Ziele, Fragen, Perspektiven
„Islamische Studien“ an deutschen Universitäten
Islamische Studien an deutschen Universitäten stehen derzeit hoch im Kurs. Die Erwartungen an in Deutschland ausgebildete Imame sind hoch. Was aber sind die konkreten Zielsetzungen, offenen Fragen und Perspektiven?
Von Michael Kiefer Montag, 17.10.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 21.10.2011, 4:40 Uhr Lesedauer: 17 Minuten |
Am 31. Oktober 2011 feiern Deutschland und die Türkei den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Der Vertragsabschluss von Bad Godesberg im Oktober 1961 und der danach einsetzende Zuzug türkischer Arbeitskräfte markiert mehr als jedes andere Datum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland den Beginn eines nachhaltigen Transformationsprozesses, in dem sich eine ethnisch weitgehend homogene, überwiegend christlich geprägte Gesellschaft sukzessiv in eine werteplural orientierte Zuwanderungsgesellschaft wandelte.
Seit spätestens Mitte der 1970er Jahre wurden die Veränderungen auch im öffentlichen Raum langsam sichtbar. Vor allem der Islam in seinen mannigfachen Ausprägungen entwickelte sich zu einem wahrnehmbaren Bestandteil des urbanen Lebens. Die Zahl der Muslime ist seither kontinuierlich gestiegen. Die Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ schätzt die Zahl der heute in Deutschland lebenden Muslime auf bis zu 4,3 Millionen. 1 Der Islam ist nach den christlichen Kirchen unbestritten die drittgrößte Religionsgemeinschaft in Deutschland.
Obwohl Muslime seit mehr als fünf Dekaden in Deutschland leben, erscheint der Islam vielen Menschen, die sich der nichtislamischen Mehrheitsgesellschaft zurechnen, als eine hier nicht beheimatete „Ausländerreligion“. Verantwortlich für diesen Sachverhalt sind unter anderem zahlreiche Versäumnisse der vergangenen zwei Dekaden, die gleichermaßen der Residenzgesellschaft und den Entsendestaaten, Zuwanderern und deren Organisationen angelastet werden können.
Zunächst ist zu konstatieren, dass die verantwortliche Politik in Bund, Ländern und Kommunen mehr als zwei Jahrzehnte lang nicht zur Kenntnis nahm, dass viele muslimische Zuwanderer eine Verbleiborientierung entwickelt hatten. „Gastarbeiter“ waren zu Zuwanderern geworden, die ihren Lebensschwerpunkt dauerhaft in Deutschland hatten. Die Entwicklung einer dauerhaften Verbleiborientierung führte auch zu einer veränderten Bedürfnislage in Sachen Religionsausübung. Bislang hatten sich viele muslimische Zuwanderer mit provisorisch eingerichteten Gebetsräumen abgefunden. Qualifizierte Imame und eine lebensweltbezogene Bildungsarbeit in den Gemeinden gab es faktisch nicht. Nun wollte und forderte man repräsentative Moscheegebäude und in den Schulen einen ordentlichen Religionsunterricht.
Die Politik reagierte auf diese Forderungen äußerst schwerfällig. Als erstes Bundesland entschloss sich Nordrhein-Westfalen ein schulisches Bildungsangebot für muslimische Schülerinnen und Schüler einzuführen. Die im Jahr 1986 eingeführte Islamische Unterweisung war jedoch für eine lange Zeit lediglich ein Bestandteil des muttersprachlichen Unterrichts. Erteilt wurde sie zumeist in türkischer Sprache. Der Islam blieb damit im schulischen Kontext lediglich eine Ausländerreligion. 2 Versäumnisse sind aber auch den Entsendestaaten und den hiesigen islamischen Dachverbänden anzulasten. Verwiesen sei hier lediglich auf die Politik der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), einem Dachverband von bundesweit etwa 900 Moscheegemeinden, die wegen ihrer Nähe zur türkischen Administration wiederholt in der Kritik stand. Die DITIB stand für einen langen Zeitraum einem deutschsprachigen Islamunterricht in öffentlichen Schulen ablehnend gegenüber. Durchaus problematisch zu sehen ist auch ihre Imam-Entsendepraxis, die seit Jahrzehnten im Rotationsprinzip durchgeführt wird. Eine nachhaltige Beziehungs- und Dialogarbeit der Gemeinden zum deutschsprachigen Gemeindeumfeld wurde und wird hierdurch erheblich erschwert.
Mittlerweile haben nahezu alle Akteure aus Politik und Moscheegemeinden erkannt, dass die gesellschaftliche Implementierung eines hier beheimateten Islams eine wichtige Zukunftsaufgabe darstellt. Seit der Einberufung der ersten Deutschen Islamkonferenz (DIK) im Jahr 2006 sind zwei strategische Handlungsfelder erkennbar. Ganz oben auf der Agenda steht die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts für die geschätzten 800.000 bis 900.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler. Im zweiten Handlungsfeld soll die Akademisierung des Islams vorangetrieben werden.
Aktueller Sachstand
Während sich die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts nach wie vor schwierig gestaltet, hat es bei der Implementierung islamischer Wissenschaften an deutschen Universitäten im Jahr 2010 beträchtliche Fortschritte gegeben. Gewissermaßen als Initialzündung wirkten die lange erwarteten Empfehlungen des deutschen Wissenschaftsrates (WR), die im Januar 2010 vorgelegt wurden. 3 Der WR empfiehlt an zwei bis drei universitären Standorten die Einrichtung sogenannter Islamischer Studien, die in Form eines Instituts an einer Philosophischen oder Kulturwissenschaftlichen Fakultät angesiedelt werden sollen.
Diese Institute könnten künftig Religionspädagogen und -pädagoginnen, islamische Religionsgelehrte im Kontext der Moscheegemeinden, qualifizierte Kräfte in der Sozialarbeit sowie islamische Theologinnen und Theologen in der universitären Lehre ausbilden. Nach Auffassung des WR umfasst das Grundangebot für Islamische Studien die Gebiete: Exegese (inklusive Sunna), Systematische Theologie (wie Fundamentaltheologie, Dogmatik, Moral und Ethik), Islamische Ökumene, Historische Theologie (inklusive Sunna, Kalam, Mystik, Philosophie), Islamisches Recht und Rechtsmethodik, Praktische „Theologie“ und Religionspädagogik. Die Fächer sollen an jedem Standort von vier bis sechs Professuren vertreten werden.
Da der bekenntnisneutrale Staat nicht die Inhalte eines theologischen Studienganges bereitstellen kann, sind die Universitäten auf eine Kooperation mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft angewiesen. Um die Zusammenarbeit von Universität und islamischer Religionsgemeinschaft beziehungsweise Religionsgemeinschaften auf eine verlässliche Basis zu stellen, schlägt der WR die Einrichtung von Beiräten vor. Die Kompetenzen und Mitwirkungsrechte dieser Gremien seien dem Verfassungsrecht zu entnehmen. So hätten die Beiräte die Aufgabe, bei der Gründung eines Instituts für Islamische Studien mitzuwirken. Darüber hinaus sollten sie an der Ausarbeitung der Studiengänge mitarbeiten. Schließlich hätten die Beiräte die Aufgabe, mitzuentscheiden, ob im Berufungsverfahren für eine Professur gegen eine Kandidatin beziehungsweise einen Kandidaten religiöse Einwände bestehen.
Die Empfehlungen des WR fanden rasch die Zustimmung der Bundesregierung, die für die Standorte jeweils vier Millionen Euro als Anschubfinanzierung bereitstellte. Mit der Durchführung des Auswahlverfahrens wurde das Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragt. Bereits im Frühjahr und Sommer 2010 reichten die Universitäten Erlangen, Gießen/Marburg, Münster und Osnabrück Konzepte ein. Die Entscheidung folgte zeitnah im Oktober. Auf der Grundlage der Beratungsergebnisse eines hochrangig besetzten Gutachterausschusses entschied sich das Ministerium zunächst für Tübingen und den Doppelstandort Münster/Osnabrück. Im Februar 2011 fiel eine zweite Entscheidung zugunsten der Universitäten Erlangen und Frankfurt/Gießen. Unmittelbar nach der Entscheidung begannen die ausgewählten Universitäten mit den Vorarbeiten.
Die Universität Tübingen plant bereits zum Wintersemester 2011/2012 einen Studiengang für „Islamische Studien/Islamische Theologie“. Hierbei will die Universität die „durchgehende Beteiligung der islamischen Verbände“ sicherstellen: Zunächst ist die Einrichtung von sechs Lehrstühlen geplant, für deren Besetzung in Anlehnung zu den christlichen Fakultäten das „Prinzip der Konfessionsbindung“ zu gelten habe. Die Ausbildung erfolge dementsprechend ausschließlich durch muslimisches Personal. Geplant sind Professuren zu den Bereichen: Koran und Koranlesung, Koran-Exegese, Hadith-Wissenschaften, Islamisches Recht, Islamische Glaubenslehre, Religionspädagogik und Islamische Geschichte. 4
Die Universitäten Osnabrück und Münster haben bereits in den vergangenen fünf Jahren den Nukleus einer islamischen Theologie und Religionswissenschaft geschaffen. Münster verfügt derzeit über eine Professur für Islamische Religionspädagogik. Gut aufgestellt ist die Religionspädagogik in Osnabrück. Dort wurde unter der Federführung von Bülent Ucar ein eigenes Institut geschaffen, das über zwei Professuren und vier Mittelbaustellen verfügt. Wie die Zusammenarbeit zwischen Münster und Osnabrück im Detail aussehen soll, lässt sich derzeit noch nicht sagen, da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Fest steht jedoch, dass jede Universität mit drei Millionen Euro Bundesmitteln rechnen kann. Osnabrück plant für das kommende Wintersemester zwei Forschungsprofessuren und zwei Nachwuchsgruppen, in denen sich Habilitanden in den Bereichen Theologie, Religion und Bildung qualifizieren sollen. Mittelfristig soll aus den Nachwuchsgruppen das Personal für vier weitere Professuren erwachsen.
- Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), Muslimisches Leben in Deutschland, Nürnberg 2009.
- Vgl. Michael Kiefer, Islamkunde in deutscher Sprache in Nordrhein-Westfalen, Münster 2005, S. 89ff.
- Vgl. Wissenschaftsrat, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen, Berlin 2010.
- Vgl. die Pressemitteilung der Eberhard Karls Universität Tübingen vom 14.10.2010.
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