EU-Osterweiterung
Positive Effekte durch Arbeitsmigration
Simulationsrechnungen zufolge erhöht die Migration aus den Beitrittsländern das Bruttoinlandsprodukt in der erweiterten EU um 0,2 Prozent oder um 24 Mrd. Euro. Dabei steigt das BIP der Einwanderungsländer, das der Auswanderungsländer fällt.
Von GastautorIn Dienstag, 09.06.2009, 7:46 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 15 Minuten |
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten des Gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Für die jüngsten Mitgliedstaaten der EU aus Mittel- und Osteuropa wird diese Grundfreiheit schrittweise umgesetzt. Im Jahr 2009 beginnen neue Phasen der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, deren wirtschaftliche Auswirkungen bereits im Vorfeld untersucht wurden. In diesem Kurzbericht werden die wesentlichen Ergebnisse zu den Arbeitsmarkteffekten von Migration zusammengefasst.
Angesichts des hohen Einkommensgefälles zwischen ihren alten und neuen Mitgliedstaaten hat die EU in den Beitrittsverträgen mit den Ländern aus Mittel- und Osteuropa Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbart. Diese sehen vor, dass die einzelnen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten nach der „2+3+2“-Formel bis zu sieben Jahre aussetzen können.
INFOBOX 1: Die neuen EU-Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa
Zum 1. Mai 2004 sind acht neue Länder aus Mittel- und Osteuropa (NMS-8) der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn.Die zwei Inselstaaten Malta und Zypern sind der EU auch zum 1. Mai 2004 beigetreten, unterliegen aber nicht den Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Am 1. Januar 2007 kamen zwei weitere osteuropäische Länder dazu: Bulgarien und Rumänien (NMS-2).
In der letzten Phase kann die Arbeitnehmerfreizügigkeit nur eingeschränkt werden, wenn eine schwere Störung des Gleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt vorliegt. Im Jahr 2009 beginnt die dritte Phase der Übergangsfristen für die acht neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa, die zum 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, und die zweite Phase für Bulgarien und Rumänien.
Aus diesem Anlass hat das IAB gemeinsam mit fünf weiteren Forschungseinrichtungen in Europa die wirtschaftlichen Auswirkungen der Übergangsfristen für die Europäische Kommission untersucht (Brücker et al. 2009). In diesem Kurzbericht werden die Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Analyse der Arbeitsmarkteffekte der Migration, die im Rahmen dieser Studie erstellt wurde, zusammengefasst.
Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit wurden von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich angewendet. Großbritannien, Irland und Schweden haben für die acht neuen Mitgliedstaaten (NMS-8), die 2004 beigetreten sind, ihre Arbeitsmärkte bereits unmittelbar nach dem Beitritt geöffnet. Die meisten anderen Mitgliedstaaten haben die Freizügigkeit während der zweiten Phase der Übergangsfristen ab dem Jahr 2006 eingeführt. Inzwischen halten neben Deutschland nur noch Belgien, Dänemark und Österreich ihre Beschränkungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit aufrecht.
Gegenüber den zwei neuen Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien (NMS-2), die 2007 beigetreten sind, wenden mit Ausnahme von Schweden und Finnland alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit an. Allerdings haben Spanien und Italien den Zugang zum Arbeitsmarkt für Bürger aus den beiden neuen Mitgliedstaaten bereits zu Beginn dieser Dekade stark liberalisiert.
Migrationsumlenkung durch Übergangsfristen
Die Öffnung der Arbeitsmärkte im Zuge der EU-Osterweiterung hat zu einem deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten geführt: Nach den vorliegenden Daten ist die Zahl der ausländischen Staatsbürger aus den NMS-8 in der EU-15 von 0,9 Millionen zum Jahresende 2003 auf 1,9 Millionen zum Jahresende 2007 gestiegen – das sind durchschnittlich 250.000 Personen pro Jahr. Die Zahl der ausländischen Staatsbürger aus Bulgarien und Rumänien ist im gleichen Zeitraum von 0,7 Millionen Personen auf ebenfalls 1,9 Millionen Personen gewachsen.
Die selektive Anwendung der Übergangsfristen hat die regionale Struktur der Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten offenbar stark beeinflusst: Im Jahr 2003 lebten noch knapp zwei Drittel der ausländischen Staatsbürger aus den NMS-8 in Deutschland und Österreich. Seit der EU-Osterweiterung entfallen rund 70 Prozent der Migrationsflüsse aus diesen Ländern auf Großbritannien und Irland (vgl. Tabelle 1). Im Falle von Bulgarien und Rumänien hat die partielle Öffnung der Arbeitsmärkte in Spanien und Italien dazu geführt, dass seit der Jahrtausend-wende rund 80 Prozent der Zuwanderung auf diese beiden Länder entfallen, während zu Beginn der 1990er Jahre noch Deutschland und Österreich die wichtigsten Zielländer waren.
Studien Wirtschaft
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- AfD beschließt „Remigration“ Abschiebung von „Personengruppen mit schwach…
- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Spurwechsel ermöglichen Migrationsexperte fordert Bleiberecht für arbeitende…
Zitat
Alles in allem dürfte die Krise zumindest vorübergehend zu einer Abnahme der Migration aus den neuen Mitgliedsländern, und damit zu geringeren Erträgen, aber auch geringeren Risiken führen.
Zitat Ende
DAS, was man zur Zeit beobachten kann, und nun wirklich mit dem Begriff Weltwirtschaftskrise trefflich beschreibt, wird dazu führen, das wahrscheinlich, ja sogar sicher sämtliche Länder für ungesteuerte Zuwanderung den „Laden dicht machen“.
Es kann für ein Land keinen Vorteil bringen, wenn Zuwanderung von „bildungsfernen Schichten“ in die Sozialsysteme
stattfindet. Es ist klar die Zuwanderung von ( auch integrations-willigen) Fachkräften zu fördern, und zwar massiv.
Zitat
Simulationsrechnungen zufolge erhöht die Migration aus den Beitrittsländern das Bruttoinlandsprodukt in der erweiterten EU um 0,2 Prozent oder um 24 Mrd. Euro. Dabei steigt das BIP der Einwanderungsländer, das der Auswanderungsländer fällt.
Zitat Ende
Die Verdrehung der Fakten ist hanebüchen. Das Bruttoinlandsprodukt mag geringfügig steigen ( was mit der Erschliesung weiterer Absatzmärkte zusammenhängen dürfte) ,was aber in keinem
Verhältnis zu den horrend ansteigenden Sozialkosten steht.
Nun ja, auf solche Simulationen gebe ich nicht viel; welche Simulation hat uns die Finanzkrise vorhergesagt?
Ich finde aber, dass Osteuropa historisch und kulturell zu Europa gehört, wie ja auch der Name schon sagt, und dass ein möglichst schnelles Wieder-Zusammenwachsen unser oberstes Ziel sein sollte. Auch wenn es kurzfristig was kostet, langfristig ist eine wirtschaftlich prosperierende Nachbarschaft im Osten das Beste was uns in Deutschland passieren kann. Das ist jedenfalls meine Meinung.