Deppelpass
Optionspflicht überzeugt nicht
Bis zum Jahr 2026 werden 386.000 Menschen optionspflichtig. Sie müssen sich dann zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden. Einen guten Grund für die Optionspflicht, kann die Bundesregierung aber nicht vorbringen.
Dienstag, 17.01.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 20.01.2012, 8:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurde zum 1. Januar 2000 für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen das Geburtsortsprinzip (ius soli) eingeführt.
Seit Inkrafttreten dieser Regelung wird die sogenannte Optionspflicht in der Fachwelt wie in der Politik heftigst kritisiert. Nur die schwarz-gelbe Regierungskoalition hält daran fest. Ohne eine einzige überzeugende Begründung, wie aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht.
Ohne Argumente
Ungeachtet der Einbürgerungspraxis, wonach 53 Prozent aller Einbürgerungsbewerber den Doppelpass bekommen, erklärt die Bundesregierung, dass die Vermeidung von Mehrstaatigkeit „eines der prägenden Elemente des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts“ ist.
Außerdem hält die Bundesregierung in ihrer Antwort an der Feststellung fest, dass Mehrstaatigkeit zu „erheblichen Rechtsunsicherheiten“ führe. Im Familien- und Erbrecht und im Bereich der konsularischen Betreuung bestünden dann „konkurrierende Regelungen, die sich überlagern, und Ansprüche, die nicht klar sind“. Auf die Frage, ob im Hinblick auf die millionenfache Mehrstaatigkeit von Spätaussiedlern bzw. von Unionsbürgern solche Rechtsunsicherheiten aufgetreten sind, kann die Bundesregierung aber kein einziges Beispiel nennen.
Tipp: Lesen Sie außerdem, wo es den Doppelpass auch für Türken gibt und wie groß die Doppelpassquoten in den Bundesländern ausfallen.
386.000 Betroffene bis 2026
Fest steht, dass bereits rund 15.000 Menschen optionspflichtig geworden sind. Bis zum Jahr 2026 werden weitere 370.000 Menschen hinzukommen. Sie müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die ihrer Eltern haben wollen. Es sei denn, die Betroffenen stellen bis zum 21. Lebensjahr einen Antrag auf Beibehaltung beider Staatsbürgerschaften.
Einen Anspruch auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung haben „alle Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz“, erklärt die Bundesregierung. Die anderen müssen gute Gründe vorbringen. Dass eine Ungleichbehandlung vorliegt oder sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, reicht nicht aus. (hs) Aktuell Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
ich bin absolut gegen den doppelpass, man kann nur einem „herren“ dienen.
@ altermann
Dann bin ich ja um die Loyalität von unserem niedersächsischem Ministerpräsidenten sehr besorgt!!!
Das ist einfach nur eine Denke, die nicht mehr zeitgemäß ist und auf einem Gesetz aus dem Jahre 1913 beruht (damals mögen diese Sorgen noch gegolten haben, jetzt sind die aber überholt). In ganz Europa sind es nur Deutschland und Österreich, die gegen den Doppelpass sind, der Rest ist nicht dagegen! Von daher sind das keine europäischen Werte des 21. Jahrhunderts, die hier verfolgt werden, sondern Werte, die in die Zeit des Deutschen Reiches fallen… Manche leben halt immer in der Vergangenheit und kommen nie in der Gegenwart an. Schade eigentlich!
@ altermann
Es ist mir bisher nicht gelungen, für den Wunsch nach einer Mehrstaatsbürgerschaft eine andere Motivation zu vermuten als Eigennutz. Als Wunsch, es sich zwischen den Welten bequem einzurichten, ohne, im konkreten Fall, einem dieser Staaten verpflichtet zu sein. Immer mit der Möglichkeit in der Hinterhand, Verpflichtungen des einen Staates zu entgehen, indem man auf die Staatsbürgerschaft des anderen Staates (oder der anderen Staaten) verweist. Leute, die Bürger mehrer Staaten sind, werden von der politischen Korrektheit dieses Landes als weltoffen, weltläufig angesehen. Nach meiner Ansicht sind sie lediglich Schnorrer, die versuchen, sich im Leben die Rosinen herauszupicken. Wie wäre es für diese Leute, sie wären staatenlos? Ihre Welt wäre grenzenlos und bar jeder Verantwortung. Ihnen den Begriff Verantwortung vor dem Vaterland, in dem man geboren wurde, klar zu machen, wäre wohl vergebliche Liebesmüh.
Pingback: Optionspflicht – “Ich werde die Verantwortlichen abwählen” | MiGAZIN