgeschlossen sind allerdings rund 40.000 der ärmsten Kinder in Deutschland. Kinder von Asylbewerbern, die noch keine vier Jahre in Deutschland leben, haben keinen gesetzlichen Anspruch – und dies, obwohl sie wie alle anderen Kinder auch die Schule besuchen. „Das ist ungerecht, das will die SPD ändern! Darum haben wir einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, den auch unsere sozialdemokratisch regierten Länder im Bundesrat unterstützen“, so die Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Aydan Özoğuz.
Denn Kinder, die noch keine vier Jahre in Deutschland leben und unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sind bisher komplett auf freiwillige Ausnahmeregelungen der jeweiligen Behörden angewiesen. Einige Länder gewähren das Bildungs- und Teilhabepaket, andere nicht. Die SPD möchte mit dem Antrag, dass alle Kinder – egal ob Flüchtlinge oder nicht – dieselben Chancen erhalten.
Özoğuz weiter: „Flüchtlingskinder müssen im Vergleich zu deutschen Kindern ohnehin mit deutlich geringeren Regelleistungen der Sozialversicherung auskommen – je nach Alter bis zu 40 Prozent weniger – und erhalten dann noch nicht einmal die Unterstützung für Bildung und Teilhabe. Gerade sie sind am stärksten darauf angewiesen.“
Flüchtlingsfamilien dürften nicht zu Bittstellern gemacht werden. Diese Ungleichbehandlung sei auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar. Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) bewerbe das Bildungspaket mit dem Motto „Mitmachen – Möglich machen!“, schließe aber Zehntausende Flüchtlingskinder vom „Mitmachen“ aus und wolle dies bislang auch nicht korrigieren. (sb)
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Richtige Initiative der SPD.
Dieser Satz aber „Flüchtlingsfamilien dürften nicht zu Bittstellern gemacht werden“ ist nicht korrekt. Natürlich sind es Bittsteller.
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