Europarechtswidrig
Gebührenerhöhung durch den elektronischen Aufenthaltstitel bei türkischen Staatsangehörigen
Deutschlands Gebühren für die neuen elektronischen Aufenthaltstitel verstoßen in Bezug auf türkische Staatsangehörige gegen Europarecht - Dänemark und die Niederlande haben reagiert, erklärt Sevim Dagdelen in Ihrem MiGAZIN-Gastbeitrag.
Von Sevim Dağdelen Freitag, 02.09.2011, 10:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.06.2015, 20:22 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
DIE LINKE. hat sich grundsätzlich gegen die Einführung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels ausgesprochen. Die Abnahme der Fingerabdrücke von Kindern bereits ab dem sechsten Lebensjahr ist diskriminierend und durch nichts zu begründen. Warum es überhaupt einen elektronischen Aufenthaltstitel geben soll, der mit erheblichen Zusatzkosten und bürokratischem Mehraufwand verbunden ist, ist schleierhaft. Über relevante Sicherheitsmängel bei den bisherigen Aufenthaltstiteln, die in Form von Klebe-Etiketten in den Pass eingetragen wurden, ist nichts bekannt. Hinzu kommt: Der beste und häufig einzige Schutz gegen einen möglichen Datenmissbrauch ist die Vermeidung einer Erhebung von sensiblen persönlichen Daten.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Betroffenen die Kosten einer ihnen aufgezwungenen, fragwürdigen Neuerung tragen sollen. Um 50 Euro steigen die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis kostet jetzt z.B. 110 Euro statt bisher 60 Euro. Dass es auch anders geht, zeigt Belgien: Dort kostet ein elektronischer Aufenthaltstitel zwischen 10 und 15 Euro. Das bisher in Deutschland verwandte Klebeetikett kostete in der Herstellung gerade einmal 78 Cent und es war in Sekunden im Pass eingeklebt. Die Herstellungskosten des elektronischen Aufenthaltstitels betragen hingegen knapp 30 Euro, der bürokratische Aufwand ist hoch, eine einmalige Vorsprache genügt nicht mehr und bei Verlängerungen müssen alle Familienangehörigen stets persönlich vorsprechen.
Europarechtswidrig
In der Debatte um den elektronischen Aufenthaltstitel spielte ein Aspekt bislang noch keine Rolle: Die massive Gebührenanhebung zum 1. September 2011 ist aus den dargestellten Gründen nicht nur ungerecht. Sie verstößt bei der größten Betroffenengruppe, türkischen Staatsangehörigen, auch gegen verbindliches Europarecht. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und wird durch die Praxis anderer EU-Staaten bestätigt.
Das EU-Türkei-Assoziationsrecht sieht bekanntlich vor, dass es im Umgang mit türkischen Staatsangehörigen keine Verschlechterungen geben darf. Dies betrifft den Zugang zum Arbeitsmarkt, hiervon abgeleitet aber auch Beschränkungen des Aufenthaltsrechts. Zudem gilt nach dem Assoziationsabkommen ein Diskriminierungsverbot. Der Europäische Gerichtshof hat vor diesem Hintergrund bereits mehrfach Gebühren für Aufenthaltstitel türkischer Staatsangehöriger als zu hoch und mit dem Assoziationsrecht unvereinbar erklärt.
Dänemark und die Niederlande mit Ausnahmen
Dänemark und die Niederlande – zwei nicht gerade für ihr liberales Ausländerrecht bekannte Länder! – setzen diese europarechtlichen Vorgaben um, wie eine mir vorliegende vergleichende Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zeigt. Türkische Staatsangehörige müssen dort, im Gegensatz zu anderen Drittstaatsangehörigen, keine oder nur erheblich verringerte Gebühren bezahlen, in beiden Ländern wurden elektronische Aufenthaltstitel bereits eingeführt. Die Bundesregierung hingegen verneint die Anwendbarkeit des Assoziationsrechts bei Gebührenerhöhungen mit aus meiner Sicht höchst fragwürdigen Argumenten (vgl. hierzu: Bundestagsdrucksache 17/5884 zu den Fragen 4 d/e und 9 bis 14).
Dass Ausnahmeregelungen bei der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels möglich sind, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens selbst aufgezeigt: Schweizer Staatsangehörige beispielsweise haben die Wahl, ob sie einen herkömmlichen oder einen elektronischen Aufenthaltstitel ausgestellt bekommen möchten. Auch für türkische Staatsangehörige müsste eine entsprechende Sonderregelung geschaffen werden – jedenfalls was die Kosten einer Aufenthaltserteilung anbelangt. Betroffene sollten deshalb unbedingt entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten prüfen.
Damit wäre der elektronische Aufenthaltstitel zwar nicht aus der Welt. Aber wenigstens müssten Millionen Menschen nicht noch den Kontrollwahn der Regierenden aus eigener Tasche finanzieren. Meinung
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Warum es einen elektronischen Aufenthaltstitel für nicht EU-Ausländer geben wird, sollte klar sein? So kann man in Zukunft an EU-Außengrenzen und auf Flughäfen sofort eine Person zurückschicken, die in Vergangenheit gegen Gesetze und/oder Aufenthaltsvorschriften verstoßen hat, z.b. eine Person mit begrenzten Aufenthaltstitel, die länger als 3 Monate ihr Ursprungsland besucht hat. Die elektronische Karte für Ausländer ist nur ein weiterer Schritt hin zum Überwachungsstaat.
Seien wir doch mal ehrlich: Wenn die Linke am Ende noch was zu meckern hat, dann hat die Regierung alles richtig gemacht! Es ist auch sowieso egal was die Regierung beschliesst, die Migranten oder besser gesagt deren Vertreter (von denen es mehr gibt als Migranten) fühlen sich immer beleidigt und benachteiligt.
Nur 50€? Ich hätte auf 250€ erhöht. Oder warum nicht gleich 1000€?
Mir wäre ein Aufnäher auf der Linken Brustseite lieber oder eine wiederverwendbare Armbinde.Deutschland hatte in dieser Hinsicht schon reichlich erfahrungen gesammelt.
Gedanke, der Islam hatte da schon reichlich mehr Erfahrung drin:
„Ähnliche Kleiderordnungen für religiöse Minderheiten waren im Islam schon seit dem frühen 8. Jahrhundert für sogenannte Dhimmis – „Schutzbefohlene, Untergebene“ – üblich. Sie betrafen Juden und Christen, oft jedoch nur Juden. Ihre Kennzeichnungspflicht begann 717 mit einem Befehl von Kalif Umar II.. Die Art des Kennzeichens war anfangs nicht festgelegt und variierte. 807 befahl Kalif Harun al-Rashid in Persien für Juden einen gelben, für Christen einen blauen Gürtel. In anderen islamischen Ländern waren es Halsketten und verschiedenfarbige Schuhe.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Gelber_Ring
@gedanke
„Mir wäre ein Aufnäher auf der Linken Brustseite lieber oder eine wiederverwendbare Armbinde.“
Sie wissen schon, dass ihre Forderungen sehr denen der Nazis entsprechen!? Sind sie Nazi? Oder einfach nur Rassist? Oder ein Nostalgiker? Man weiss es nicht, aber ihr braunes Gedankengut ist einfach nur primitiv.
@Relbrandt
Und im „jüdisch-christlichen Abendland“ (lol) erging es den Juden wie folgt:
in Spanien des 7. Jahrhundert
Enteignung,
Verbannung aus ihren Wohnsitzen,
Vogelfreiheit,
beliebigem Sklavendienst bei christlichen Grundherren,
vollständigem Verbot ihrer Religionsausübung,
Wegnahme ihrer Kinder ab dem 7. Lebensjahr,
Zwangsheirat der Mädchen und Frauen mit Christen.
Erst die islamischen Eroberer setzten diesem Vorgehen der katholischen Gotenkönige Spaniens 713 ein Ende. Die überlebenden Juden halfen ihnen bei ihrem Siegeszug.
[…]
Auf dem IV. Laterankonzil dogmatisierte Inozenz III. 1215 die Transsubstantiation, die Lehre von der Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi. Das Konzil verschärfte ältere Kirchendekrete und verpflichtete alle Juden und „Sarazenen“ (Muslime) zu einer Kleiderordnung, um „Mischehen“ auszuschließen. Es beschloss außerdem ein Ämter- und Missionsverbot für Juden und wies ihnen das Wohnen in gesonderten Stadtvierteln zu. Christen durften nicht für sie arbeiten und nicht mit ihnen essen. Für ihre „Wucherzinsen“ mussten Juden den Kirchen den Zehnten abgeben; andernfalls würden sie vom Handel mit Christen ausgeschlossen. Getauften Juden wurde die Beachtung jüdischer Riten vollständig verboten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Antijudaismus_im_Mittelalter
na ja, Neo, blutiges Mittelalter. Was soll man so lange in der Vergangenheit kramen. Oder soll ich jetzt alle Gräueltaten der Osmanen aufzählen?
Ich bzw. meine Frau haben es jetzt auch „am eigenem Leibe“ gespührt. Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) – O.K. der deutsche Staatsbürger kann sich auch nicht gegen den neuen elektronischen Personalausweis (PA) wehren – aber die Gebühr von 80 für ein Jahr! Das ist doch unter aller Sau. Das sind Sowas nennt sich Rechtsstaat. Rechts sich doch mittlerweile nur noch die „Rechten“ – parteipolitsch gemeint. Der PA kostet dem Deutschen Bürger 28,80€ über 24 Jahre bzw. 22,80€ unter 24 Jahren. Wenn der eAT bei gleicher Laufzeit das Gleiche kosten würde, hätte ich auch nicht unbedingt ein Problem. So aber kostet der eAT ca. 2700% des PA.
ich habe schon für mich und meine Frau und Tochter 200 € für nur 6 Monat verlängert. Ich möchte nur fragen, muss jedes Mal die gleiche Gebühren bezahlt werden und muss auch jedes Mal die Karten ausgestellt werden?
ich warte auf euere Erfahrungen
Bei einer Diskussion dieses Themas hat weder eine Parteizugehörigkeit noch Rassismus noch Separatismus (oder welcher ismus auch immer) etwas verloren. Es geht hier um humanitäre Fragen und die Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland sollte nicht, wie leider in anderen Staaten der Welt, vom Inhalt des Geldbeutels abhängen. Es ist selbstredend, dass Gesetzesbrecher (welchen Vergehens sie auch immer beschuldigt werden können) in unserem Land unwillkommen sind.
Menschen, die zu uns kommen, um ein Leben in Frieden und Freiheit zu führen, die sich in unsere Gesellschaft weitgehend integrieren und die unsere Gesetze achten, sollten behandelt werden, wie es sich für Gäste schickt und auch für unsere eigenen Landsleute. Das Gleichbehandlungsprinzip aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gibt hier eindeutige Auskunft!!!
Wer heute noch mit dem Gedankengut aus dem Frühmittelalter liebäugelt, ist in der Gegenwart weder angekommen och willkommen. Der, auf allen Seiten der unterschiedlichen Glaubensrichtungen enstandene Chauvinismus ist in einer modernen Gesellschaft misfits. Das gilt für ALLE Beteiligten. Wer anders denkt und handelt, hat nicht verstanden, was Demokratie bedeutet. Bitte erst lernen, dann denken – und dann erst losplärren.