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Einbürgerung

Bilkay Öney macht’s vor – SPD-Länder unter Druck

Baden-Württemberg stellt per Erlass auf eine einbürgerungsfreundliche Verwaltungspraxis im Staatsangehörigkeitsrecht um. Damit möchte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD), die die politische Teilhabe von Migranten stärken.

Mittwoch, 08.02.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.02.2012, 8:26 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Wenn es um Einbürgerung geht, zeigt sich die SPD gerne migrantenfreundlichen. Insbesondere SPD-geführte Länder starten Einbürgerungskampagnen und werben auf Plakaten für die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch in puncto Doppelpass zeigen sich die Sozialdemokraten gerne als die größten Befürworter. In der Praxis hinken sie ihren Versprechungen aber meist hinterher.

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Nicht so die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD). Mit einer Reihe von Erlassen gestaltet sie die Verwaltungspraxis im Staatsangehörigkeitsrecht einbürgerungsfreundlicher. „Entsprechend dem Koalitionsvertrag sollen Einbürgerungen erleichtert und die Verfahren insgesamt vereinfacht und beschleunigt werden. Das setzen wir nun schrittweise um“, sagte Ministerin Öney am Dienstag (07.02.2012) in Stuttgart.

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Doppelpass erleichtert
Neben der Abschaffung des Gesprächsleitfadens in Einbürgerungsverfahren sind auch Fälle betroffen, die zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit führen können. So bewertet das Land künftig Entlassungsbedingungen aus der bisherigen Staatsbürgerschaft öfter als bisher als unzumutbar. „Wir verzichten zum Beispiel bei irakischen Staatsangehörigen mittlerweile auf die Durchführung der langen und schwierigen Verfahren zur Entlassung aus der irakischen Staatsangehörigkeit“, so Öney.

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Doppelpass = hohe Einbürgerungsquoten © MiG

Doppelpass = hohe Einbürgerungsquoten © MiG

In dieselbe Richtung geht eine Erleichterung für junge ausländische Wehrpflichtige. Viele ausländische Staaten verlangen grundsätzlich, dass ihre Staatsbürger den Wehrdienst ableisten, bevor sie diese aus der ausländischen Staatsbürgerschaft entlassen. Öney: „Kommt eine Zurückstellung vom Wehrdienst nicht in Betracht, muten wir Ausländern ab der zweiten Generation diese Entlassungsbedingung nicht mehr zu.“ Die Einbürgerung sei dann auch ohne Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich. Damit trage das Ministerium dem hohen Maß an Integration von hier geborenen oder aufgewachsenen Ausländern ab der zweiten Generation Rechnung. Von der neuen Praxis sollen aber nicht nur junge Einbürgerungsbewerber profitieren.

Erleichterung für ältere Personen
Das deutsche Einbürgerungsrecht verlangt von den Bewerbern grundsätzlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in mündlicher und schriftlicher Form. Für langjährig in Deutschland lebende Ältere, die in der Regel bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, ergeben sich allerdings andere Integrationserfordernisse als für Erwerbspersonen. Deshalb soll diesem Personenkreis im Rahmen der Ermessenseinbürgerungen eine schriftliche Sprachprüfung nicht mehr zugemutet werden.

Einbürgerungsbewerber, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit zwölf Jahren rechtmäßig im Inland leben, müssen für die Ermessenseinbürgerung keine schriftlichen Sprachkenntnisse mehr nachweisen. „Es reicht aus, wenn sich solche Menschen ohne nennenswerte Probleme in deutscher Sprache mündlich verständigen können“, sagte Ministerin Öney.

Verfahrensbeschleunigung bei anerkannten Flüchtlingen
Eine weitere Änderung soll das Einbürgerungsverfahren von anerkannten Flüchtlingen beschleunigen. Bisher war in Baden-Württemberg vorgegeben, dass die Einbürgerungsbehörden grundsätzlich bei allen Einbürgerungsverfahren anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anfragen, ob die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft noch Bestand hat. Hintergrund der oft zeitaufwendigen Prüfung ist, dass nur anerkannte Flüchtlinge immer unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können, Personen ohne Flüchtlingseigenschaft dagegen nicht ohne Weiteres.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern müssen nun die Einbürgerungsbehörden beim BAMF nur noch dann anfragen, wenn nicht bereits aus anderen Gründen Mehrstaatigkeit hinzunehmen ist. „Wir gehen davon aus, dass hierdurch eine Beschleunigung der Einbürgerungsverfahren von anerkannten Flüchtlingen erzielt wird“, erklärte die Sozialdemokratin abschließend.

Wo Türken den Doppelpass bekommen und wo nicht © MiG

Wo Türken den Doppelpass bekommen und wo nicht © MiG

Unterschiedliche Verwaltungspraxis nicht neu
Ob Öneys Vorstoß in anderen SPD-Ländern Schule macht, bleibt abzuwarten. Dabei sind unterschiedliche Verwaltungspraktiken nicht einmal neu und führen in den Ländern zu ganz unterschiedlichen Einbürgerungsquoten. Im Saarland beispielsweise beträgt die Doppelpassquote unter Türkeistämmigen gut 69 Prozent, in Bayern hingegen nur 3,7 Prozent, obwohl die einschlägigen Rechtsvorschriften in allen Bundesländern gleichermaßen gelten. In Baden-Württemberg lag die Doppelpassquote der türkeistämmigen Bevölkerung bisher bei vergleichsweise niedrigen 10 Prozent (Bundesdurchschnitt: knapp 28 Prozent). Überraschend niedrig fällt diese Quote auch in den SPD-geführten Ländern Berlin und Bremen aus (11 bzw. 13 Prozent).

Mit dem Vorstoß Öneys dürfte aber der Beweis erbracht sein, dass eine freundliche Einbürgerungspraxis weder Gesetzesänderungen auf Bundesbene braucht noch die dafür erforderliche Mehrheit im Bundestag. Im Lichte dessen sind nun die SPD-geführten Ländern unter Zugzwang, wenn sie ihrer ohnehin angekratzten Einbürgerungsrhetorik künftig ein auch bisschen Glaubwürdigkeit einhauchen wollen. (es) Leitartikel Politik

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  1. Achherje sagt:

    Die Frage ist doch, ob man jetzt Hurrah schreien soll. Ich tu es nicht. Ein weiterer Schritt in Richtung Zuspitzung der Situation, Abbau des inneren Friedens, der inneren Sicherheit und der Desintegration von Migranten. Man wird aber erst dahinter kommen, wenn es zu spät sein wird? Gewisse Migranten jubelieren nun, freuen sich? Ja, aber nicht nur die „richtigen“, sondern viele, welche auf mehr und mehr Schlupflöcher warten, um dieses Land zu oben genannten Zuständen hinzuführen.

    Dies ist ein schlechter Tag für die Integration, aber wohl im Sinne des Herrn Kolat und der Partizipation?

    Ich kann es nicht verstehen, wieso die vielen Migranten in Deutschland dieses ganze Spiel nicht hinterblicken … ehrlich nicht. Nicht alles was augenscheinlich gut aussieht, muss auch gut sein?

    Nun ja, harren wir den Dingen.

    Achherjeeee ….

  2. Zerrin Konyalioglu sagt:

    „einbürgerungsfreundliche Verwaltungspraxis“, wenn ich das schon lese…sehr freundlich von Frau Öney, aber das was türkische Einwanderer wollen keine nette Verwaltungspraxis, sondern die doppelte Staatsbürgerschaft. Es kann nicht sein, dass man immer wieder betont, dass „Migranten“ ein Teil dieser Gesellschaft sind und sie im gleichen Atemzug politisch entmündigt oder sie vor die Wahl stellt, entweder deutsche oder türkische Staatsbürgerschaft.

  3. Sugus sagt:

    „Man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen“
    „Man kann nicht zwei Herren dienen“
    Deutsche Sprichwörter, in anderen Sprachen gibt es Vergleichbares.

  4. Kim Jong-il sagt:

    „was türkische Einwanderer wollen keine nette Verwaltungspraxis, sondern die doppelte Staatsbürgerschaft.“

    Wenn türkische Einwanderer tatsächlich mit dieser Absciht hierher kommen sollte man diese Menschen schlichtweg nicht mehr ins Land lassen. Danke für ihre Offenheit.

  5. Zerrin Konyalioglu sagt:

    @Kim Jong-il, sind nicht mit der Absicht gekommen zu gehen, aber nun sind sie geblieben. In sehr vielen Ländern ist doppelte Staatsbürgerschaft üblich, selbst Iraner, EU Bürger sowie so, können doppelte Staatsbürgerschaften in Deutschland führen. Wollen Sie tatsächlich Mio. von Menschen politisch entmündigen? In HH hat jedes 2. Kind ausländische Wurzeln, bei Ihrer Einstellung bedeutet dies, die Hälfte der Wähler per se zu ignorieren. Kurz, das wäre eine Politik der Ignoranz.
    @Sugus, wir leben im 21. Jh. und sie warten mit Sprüchen aus dem Mittelalter, iregendwie haben Sie die Zeit verschlafen.

  6. Mathis sagt:

    Ich finde den Vorstoß von Frau Öney nur begrüßenswert, da sie sich wieder einmal als Pragmatikerin zeigt.
    Sie stellt heraus, dass es ganz im Ermessen der Bundesländer liegt, die bestehenden Gesetze gegen oder für den Doppelpass auszulegen.Diese Unterschiede in der „Verwaltungspraxis“ zeigt die Grafik sehr anschaulich.
    Sie nimmt allen Politikern den Wind aus den Segeln, die behaupten, dass es einer Gesetzesänderung und eines Entscheids im Bundestag bedürfte, nur um nicht selbst tätig werden zu müssen.

  7. Sugus sagt:

    @ Zerrin Konyalioglu
    Sie mögen Globalisierung etc. als Begründung anführen, das Problem der doppelten Loyalität als solches bleibt bestehen und wird dadurch nicht berührt.
    Ich will, daß jemand, der sich Deutschland als neue Heimat wählt, endgültig festlegt. Ganz oder gar nicht. Doppelte Staatsbürgerschaft ist lauwarm, wischiwaschi.

  8. Uli sagt:

    Was hat das mit Integration zu tun ?

    Wer in Deutschland für immer leben, arbeiten und Steuern zahlen will, verzichtet gerne auf seinen alten Pass.

  9. Zerrin Konyalioglu sagt:

    @Sugus, @Uli, die Loyalität ist nicht v. der Staatsbürgerschaft abhängig, sondern v. dem Gefühl, dass man zu einem Land hat. Denken Sie mal darüber nach.

  10. Sugus sagt:

    @ Zerrin Konyalioglu
    1.) Sie haben 100% Recht. Bei vielen Ausländern mit deutschem Paß habe ich den Eindruck, daß sie Deutschland gegenüber gefühlsmäßig nicht loyal sind.
    2.) Folgend aus 1.): bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft so streng und knauserig wie möglich sein. Denn ein illoyaler Ausländer mit deutschem Paß ist gefährlicher als ein „antideutsch“ eingestellter Deutscher. Denn der illoyal eingestellte Ausländer, wenn es ihn in Massen gibt, könnte seinen Heimatstaat als „Schutzmacht“ reklamieren und Minderheitenrechte einklagen wollen.