Leipzig
Rassistische Einlasskontrollen sind Teil des Leipziger Nachtlebens
Testing zeigt: In leipziger Discos sind nur die Lichter bunt. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen und der StudentInnenRat haben herausgefunden, dass sechs von elf Discobetreiber bei Einlasskontrollen aus rasstischen Gründen diskrimieren. Betroffene verklagen sechs Clubs.
Freitag, 10.02.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.02.2012, 8:24 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Im Oktober 2011 testeten das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) und der StudentInnenRat der Universität Leipzig verschiedene Leipziger Diskotheken auf rassistische Diskriminierung. Die Frage lautete: Haben „nicht-deutsch“ aussehende Gäste die gleichen Chancen in die Disko zu kommen wie weiße Deutsche? Die Antwort war erschütternd. In mehr als der Hälfte der Fälle (sechs von elf Clubs) wurde den nicht-deutschen Testern der Eintritt verweigert, während die mehrheitsdeutschen Vergleichspersonen durchgewunken wurden.
„Dieses Ergebnis bestätigt leider meinen Eindruck.“ sagt Abdulaziz Bachouri, Referent für ausländische Studierende im StudentInnenRat der Universität Leipzig (StuRa). Immer wieder berichten ihm Studierende von rassistischen Behandlungen durch das Sicherheitspersonal verschiedener Clubs. Auch Herr Bachouri selbst hat solche Erfahrungen machen müssen: „Es ist verletzend und du fühlst dich wie ein Mensch zweiter Klasse. Du fragst dich, ob du in Leipzig wirklich willkommen bist.“
Im Anschluss an das Testing suchten ADB und StuRa das Gespräch mit den Verantwortlichen der Clubs. Daniel Bartel, Leiter der Beratungsstelle des ADB Sachsen: „Die Reaktionen waren sehr unterschiedlich. Einige Clubs verweigern die Diskussion oder rechtfertigen ihre Praxis. Andere übernehmen Verantwortung und teilen das Ziel diskriminierungsfreier Einlasskontrollen. So stellen wir auf der heutigen Pressekonferenz zweierlei vor: Fünf praxisnahe Schritte, die es Clubs erleichtern, nicht zu diskriminieren und sieben Klagen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).“
Fünf Schritte für eine nachhaltige Veränderung
Die fünf Schritte umfassen eine nachvollziehbare Information der Gäste über ihre Rechte und Pflichten, ein geregeltes Verfahren für Beschwerdefälle, die Schulung der Mitarbeitenden, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratungsstellen und eine Anpassung der Hausordnung.
Daniel Bartel: „Diese Maßnahmen sind leicht umsetzbar und nützen sowohl den Gästen als auch den Clubs. Wir hoffen, dass sie ein positiver Qualitätsstandard werden und zu einer nachhaltigen Veränderung beitragen.“ Mit einem Club, der Moritzbastei, wurde bereits eine Kooperation vereinbart, mit anderen gibt es aktuell Gespräche.
Sieben Klagen nach dem AGG
Die Klagen nach dem AGG betreffen sechs Leipziger Diskotheken: das Alpenmax, den City Club, das L1, das Nachtcafé, das Nightfever und VelVet. Nachdem mehrere Versuche, eine konstruktive Lösung zu finden scheiterten, sahen die von der Diskriminierung Betroffenen keinen anderen Weg mehr, als ihr Recht auf Gleichbehandlung vor Gericht durchzusetzen. Sie klagen auf Unterlassung der Diskriminierung und auf Schadensersatz.
„Die Betroffenen bedauern, dass dieser Schritt notwendig wurde. Es hat Angebote für eine außergerichtliche Lösung gegeben, bei denen die Betroffenen sogar auf ihre Schadensersatzansprüche verzichtet hätten“, kommentiert Jakob Simon, der Anwalt der Kläger und ergänzt: „Gleichzeitig ist es wichtig, eine Grenze zu ziehen und deutlich zu machen, dass es ein Recht auf Gleichbehandlung gibt, dem sich auch das Hausrecht unterordnet. Deshalb rufen wir das Leipziger Amtsgerichts an, das Diskriminierungsverbot durchsetzen.“ Die Klagen wurden am 08.02.2012 eingereicht und werden voraussichtlich im Frühjahr 2012 verhandelt werden.
In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Oberlandesgericht Stuttgart einen Discobetreiber zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 900 € verurteilt. Die Türsteher hatten an der Diskotür einen Besucher wegen seiner Hautfarbe abgewiesen.
Unterstützung und Aufruf
Doch zuvor müssen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gestemmt werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten Geld. Für viele Betroffene ist das eine große Hürde, wenn sie gezwungen sind, ihr Recht zu erstreiten. Deshalb hat das ADB einen Rechtsfond eingerichtet. „Der Fond unterstützt Klangende, indem er sie finanziell entlastet. Bitte spenden Sie.“, erläutert D. Bartel.
Die fünf Schritte auf dem Weg zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen wurden als Aufruf zusammengefasst. Der StudentInnenRat der Universität Leipzig und das ADB Sachsen bitten Einzelpersonen und Organisationen, den Aufruf zu unterzeichnen und laden die Verantwortlichen auf Seiten der Clubs ein, sich an einer geplanten Positivkampagne „Einlass für Alle“ zu beteiligen. (pm/hs) Gesellschaft Leitartikel
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
„Die fünf Schritte auf dem Weg zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen…“
Das ist ein Widerspruch in sich. „Diskriminieren“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet ursprünglich nichts anderes als „unterscheiden“. Sinn einer Einlasskontrolle ist es, zu unterscheiden: wer wird vermutlich Stress machen, wer nicht, wer passt mit seinen Klamotten zum Publikum, wer nicht? Ist die Einlasskontrolle diskriminierungsfrei, kann man jeden reinlassen.
Wenn viele Discobetreiber Ausländer aussondern, beruht das meist nicht auf Vorurteilen, sondern auf Erfahrungswerten.
Meistens gibt es mit Türken und Arabern Stress, oft auch mit Kasachendeutschen. Ein falscher Blick, ein falscher Spruch, schon fühlen sich diese Leute „beleidigt“ und in der „Ehre“ verletzt. Diese würde ich allesamt überhaupt nicht reinlassen, zumindest nicht in einer größeren Gruppe. Ausserdem hat der Türsteher Hausrecht, er kann ohne Angaben von Gründen entscheiden, wer rein kommt und wer nicht. Da ist nichts mit Diskriminierung. Ich bin auch schon oft wo nicht reingekommen. Kein Grund zum Jammern.
Wenn es Ärger in Clubs gibt, dann meistens mit Ausländern. Dazu kommt, dass hier auch fast immer Messer o.ä. ins Spiel kommen + völlig verschobene Ansichten in Sachen Auseinandersezungsgrund. Es ist natürlich bedauerlich wenn man sozusagen alle über einen Kamm schert, aber Erfahrung ist Erfahrung. Und hier mal was ausserhalb der Clubs: http://www.bild.de/regional/dresden/raubueberfall/wir-beschuetzen-jetzt-die-hauptstadt-22325816.bild.html
das Klagen wird da nicht viel bringen.
Die Veranstalter werden die Feier dahingehend deklariert haben, dass sie gemäß Ihres Hausrechts hereinlassen können wen sie wollen.
Sie müssen das nicht begründen.
Falsches Forum, meine Herren. Geh doch bitte zurück zu PI.
wer mich nicht will, den will ich nimmer mehr, ich suche mir andere lokalitäten wo ich, mit meinem umsatz willkommen bin, ich reise auch in kein land das von türken speziell ne visa verlangt, kaufe möglichst auch nicht deren produkte, die vorposter wie in so vielen foren, habens nunmal mit den türken, wärend andere arbeiten können sie gemütlich, türken und ausländerbashing betreiben.
Klar. Die Deutschen sind immer anständig. Zu sehen in jeglichen Wein- oder Volksfesten. Insbesondere sei hier der Oktoberfest genannt. Aber auch zu erkennen an regionalen Festen. Sie sind immer brav, menschenfreundlich und umarmen den Gegenüber. Zu Streitigkeiten würden sich Deutsche Gutmenschen nie einlassen. Sie sind aus der Genetik bereits heraus dazu nicht im Stande böse zu sein.
Ich halt´s da wie Kartoffel. Ferner halte ich die Klagen der „Betroffenen“ ziemlich erfolglos. Worauf hier einige bereits hingewiesen haben, ist ja der private Faktor. Der Club/Disko-Betreiber kann sich seine Kundschaft aussuchen. Das ist sein Recht. Jetzt wäre es aber mal interessant zu wissen, ob dass im umgekehrten Fall auch so akzeptiert werden würde. Angenommen ein türkischer Besitzer betreibt ein Club und ließe nur Türken rein. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dann schnell von Integrationsverweigerung, Parallelgesellschaft usw. usf. lamentiert werden würde, siehe auch Kommentar zur Muslim-Mitfahrerzentrale hier im Forum.
Ich muss Tai Fei da Recht geben und finde es eine Frechheit was für eine heuchlerische Doppelmoral manche Leute an den Tag legen.
@ Yavuz Sultan Selim
Butter bei die Fische: Wie viele Todesfälle gibts denn beim Oktoberfest?
Haben Sie Statistiken?
@ Tai Fei
„Angenommen ein türkischer Besitzer betreibt ein Club und ließe nur Türken rein.“
Türken-Discos gibts seit Jahrzehnten und kein Deutscher regt sich drüber auf.