Innenausschuss
Debatte über NPD-Verbot geht weiter
Seit der zufälligen Aufdeckung der NSU-Morde wird über ein NPD-Verbotsverfahren diskutiert. So auch gestern im Innenausschuss. Einig sind sich die Parteien nur in einem Punkt: Ein zweites Scheitern hätte fatale Folgen.
Donnerstag, 22.03.2012, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.03.2012, 21:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Mindestens drei Rechtsextremisten hatten über einen Zeitraum von zehn Jahren eine breite Blutspur durch das gesamte Bundesgebiet gezogen. Neben einem Bombenanschlag, zahlreichen Raubüberfällen gehen außerdem zehn Morde auf das Konto der Täter, darunter neun Kleingewerbetreibende mit ausländischen Wurzeln und eine deutschstämmige Polizistin. Auf die Idee, es könnte sich bei den Mördern um Rechtsextremisten handeln, kamen die Sicherheitsbehörden nicht. Nur durch einen Zufall wurde im November 2011 bekannt, dass die NSU dahintersteckt.
Seit dem haben Politiker einen etwaigen neuerlichen NPD-Verbotsverfahren für sich als Thema entdeckt und diskutieren. So auch gestern im Innenausschuss des Bundestages. Gegenwärtig würden die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens geprüft, berichtete ein Vertreter des Bundesinnenministeriums.
Höher springen
Der erste Versuch endete mit einem Super-Gau vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter kritisierten, dass bei so vielen V-Leuten nicht mehr klar sei, wie viel Staat in der NPD stecke. Trotz dieser klaren Ansage und entgegen dem öffentlichen Anschein, ein NPD-Verbot ernsthaft zu wollen, weigerte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bisher, seine V-Leute abzuziehen. Gestern verwies der Vertreter aber auf eine Innenminister-Verständigung, V-Leute in der Führungsebene der NPD abzuschalten, um so ein Prozesshindernis aus dem Weg zu räumen.
Ob das ausreicht, wird sich zeigen müssen. Für die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, ist das halbherzig: „Anstatt ein ums andere Mal zu beklagen, dass die Hürden für ein Verbot der NPD so hoch seien, müsste Innenminister Friedrich sich lediglich anstrengen, höher zu springen“, so Jelpke.
Politische Bekämpfung
Dem stellt der Ministeriumsvertreter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Parteiverboten entgegen. Die NPD sei eine menschenverachtende Partei, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbare Grundsätze vertrete, stelle aber momentan keine akute Gefahr für die Demokratie in Deutschland dar.
Sollte die NPD aber als Einprozentpartei tatsächlich verboten werden, könne es sein, dass man eine Nachfolgepartei mit einem Stimmenanteil von fünf Prozent bekomme. Trotz allem sprach sich die SPD-Fraktion für einen Versuch aus. Die NPD sei eine verfassungsfeindliche Partei, und es sei die Verpflichtung des Rechtsstaates, ein Verbotsverfahren anzustreben. Die Grünen hielten dagegen. Man könne in der Frage eines solchen Verbotsverfahrens auch eine Gegenposition vertreten und sich auf die politische Bekämpfung der NPD zu konzentrieren. (bk) Aktuell Politik
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