Baden-Württemberg
Grün-Rot lockert Residenzpflicht für Asylbewerber
Asylbewerber dürfen sich in Baden-Württemberg künftig frei bewegen und hierbei den Bezirk ihrer Ausländerbehörde vorübergehend verlassen. Eine entsprechende Verordnung zur Lockerung der sogenannten Residenzpflicht wurde gestern beschlossen.
Mittwoch, 15.02.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.02.2012, 1:00 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
„Wir haben damit ein weiteres Vorhaben aus unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das deutliche Erleichterungen für Asylbewerber mit sich bringen wird“, stellten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Reinhold Gall (SPD) in Stuttgart fest. Bisher mussten die Asylbewerber eine Erlaubnis einholen, um den ihnen zum Aufenthalt zugewiesenen Bezirk der Ausländerbehörde vorübergehend zu verlassen.
Die Ausländerbehörden würden durch die Reform erheblich entlastet, erklärte der Innenminister. Das Recht zum vorübergehenden Aufenthalt sei jetzt nur noch an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen sei die Lockerung der Residenzpflicht erst nach dem Ende der Unterbringung in der Landesaufnahmestelle zulässig und zum anderen dürften keine erheblichen Verstöße gegen Mitwirkungspflichten im Asylverfahren vorliegen. „Beide Bedingungen sind unerlässlich zur Sicherung einer zeitnahen Durchführung des Asylverfahrens, schränken andererseits aber die gewährten Erleichterungen für die Asylbewerber nicht unverhältnismäßig ein“, hoben Kretschmann und Gall hervor.
Keine Abschiebung nach Syrien
Zur aktuellen Situation in Syrien stellte der Innenminister klar: „Auch aus Baden-Württemberg wird derzeit kein Syrer abgeschoben und dies bereits seit 2011. Damit tragen wir den bestehenden Unruhen in diesem Land Rechnung. Es ist aus meiner Sicht momentan nicht vertretbar, Menschen in dieses Land abzuschieben.“ Eines förmlichen Abschiebestopps bedürfe es hierfür nicht. „Wir haben jedoch eine entsprechende interne Absprache mit dem landesweit zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe getroffen“, erläuterte Gall. In Baden-Württemberg halten sich aktuell 2.671 Syrer auf, davon seien 304 geduldet, also ausreisepflichtig.
Verbesserung des Ausländerrechts
Die Landesregierung arbeite darüber hinaus an weiteren Verbesserungen beim Ausländerrecht, fuhr der Innenminister fort. Damit leiste sie einen Beitrag zur „Allianz für Fachkräfte“, um das Fachkräfteangebot für die mittelständische Wirtschaft in Baden-Württemberg zu sichern.
Im Dezember 2011 wurde das Bündnispapier zur Gründung der Allianz unterzeichnet, das unter den zehn gemeinsamen Zielen der Allianzpartner unter anderem eine gezielte Zuwanderung von Fachkräften und die bessere Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt vorsieht. Inzwischen können ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten leichter als bisher eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden – etwa um eine Ausbildung antreten zu können und anschließend den Beruf auch im Land auszuüben. Die Landesregierung stützt sich dabei auf einen Beschluss der Bundesregierung vom 7. Dezember zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union. Die Neuregelung soll laut Gall auch den Pflegebereich umfassen und gilt in Baden-Württemberg im Vorgriff schon für diejenigen, die heute eine Ausbildung beginnen möchten.
Perspektive für integrierte Flüchtlinge
Außerdem setzt sich die Landesregierung im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für eine neue gesetzliche, an humanitären Kriterien ausgerichtete Bleiberechtsregelung ein. „Damit soll gut integrierten Flüchtlingen endlich eine verlässliche Perspektive geboten werden“, unterstrich Innenminister Gall. Die Probleme der Kettenduldung und fehlender Aufenthaltsperspektiven seien durch die bisherigen Bleiberechtsregelungen nicht vollständig gelöst worden. In Baden-Württemberg hielten sich Mitte 2011 rund 9.500 Ausländer geduldet auf, davon etwa 5.500 länger als sechs Jahre. Die bisherigen Regelungen waren stets an feste Stichtage gekoppelt. Dies solle nun geändert werden. (pm/hs) Leitartikel Politik
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„Grün-Rot lockert Residenzpflicht für Asylbewerber“
Gut. Die Sinnhaftigkeit dieser Regelung habe ich eh nie nachvollziehen können.
Gegenfrage. Was macht es für einen Sinn die Residenzpflicht aufzuheben. Diese Leute dürfen nicht arbeiten und sich auch nicht niederlassen wo sie wollen also was bringt das?
Lieber Herr Kretschi:
„Die Ausländerbehörden würden durch die Reform erheblich entlastet, erklärte der Innenminister. Das Recht zum vorübergehenden Aufenthalt sei jetzt nur noch an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen sei die Lockerung der Residenzpflicht erst nach dem Ende der Unterbringung in der Landesaufnahmestelle zulässig und zum anderen dürften keine erheblichen Verstöße gegen Mitwirkungspflichten im Asylverfahren vorliegen.“
In Ihren Aussagen lese ich nur (zwischen den Zeilen) das gleiche wie die Forderungen der Grünen: „Es muss mehr Polizei auf die Straße“ – hinsichtlich der weiter voranschreitenden Unsicherheit der Menschen in diesem Land. Sie und Ihre Partei erkennen Probleme, welche dann mit den falschen Mitteln versucht werden zu lösen. Das Grundproblem, welches Missstände erst möglich macht, erschafft, das wird eben nicht angegangen, sondern eher Flickschusterei betrieben. Deshalb sind die Grünen für mich ein inkompetenter Haufen; vor allem, wenn es um Sicherheit und Ordnung geht.
Kein tragfähiges Konzept erkennbar, keines in der Schublade, aber mehr und mehr unsere Geschicke lenken dürfen. Das passt irgendwie (in meiner Welt) nicht zusammen. Aber es ist so. Und so ist es eben.
wenn es so wie gedacht umgesetzt würde ware toll, aber leider sagt die Praxis was anderes und die Behörden entlastet dies in keiner Weise,
wenn dann gleiche Rechte für alle die sich offiziell in Deutschland aufhalten.
Es müssten mehr Freiheiten für Asylbewerber geschaffen werden und weiter Unmenschliche Zustände abgeschaft werden vor allem Arbeitsrecht auch für Asylbewerber wie das in anderen Staaten uns vorgemacht wird.
Es sollten auch die Millarden im eigenen Land für alle Bürger von Deutschland die bedürftig sind eingesetzt werden da wo diese sinnvoller wären als wie ein Totes Land wie Grichenland zu schenken oder glaubt einer wir sehen je 1 Cent davon wieder, man könnte die Renten und die Hartz IV Sätze Menschenwürdig angleichen.
Ich bin auch dafür das für Asylbewerber besser Bedingungen geschaffen werden und nicht mehr länger der Willkür und Eichenmächtigkeiten der Ausländer und Sozial Behörden und deren Angestellten und Beamten ausgesetzt sind und die Korruption in den einzelnen Behörden von Staatlicher Stelle besser verfolgt würden, so könnte ich noch viel hier anbringen die Liste von Misständigkeiten würde nicht aufhören, hoffe nur das sich die Grüne Landesregierung mal den misslichen Zuständen in den Behörden nachgehen und Abhilfe schafft, wann wacht Deutschland endlich auf
@Norbert – sie haben zwei Aspekte unserer Politik hier nicht ganz verstanden . 1. Warum sollte jemand, nur weil er sich hier offiziell in Deutschland aufhält, die exakt gleichen Rechte haben wie jemand der hier geboren/aufgewachsen/eingebürgert wurde?
Nehme ich z.B. das Wahlrecht würden die Stimmen dieser Mitbürger dadurh im Endeffekt „weniger“ Wert sein obwohl sie diejenigen sind die die politischen Entscheidungen tragen müssen.
2. Es sollten Mittilarden im eigenen Land für alle Bürger eingesetzt werden. Damit haben sie es eigentlich schon korrekt gesagt – für alle „eigenen Bürger“ sind eben nicht „alle die sich hier aufhalten“.
soll bedeuten – warum sollten wir z.B.für einen Zahnarztbesuch aufkommen, obwohl dieser das in seiner Heimat (dort aber evtl. auf eigene Kosten) durchführen lassen könnte?
Auch hier sind Leistungen der Ärzte nicht 2umsonst“ nur weil man nicht bezahlen muss, sondern nur die Karte vorlegt.
Warum sollten die Bürger hier, die die Mittel für Hartzv IV und alle anderen Solidarleistungen übrigens auch, erarbeiten, die jedem einfach so „schenken“ ?
Ist das nicht dann auch den Millionen Mitbrügern hier gegenüber mehr als unfair?
Das das rentensystem so nicht funktionieren kann ist ein ganz anderes Thema…..