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Visumsfreiheit für Türken

Soysal-Urteil bringt Regierung in Bedrängnis

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 16/12743), die der MiGAZIN-Redaktion vorliegt, räumt die Bundesregierung ein (BT-Drs. 16/13327), dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, d.h. zum 1. Januar 1973, auch im Rahmen des Dienstleistungsempfangs selbst eine Einreise und ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten visumfrei möglich war.

Mittwoch, 17.06.2009, 7:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 16.11.2010, 3:29 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, hält das Eingeständnis der Bundesregierung deshalb für brisant, „weil nach dem Soysal-Urteil Verschärfungen der Visumbestimmungen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit seit 1973 mit dem Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens unvereinbar sind.“

Die alten Regelungen seien mithin weiter gültig. Bis zum Inkrafttreten des Zusatzprotokolls sei eine Einreise und ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Rahmen des Dienstleistungsempfangs unter den Bedingungen von § 5 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) visumsfrei möglich. Im entsprechenden Eintrag des offiziellen Visumshandbuchs des Auswärtigen Amtes, das vom Bundesinnenministerium mitgezeichnet worden sei, finde sich zur Umsetzung der Soysal-Entscheidung zu dieser Rechtsgrundlage aber nichts. Stattdessen werde auf § 1 Abs. 2 DVAuslG Bezug genommen – mutmaßlich, um zum gewünschten Ergebnis kommen zu können.

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„Um das Soysal-Urteil nicht auf Besuchsreisende sowie Touristinnen und Touristen aus der Türkei anwenden zu müssen, behauptet die Bundesregierung, die passive Dienstleistungsfreiheit sei durch das Assoziationsrecht nicht geschützt. Sie stützt sich dabei lediglich auf einen Beschluss der 34. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts. Unerwähnt bleiben die Mehrheitsmeinung in der Rechtswissenschaft, die Kommentarliteratur und gegenteiligen Entscheidungen anderer Gerichte.“, so Dagdelen.

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Zuletzt führte am 29. April 2009 das Amtsgericht Erding in seiner Urteilsbegründung aus, dass weder das Soysal-Urteil noch das Zusatzprotokoll eine Trennung in aktive und passive Dienstleistungsfreiheit vorsehe. Es sei ‚lebensfremd’ das Soysal-Urteil mit einer solchen Begründung nicht auf türkische Touristinnen und Touristen anzuwenden.

Dagdelen abschließend: „Ich fordere die Bundesregierung auf, die juristischen Tricksereien bei der Umsetzung des Soysal-Urteils einzustellen und Menschen aus der Türkei zu Besuchs- und touristischen Zwecken endlich eine visumfreie Einreise zu ermöglichen – wie es seit fast 30 Jahren hätte der Fall sein müssen.“

2.000.000 Visumsanträge in den Jahren 2000 bis 2008
In einer früheren Anfrage der Linksfraktion hatte die Bundesregierung auf die Frage, wie viele Visumanträge türkischer Staatsangehöriger im Jahr 2008 bzw. in den Jahren 1973 bis heute versagt wurde, geantwortet 1, dass die Bundesregierung keine Gesamtzahlen von abgelehnten Visumanträgen für bestimmte Staaten bekanntgibt. Die Bekanntgabe dieser Zahlen in Visumangelegenheiten könne nachteilige Auswirkungen auf die jeweiligen bilateralen Beziehungen haben.

In der nun vorliegenden Antwort, teilt die Bundesregierung auf Nachfrage der Linksfraktion zumindest die Zahl der gestellten Visumsanträge mit, die in der Türkei gestellt wurden. So seien in den Jahren 2000 bis 2008 rund zwei Millionen Visumsanträge gestellt worden. Wie viele dieser Anträge abgelehnt wurden, teilt die Bundesregierung nicht mit.

Außerdem seien in den Jahren 2005 bis 2007 über 3.500 türkische Staatsbürger wegen einer Straftat nach § 95 Aufenthaltsgesetz verurteilt worden, in der unter anderem die illegale Einreise und der illegale Aufenthalt unter Strafe gestellt ist. Sowohl die gestellten Visanträge in der Türkei als auch die Verurteilungen türkischer Staatsbürger in Deutschland wegen illegaler Einreise bzw. illegalen Aufenthalts sind vor dem Hintergrund interessant, als das Deutschland möglicherweise seit 1973 zu Unrecht Visagebühren erhoben und sich durch unrechtmäßige Verurteilungen schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte.

20 anhängige Visumverfahren
Schließlich, so die Bundesregierung, seien am Verwaltungsgericht Berlin und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurzeit 20 Verfahren in Visumsangelegenheiten anhängig, in denen sich die Kläger bzw. Antragsteller für eine Visumsbefreiung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache „Soysal“ berufen.

  1. Antwort auf die Frage 13
Politik
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  1. elimu sagt:

    Du kommst hier net rein!

    Hochachtungsvoll

    BRD :)

  2. delice sagt:

    Ich habe mittlerweile eine Theorie, die zugegeben vielleicht etwas zu forsch ist, aber eine andere Erklärung für das Stillhalten der offiziellen türkischen Seite fällt mir einfach schließlich nicht mehr ein:

    Wenn man die Verträge z.B. aus dem Ankara-Abkommen von 1973 und den ARB 1/80 Beschluss und natürlich auch die andere völkerrechtlichen Verträge zwischen der Republik Türkei und dem Deutschen Reich, wie auch die zu einem primärrechtlichen Bestandteil des Gemeinschaftsrechts definierten Verträge zwischen der Republik Türkei und der BRD und der EWG/EG/EU sich anliest, sind diese Text so klar und brillant zwischen den Parteien niedergeschrieben, dass da hinter etwas anderes stecken müsse, als das die türkische Seite diese felsenfesten Rechte hätte durchsetzen können. Man möge es mir verzeihen, denn ich glaube weder an das Verhandlungsgeschick türkischer Diplomaten, noch an ihr Durchsetzungsvermögen.

    Alleine die aktuellen Verlautbarungen des Sprechers des türkischen Außenministeriums in Ankara, zu der Erklärung der deutschen Regierung zur Regelung und Auslegung des Soysal-Urteils sprechen ganze Bände. Angefangen bei der sprichwörtlich gewordenen Art der Leisetreterei über all die Jahrzehnte und der Unzulänglichkeit türkischer Diplomaten eigene eventuell einzutretende Nachteile überhaupt als diese je wahrzunehmen mal abgesehen, war die diplomatische Verrenkung beschämend und juristisch völlig fehlgeleitet und lebensfern beobachtet! Nachzulesen war dies alles auch noch Kommentarspalte der Hürriyet.

    Und so kommen wir darauf, dass all diese Verträge, die eigentlich erst seit dem berühmt gewordenen „Sürül-Urteil“ von 1995, erst aus der Versenkung vom EuGH selbst entdeckt wurde. Bis dahin hatte es kaum einer dies alles gewusst! Ausgehend von diesem Urteil aus wurden diese tollen Verträge überhaupt öffentlich bekannt gemacht. Eines der Vertragsparteien waren nun Mal auch die Vertreter der türkischen Regierungsseite. Beängstigend ist dabei schon der Gedanke, dass sie über all die Jahrzehnte hinweg nie etwas zu unserem Vorteil je verlautbart hatten, auch dass die Visabestimmungen seit dem Jahre 1973 völlig vertragswidrig gewesen wären! Man hat uns von der eigenen türkischen offiziellen Seite völlig alleine und im Regen gelassen und tut dies beharrlich immer noch!

    Selbst der neue Meister-Außen-Politiker Herr Davutoglu ereifert sich zu behaupten, dass die türkische und die deutsche Seite gemeinsame Interessen hätten!

    Das ist – mit Verlaub – mehr als verwunderlich, um es beim euphemistischen Ausdruck einfach Mal zu belassen, wenn man in Ankara sich in der Position der berühmten drei Affen-Pose schon ein halbes Jahrhundert hinweg versteift hat. Dass die eigenen türkischen Staatsbürger immer zu und offensichtlich, wie auch bewusst und vorsätzlich und zweckdienlich – im Besonderen – für die deutsche Seite, diese eigenen Bürger von bereits gegebenen und gültigen Rechten offen diskriminiert, benachteiligt und derart plump beschränkt, dass es schon unerträglich geworden ist, auch von einem Außenminister, der der SPD angehört, dass dann wohl auch ein besonderes verdrecktes Sahnehäuptchen ist!

    So kommt man leicht zu der Überzeugung, dass all die schönen und brillant formulierten und abgefassten Verträge mit der Republik Türkei eigentlich und im Grunde nach, gar nicht für uns türkischen Staatsbürger eingangs bestimmt war und uns gar nicht gelten sollte, der wir so im europäischen Ausland manchmal auch vegetieren und dort ausharren müssen, als so genannte finanzielle Melkkuh, sondern dies alles Schöne an Rechten für all die fremdländischen deutschen und westeuropäischen Arbeitnehmer und ihre Bosse – ursprünglich – bestimmt sein muss!

    Denn die Türkei praktiziert und setzt nahezu jede Zeile dieser Vereinbarungen und Bestimmungen aus den Verträgen fast nahezu eins zu eins um. Oder hat man je gehört, dass man sogar von den Deutschen Touristen und anderen europäischen Missionaren keine Visa benötigt, die fleißig und unbekümmert in einem vermeintlich zu 99 Prozent muslimische Staat, die größten Schweinefarmen aufgezogen haben! Diese Farmen ungeklärt ihren Schweinemist in einen Stausee kippt, der ein Trinkwasser-Reservoir für zehntausend Türken ist!

    Wie geht so etwas einher mit dem offenbarten Selbstverständlich und Bekenntnis zum Islam eines Landes und einer Regierungspartei, die sich muslimisch fromm als AKP heißt? Soweit sogar, dass man nunmehr aus der Türkei das Schweinefleisch exportieren könne; und mittlerweile es Produzenten gäbe, die es in ihre Nahrungsmittelkette vermengen und vermischen würden! Ganze Hotelketten und Supermärkte dieses Fleisch billig verscherbeln könnten, weil man auch den Verkäufern an der Fleischtheke dafür üppige Prämien zahle!

    Weil diese Vereinbarungen und Verträge wohl auch nicht für uns Auslands-Türken gelten sollte, gab es und gibt es auch niemanden, der ein einfordern konnte. Bis zur zufälligen Klage vor dem EuGH, dass man getrost als einen Unfall bezeichnen kann!

    Und mit der Zollunion dürfen letztlich alle türkischen Waren in die EU, was aber völlig falsch zugeordnet wird, denn die Türkei ist ja ohnehin zum europäischen Binnenmarkt dazugehörig, nur leider nicht die Menschen. Sie die Türken müssen eben draußen bleiben, bis sie christianisiert sind bzw. werden; und niemals vorher?

    Aber, wie passt dies mit den selbst gegeben Grundsätzen der EWG und EU überein, der die Lebensbedingungen und die Freizügigkeit überall im Binnenmarkt durchsetzen will! Tja, wie es schon viele europäischen Ausländer, die aus der Türkei kommen und folgendes sagen: „Die Türkei ist am schönsten ohne die Türken“, nur kapieren dies unsere Leute dort noch immer nicht, was gespielt wird!

  3. emire sagt:

    Ich stelle mir vor ,das 36 Jahre lang Türken bei der Einreise gehindert wurden.
    Weiter stelle ich mir vor,wie zehntausende von Türken,von der Polizei festgenommen und in Abschiebehaft gesessen haben..
    Noch weiter stelle ich mir vor,das Beamte die es vollstreckten,eventuell selbst nicht unrecht begangen.
    (Ich habe aus Befehl gehandelt)
    Ich werde besser schlafen,wenn es sich als Legitimes Recht erweißt das Türken seit 1973 legal einreisen konnten…kann mir schon verzerrte Gesicht von Merkel und Co. vorstellen.

  4. umut sagt:

    Diese Bundesregierung wird sich nicht ändern,solange sie nicht vom Volk die nötige Antwort bekommen. Gut zu wissen ist, dass die Wahlergebnisse der CDU und SPD immer schlechter werden,das heisst Deutschland ist auf einem richtigen Weg ! Die Linke und die Grünen sollten regieren in Deutschland !

  5. Pingback: Türkische Presse Europa vom 25.06.2009 - Islamkonferenz, Optionszwang, Muslime | MiGAZIN