Visumsfreiheit für Türken
Katz- und Mausspiel geht in die nächste Runde
Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) hat die Antworten der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/12743) auf die Kleine Anfrage hinsichtlich der Auswirkungen des Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs als unzureichend bezeichnet (wir berichteten). Die Antworten genügten nicht den Anforderungen an eine sorgfältige Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Es entstehe vielmehr der Eindruck, dass Fragen nicht oder nur sehr ausweichend beantwortet werden, um unangenehme Wahrheiten nicht aussprechen zu müssen.
Mittwoch, 03.06.2009, 7:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Gegenstand der Anfrage war das so genannte Soysal-Urteil (Rechtssache C-228/06) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Februar 2009. Dieses besagt, dass infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für türkische Staatsangehörige gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls, d. h. zum 1. Januar 1973.
„Während eine weitestgehende Mehrheitsmeinung in der Fachliteratur und in der Rechtsprechung aus dem Urteil schlussfolgert, dass z.B. auch türkische Touristinnen und Touristen im Rahmen der passiven Dienstleitungsfreiheit von nun an visumsfrei nach Deutschland einreisen können, versucht die Bundesregierung, die Auswirkungen des Urteils auf die aktive Dienstleistungserbringung zu begrenzen“, heißt es in einer aktuellen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vom 20.5.2009 (BT-Drucksache 16/13144).
Als einziges Argument, warum die Bundesregierung das Soysal-Urteil nicht bezogen auf die gesamte Dienstleistungsfreiheit umsetzen will, benennt sie auf Bundestagsdrucksache 16/12743, dass „der gemeinschaftsrechtliche, vor dem Hintergrund des innergemeinschaftlichen Binnenmarktes geprägte Begriff der passiven Dienstleistungsfreiheit nach Auffassung der Bundesregierung nicht direkt in den assoziationsrechtlichen Kontext übertragen werden kann“.
Warum sie dieser Auffassung ist, die der juristischen Mehrheitsmeinung widerspricht, lege die Bundesregierung jedoch nicht dar. Es werde auch keine juristische Literatur, keine Quelle und kein Urteil zur Begründung benannt, obwohl hiernach ausdrücklich gefragt worden war. Auch die ganz konkrete Frage, wie die Bundesregierung ihre Auffassung angesichts der Bestimmung im Zusatzprotokoll bzw. im Assoziierungsabkommen begründe, wonach sich die Vertragsparteien von den diesbezüglichen Artikeln des EG-Vertrages leiten lassen (was ein Verständnis der Dienstleistungsfreiheit in der Ausdeutung der Rechtsprechung des EuGH einschließt), um untereinander Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs aufzuheben, habe die Bundesregierung nicht beantwortet.
Die Linkspartei möchte deshalb unter anderem Wissen, wie die Bundesregierung ihre Auffassung begründet, wonach das Soysal-Urteil allenfalls Auswirkungen auf die Visumsbestimmungen im Zusammenhang der „aktiven“ Dienstleistungsfreiheit habe und auf welche juristischen Quellen sie sich dabei stützt. Wie könne die Bundesregierung ferner von einer „unverzüglichen“ Umsetzung des EuGH-Urteils sprechen, wenn mehr als drei Monate nach der Urteilsverkündung nicht einmal diejenigen türkischen Staatsangehörigen visumsfrei nach Deutschland einreisen können, von denen das Bundesinnenministerium in seinem Schreiben vom 6. Mai 2009 an die Innenressorts der Länder selbst sagt, dass sie hierauf ein Anrecht haben. Politik
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Ich rate mal: die BReg sucht noch nach einem Weg, sich wieder ganz da raus zu drehen.
Jedesmal, wenn Migranten und/oder Muslime Rechte bisher gerichtlich durchgesetzt haben, begann das fieberhafte Bemühen, durch neue Gesetze oder Rechtsverordnungen diese Urteile wieder zu unterlaufen. Bestes Beispiel dafür ist die unsägliche Geschichte um das Schächtverbot, wo man sich nicht mal zu schade war, publikumswirksam das GG zu ändern (obwohl jeder Student im 1. Semester Jura hätte erklären können, dass eine neu eingefügtes Staatsziel kein Grundrecht aushebeln kann).
Nein, mich wundert da gar nichts mehr.
Es ist der gerade Weg in die Diktatur, wenn diese Bundesregierung nicht gestoppt wird. Alles, was nicht genehm ist, sei es aus dem eigenen Grundgesetz resultierend, sei es aus der europäischen Rechtssprechung heraus oder aus internationalem Menschenrecht, wird von denen mit einer Impertinenz ignoriert und ausgesessen, daß es immer unerträglicher wird. Ich kann mich noch gut an die Rede von Frau Merkel am 10.Dezenber 2008 zum 60ten Jahrestag der Erklärung der internalionalen Menschenrechte erinnern. Was man sagt und was man tut…
Pfui Teufel !
Die Migranten und die wahren Sozialdemokraten sollten sich 3 Mal überlegen, ob sie wirklich die CDU,SPD oder die FDP wählen sollten. Diese drei Parteien fordern und fördern den Nationalismus in Deutschland. Die Linke Forever !
Buendnis90 die Gruenen.. SPD die Linke.. CDU und CSU und die naja…
Hoffnung macht manchmal Blind. Und Forever .. Young wirst du nicht bleiben hoffe ich.
Ja muss hier auch mal Dampf ablassen,
für mich stinkt die komplette Visumsregelung zum Himmel… bin gerad in so einer Situation, und all diese Kleinigkeiten.. was einem alles unterstellt wird.. es ist wirklich unglaublich was diese sogenannten „Konsulate“ in den jeweiligen Ländern sich da raus nehmen, sie scheinen alle ein kleines Königreich zu sein die sich alles erlauben können.. scheint ja fast nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu sein ;-)
Ein super System echt.. nun mag es ja sein das viele es missbrauchen aber dem ehrlichen Menschen wird es hier so schwer gemacht. man muss sich fragen wer hier die Bananenrepublik ist, vielleicht wir ? ;-)
Ich wünsche mir jedenfalls das da mal einige Leute aufwachen und genauer differenzieren lernen und wenn möglich komplett neue Gesetze, diese sind schon so eingefahren und kompliziert das sie keiner mehr versteht.
Danke !
…nun mag es ja sein das viele es missbrauchen…
Sehen Sie ? Und daher das Misstrauen. Man kann den Leuten nämlich nur VOR den Kopf schauen, nicht hinein. Übrigens, waren Sie schon einmal mit einem Anliegen in einem türkischen Konsulat in Deutschland ? Oh.Oh.
Das liegt aber nicht nur am Beantragen eines Visums. Türkische Bürokratie… dagegen ist die deutsche Bürokratie noch sehr freundlich und schnell ;-)
@ Mehmet
Volle Zustimmung (aus eigenem Mit-Erleben).