Kinder
Ohne legalen Aufenthaltsstatus in die Schule
Für Kinder ausländischer Familien, die keinen legalen Aufenthaltstatus in Deutschland haben, besteht in Schulen die Gefahr, bei den Ausländerbehörden gemeldet zu werden. Dies Verstoße klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die auch von Deutschland unterzeichnet worden ist.
Mittwoch, 28.01.2009, 0:32 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 5:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
„Auch Kindern ohne gesicherten Aufenthaltstatus ist ein Schulbesuch und damit das Recht auf Zugang zu Bildung zu gewährleisten“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Bildungsausschusses Ulla Burchardt (SPD). „Besonders krass“ sei dabei die Lage in Hessen, wo Lehrern sogar „dienstrechtliche Konsequenzen“ drohen würden, wenn sie Kinder illegal in Deutschland lebender Familien nicht melden.
Daher appelierte Burchardt an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), in einem Gespräch mit den Ländern Klarheit zu verschaffen. Die Schulen sollten nicht zu „Hilfs-Scheriffs“ der Ausländerbehörden werden und dürften nicht dazu gezwungen sein, die ihnen bekannten Fälle zu melden.
Daraufhin gab die Integrations-Beauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), bekannt: „Die Bundesregierung arbeitet aktuell an Verwaltungsvorschriften, die die Unsicherheiten beseitigen und pragmatische Lösungen für die betroffenen Kinder bringen sollen.“ So sollen Kinder illegal in Deutschland lebender Familien künftig legal eine Schule besuchen dürfen. „Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die ohne legalen Aufenthaltstatus in Deutschland leben.“
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