NPD-Verbotsverfahren
Innenminister ziehen V-Leute aus der NPD-Spitze ab
Nach dem Bekanntwerden der NSU-Morde wird über ein zweites NPS-Verbotsverfahren heiß diskutiert. Wichtigste Voraussetzung dafür ist: Abzug der V-Männer aus der NPD. Nach anfänglichem Zögern gehen die Innenminister nun diesen Schritt.
Montag, 26.03.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 30.03.2012, 2:36 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Im Jahre 2003 haben Bundesverfassungsrichter den Innenministern deutlich gemacht, dass sie ihre V-Leute abziehen müssen, wenn sie einen NPD-Verbot wollen. Bis jetzt konnten sich die Innenminister dazu nicht durchringen. Erst nach dem zufälligen Bekanntwerden der zehn NSU-Morde, kommt nach anfänglicher Zögerung Bewegung in die Sache.
Am 22. März kamen die Innenminister und -senatoren der Länder zu einer Sonderkonferenz im Bundesrat in Berlin zusammen. Auf der Grundlage des von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines NPD-Verbots vorgelegten Berichts haben sie sich über die formellen rechtlichen Voraussetzungen für ein erneutes Verfahren verständigt. Ergebnis: Alle V-Leute sollen aus Führungspositionen der NPD abgezogen werden. Außerdem sollen mindestens sechs Monate lang Beweise für die Verfassungswidrigkeit der NPD gesammelt werden.
Entscheidung soll im Dezember fallen
Auf dieser Grundlage wird die Innenministerkonferenz voraussichtlich bei ihrer Zusammenkunft im Dezember eine Empfehlung abgeben, ob ein zweiter Gang nach Karlsruhe erfolgsversprechend ist. „Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Wir wollen ein erfolgreiches Parteienverbotsverfahren, deshalb müssen wir jetzt Material sammeln, um zu sehen, ob es gerichtsfeste Beweise für die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD gibt“, so Bundesinnenminister Hand-Peter Friedrich (CSU). Allerdings betonte er auch, dass erst im Lichte der Materialsammlung entschieden werden soll, „ob es überhaupt zu einem neuen Anlauf für ein NPD-Verbotverfahren kommt“.
Dazu müsste erstmal „das kommen, was bis jetzt nur Ankündigung ist: dass es auf keinen Fall V-Leute in Führungspositionen der NPD gibt“, machte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Gespräch mit den Kieler Nachrichten deutlich. Auch nach dem Abziehen der V-Leute wäre ein NPD-Verbot aber kein Selbstläufer. „Zu meinen, man habe mit dem Abzug der V-Leute schon alles getan, ist zu kurz gedacht“, sagte die Bundesjustizminister in einem weiteren Interview mit dem Hamburger Abendblatt. „Wir brauchen eine umfassende Beweislage, um der NPD aggressiv-kämpferisches Verhalten nachweisen zu können.“ Das gelte insbesondere für Verknüpfungen zwischen dem rechtsextremistischen NSU-Terrortrio und der NPD. „Wir können bisher nicht beweisen, dass die NSU der kämpferische Arm der NPD ist.“ Wenn ein Parteiverbot keine ausreichende Aussicht auf Erfolg gebe, solle man es gar nicht erst versuchen.
Verbot nicht sicher
So sieht es auch Friedrich. Er machte darauf aufmerksam, dass auch bei Beachtung aller Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht sicher einschätzbare rechtliche Risiken bestehen. So könne das Bundesverfassungsgericht neben der Verfassungsfeindlichkeit der Partei die Verhältnismäßigkeit eines Verbots prüfen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention stelle weitere Anforderungen an ein Parteienverbot.
Für Caren Lay, Bundesgeschäftsführerin der Linkspartei, warnt unterdessen davor, den Ernst der Lage zu verkennen. Ein Abziehen von V-Leuten nur aus den NPD-Führungszirkeln reiche nicht. „Wer ernsthaft das NPD-Verbot betreiben will, muss ausnahmslos alle V-Leute abziehen. V-Leute sind mit Steuergeldern bezahlte Täter. Sie weiter zu beschäftigen bedeutet ein verheerendes politisches Signal und es lässt Zweifel über die Bereitschaft der Bundesregierung aufkommen, sich tatsächlich mit dem braunen Terror auseinanderzusetzen“, so Lay.
Grüne fordern umfassende Aufklärung
Von der Grünen-Bundestagsfraktion ist zu vernehmen, dass die Diskussion um ein NPD-Verbotsverfahren nicht davon ablenken darf, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Vor allem müsse genau aufgeklärt werden, „warum die NSU-Terrortruppe 13 Jahre lang im Untergrund leben, rauben, bomben und morden konnte, ohne dass die Sicherheitsbehörden den rechtsextremen, rassistischen Hintergrund der Verbrechen erkannten“.
Das letzte Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 war bereits aus formalen Gründen gescheitert, weil ein Teil der Richter den Einsatz von V-Leuten als nicht behebbares Verfahrenshindernis einstufte. Wird dieses Hindernis behoben, muss für ein Verbot nachgewiesen werden, dass die Partei aggressiv-kämpferisch versucht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Einen Verbotsantrag gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. (bk) Leitartikel Politik
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Verlogene Verbotsdiskussion
Sehr geehrte Redaktion,
Sie fassen die Rechtslage wie folgt zusammen:
„Das letzte Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 war bereits aus formalen Gründen gescheitert, weil ein Teil der Richter den Einsatz von V-Leuten als nicht behebbares Verfahrenshindernis einstufte. Wird dieses Hindernis behoben, muß für ein Verbot nachgewiesen werden, daß die Partei aggressiv-kämpferisch versucht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“
So weit, so richtig. Aber aus welchem Grund sah das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der V-Leute als nicht behebbares Verfahrenshindernis an? Offensichtlich weil es erkannte, daß diese Agenten nicht, wie die Innenministerien und die Verfassungsschutzämter immer noch behaupten, reine Informanten oder „Quellen“ waren, sondern vielmehr einen operativen Auftrag hatten, nämlich die NPD in genau jenem Licht erscheinen zu lassen, das die Machthaber brauchen, um der politischen Auseinandersetzung mit ihr systematisch aus dem Weg gehen und statt dessen den Kampf gegen die Partei mit Hilfe von Kriminalisierung und Ausgrenzung führen zu können.
Dementsprechend stammte ja auch ein Großteil der in den Verbotsanträgen zitierten verbotsrelevanten Äußerungen nicht von tatsächlichen Nationaldemokraten, sondern von „agent provocateurs“. Ziemlich egal ist es, ob es sich bei ihnen im Einzelfall um eingeschleuste Agenten oder um Außenseiter oder psychisch Gestörte handelte, die sich ursprünglich von der negativen Berichterstattung über die NPD angezogen gefühlt hatten (ja, so was gibt’s!), dann von der ganz anderen tatsächlichen Ausrichtung der Partei enttäuscht worden waren und daraufhin von Agenten der Inlandsgeheimdienste oder der Innenministerien zu einem ins staatliche Konzept der NPD-Bekämpfung passenden, infamen Verbalradikalismus oder gar zu kriminellen Handlungen umgedreht und von Führungsbeamten systematisch dazu ermutigt und angehalten wurden. – Hier sei nur an Tino Brandt, alias „Otto“ hingewiesen, der gegen fürstliche Entlohnung für das Landesamt für Verfassungsschutz die Thüringer NPD infiltrierte und nebenbei das Terrornetzwerk „Thüringer Heimatschutz“ aufbaute, aus dem das ganz offensichtlich vom VS gelenkte „Zwickauer Trio“ (NSU) stammte.
Daß diese Infiltration der NPD zum Zwecke ihrer Kriminalisierung heute noch anhält, ja verstärkt betrieben wird, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Wenn also die Innenminister heute davon sprechen, die „Quellen“ „abschalten“ oder „zurückziehen“ zu wollen, so kann es sich nur um eine infame Lüge handeln. Erstens weil es sich gar nicht um „Quellen“, sondern um staatliche Provokateure handelt, zweitens weil diese Personen höchst wahrscheinlich gar nicht enttarnt werden, sondern NPD-Mitglieder bleiben und sogar gegebenenfalls in ihren Ämtern verbleiben werden. Wer kann kontrollieren, daß sie tatsächlich vom Geheimdienst „abgeschaltet“ worden seien, wenn dies lediglich eine durch nichts belegte Behauptung des ohnehin auf Lügen und Täuschen spezialisierten „Dienstes“ ist, und die herrschenden Politiker ein natürliches Interesse daran haben, die Lügen zu glaube“? Und was wäre von einem Verfassungsgericht zu halten, das derartigen Ankündigungen der Innenminister Glauben schenken würde? Ist es glaubhaft, daß Personen, die bis jetzt im Auftrag der Verfassungsschutzämter alles getan haben, die NPD in Übereinstimmung mit der staatlichen Propaganda erscheinen zu lassen, dies plötzlich nicht mehr tun würden, weil sie nach offiziellen Angaben kein Geld mehr dafür erhalten? Wie ist gewährleistet, daß sie nicht nach wie vor über irgendwelche Kanäle finanziert werden? Interessenten dafür gibt’s wahrlich genug.
Soviel zu den V-Leuten. Aber auch der Hinweis auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) ist interessant: „Wird dieses Hindernis [die V-Leute] behoben, muß für ein Verbot nachgewiesen werden, daß die Partei aggressiv-kämpferisch versucht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“
Die beiden genannten Kriterien müssen in der Tat erfüllt sein, damit eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und damit verboten werden kann. Was ist aber die FDGO eigentlich? Das wissen die meisten erstaunlicherweise gar nicht. Die FDGO besteht aus den Grundgesetzartikeln 1 und 20. Während Artikel 1 die Menschenwürde behandelt, beschreibt Artikel 20 den staatlichen Aufbau auf der Grundlage von Volkssouveränität und Gewaltenteilung. Eine wichtige verfassungsrechtliche Implikation davon ist das sogenannte Legitimationskettenprinzip. Dieses besagt, daß in Deutschland Regelungen mit Gesetzeskraft nur zulässig sind, wenn sie zu hundert Prozent auf die deutschen Wähler zurückzuführen sind, direkt oder indirekt; daher der Begriff „Legitimationskette“. Daran kann auch durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nichts geändert werden, denn Artikel 79 Absatz 2 GG legt fest: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche (…) die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig“. Das ist die sogenannte Ewigkeitsgarantie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Genau aus diesem Grund wollen jetzt die herrschenden Parteien – also NICHT die NPD!!! – das Grundgesetz beseitigen. Weil nämlich aufgrund besagter Ewigkeitsgarantie die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht einmal mit einer hundertprozentigen Mehrheit aus ihm herauszubekommen wäre. Dies ist aber notwendig, wenn man die „europäische Integration“ in Richtung eines EU-Bundesstaates mit Hauptstadt in Brüssel weitertreiben will. Das Bundesverfassungsgericht hat auch immer festgestellt, daß ein derartiger „Integrationsprozeß“, der ja schließlich erklärtes Ziel der EU ist, irgendwann mal zu einem unheilbaren Konflikt mit dem Grundgesetz, genauer gesagt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, führen muß. Bis jetzt hat das Gericht zwar (im Grunde wider besseres Wissen) immer erklärt, der kritische Punkt sei noch nicht überschritten. Der derzeitige Präsident, Voßkuhle, hat aber inzwischen festgestellt, daß diese Salamitaktik demnächst ein Ende haben werde, weil bei noch so „wohlwollender“ Auslegung der Interpretationsspielraum einfach ausgeschöpft sei. Im Grunde dürfte dies schon im Zusammenhang mit dem „Rettungsschild“ ESM und dem neuen „europäischen Stabilitätspakt“ der Fall sein, weil dadurch die Budgethoheit der Parlamente und damit eines der wesentlichen Merkmale der Gewaltenteilung eindeutig verletzt ist. Voßkuhle selbst, der offenbar Anhänger eines EU-Bundesstaates ist, spekuliert inzwischen offen über die Aufhebung des Grundgesetzes und Verabschiedung einer neuen „europafreundlichen“ Verfassung, um dieses Dilemma zu lösen. Die erste im Bundestag vertretene Partei, die genau dies (und genau mit dieser Begründung) beschlossen hat, sind die Grünen. Diese haben auf ihrem letzten Parteitag offiziell beschlossen, die Aufhebung des Grundgesetzes und die Einführung einer neuen Verfassung (ohne Ewigkeitsgarantie für die FDGO) anzustreben. Damit wollen sie sich vermutlich „avantgardistisch“ den größeren sogenannten Volksparteien als künftiger Koalitionspartner anbieten, wohl wissend, daß deren Führungszirkel das gleiche Ziel haben, sich aber aus Rücksicht auf die Stimmung in der Mitgliedschaft noch nicht trauen, dieses von sich aus offen zu proklamieren. Es gibt aber Äußerungen von Politikern wie Schäuble und anderen, die eine überdeutliche Sprache sprechen. Und die entsprechende Schützenhilfe in den etablierten, kapitalstarken Medien ist auch nicht zu übersehen oder zu überhören.
Resümee: Genau jene Parteien und Politiker, die die NPD wegen Beeinträchtigung der FDGO und Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland verbieten lassen wollen, wollen selbst das Grundgesetz abschaffen, weil sonst (wegen der Ewigkeitsgarantie) die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht beseitigt werden kann, dies aber die Voraussetzung für die Abschaffung der Bundesrepublik Deutschland als freier Nationalstaat wäre, also für das, was die genannten Kräfte eindeutig anstreben.
Deutlicher kann man die bodenlose Verlogenheit der derzeitigen Verbotsdiskussion nicht aufzeigen. Die NPD ist eine der wenigen politischen Kräfte in Deutschland, die sich kompromißlos für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Weiterbestand der Bundesrepublik Deutschland als souveräner Nationalstaat einsetzen. Jene, die die FDGO aushebeln und die BRD in einen „europäischen“ Superstaat aufgehen lassen wollen, wollen verständlicherweise keine öffentliche Diskussion darüber. Deswegen kriminalisieren sie die nationale Opposition und haben sogar die fast unglaubliche Chuzpe, ihr zum Zwecke eines Parteiverbots genau jene Absichten unterzuschieben, die sie in Wirklichkeit selbst in extremst denkbarer Form hegen.
Noch durchschauen dies die wenigsten Menschen. Aber die Zeiten ändern sich. Dafür wird nicht zuletzt auch die wirtschaftliche Entwicklung sorgen, denn die Tage der pathologischen Exportüberschüsse sind gezählt.
Per Lennart Aae
„Hier sei nur an Tino Brandt, alias „Otto“ hingewiesen, der gegen fürstliche Entlohnung für das Landesamt für Verfassungsschutz die Thüringer NPD infiltrierte und nebenbei das Terrornetzwerk „Thüringer Heimatschutz“ aufbaute, aus dem das ganz offensichtlich vom VS gelenkte „Zwickauer Trio“ (NSU) stammte.
Wollen Sie damit sagen, dass die Morde „Staatsterrorismus“ waren, dass Sie aus Ihren Kreisen keine weiteren Mörder rekrutieren könnten, dass Sie letztendlich nicht mehr der „Ausländer-Raus“-Parole folgen? Wenn Sie für die NPD und den angeschlossenen Gruppen sprechen, dann muss das als Zäsur gesehen werden. Sprechen Sie bitte offen, denn „wir“ sind unter uns: Nach staatlicher Ansicht, sind auch Sie noch zu integrieren. Das Ziel der Europäischen Integration ist mitnichten die Abschaffung des Nationalstaates, sondern die Begrenzung des Nationalstaates, der aus der Erfahrung der Geschichte Auslöser für vielerlei Völkerrechtsbrüche war. Das sagt natürlich nichts darüber aus, dass ein supra-nationaler Staatsverband das nicht tun könnte. Ich empfehle Ihnen (aus demokratischer Gesinnung) sich mit Gedanken der Multikulturalität zu versöhnen, und ein möglicher Dialog könnte die von Ihnen beschriebenen Vorgänge abschwächen. Eine solche Einsicht sehe ich aber weder bei Ihrer Partei, noch bei den angeschlossenen Gruppen (bis vielleicht auf P. Fischer Rede zu Tag der Identität Gaithain 2011)
Dies ist eine sehr gute Ausführung wie es um unseren Staat bestimmt ist!
Ich danke für die Sachliche Offenheit mit der Sie dies Zeilen schrieben!
Diesem ist nichts mehr hinzuzufügen außer einem es wird Zeit das die Bevölkerung endlich aus ihrer Lethargie erwacht und dem ganzen Wahnsinn ein Ende Bereitet!
@alpay:
Sie betreiben Ideologie, während ich von Tatsachen spreche:
Wollen Sie in Abrede stellen, daß „Otto“ als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und mit dessen Mitteln den „Thüringer Heimatschutz“ aufbaute?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß Uwe Böhnhardt zum Zeitpunkt seines Untertauchens seit Monaten rechtskräftig zur einer Gefängnisstrafe verurteilt war, trotzdem aber unter den Augen der Polizei frei rumlaufen und schließlich entwischen konnte?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß das LKA Thüringen vor dem Untertauchen des Trios Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe die Fahndung nach Beweisen für dessen geplanten Sprengstoffanschläge wegen angeblichen „Personalmangels“ rechtwirdrig dem „Verfassungsschutz“ überließ, mit der Folge, daß dieser anschließend das Fahnungsergebnis für „vertraulich“ erklärte und dadurch den Zugriff der Polizei hinauszögerte?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß der „Verfassungsschutz“ bei zahlreichen Gelegenheiten über den Aufenthaltsort der „Untergetauchten“ genau informiert war?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß ein SEK des LKA Thüringen unmittelbar vor der Festnahme des Trios stand, jedoch auf Anweisung des Thüringer Innenministeriums zurückgepfiffen wurde?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß bei einer anderen Gelegenheit das sächsische LKA sich anbot, das Trio durch ein SEK festnehmen zu lassen, aber ebenfalls durch Intervention des federführenden Thüringer Innenministeriums daran gehindert wurde?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß laut einem Bericht des amerikanischen Militärgeheimdienstes in Deutschland „Verfassungsschutz“-Beamte aus Bayern oder Baden-Württemberg an der Schießerei in Heilbronn beteiligt (involved) waren, bei der die Polizeibeamtin Kiesewetter erschossen wurde?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß trotz des Heilbronner Eklats, bei der deutsche „Verfassungsschutz“-Beamte offenbar beteiligt und US-Geheimdienstler zugegen waren, eine Polizeibeamtin erschossen und ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde, Böhnhardt und Mundlos „unentdeckt“ entkommen konnten und anschließend ihr mehr oder weniger offenes bürgerliches Leben in Zwickau jahrelang fortsetzen konnten?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß bei dem letzten „Dönermord“ ein „Verfassungsschutz“-Beamter mit dem bezeichnenden Spitznamen „Kleiner Adolf“ im betreffenden Internetcafe in Kassel anwesend war und anschließend versuchte, unentdeckt zu bleiben?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß nach Presseberichten die Polizei für diesen Beamten ein Bewegungsbild erstellte, nach dem er sich bei der Mehrzahl der Morde in der Nähe des jeweiligen Tatortes aufhielt?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß trotzdem die Ermittlungen gegen den „Kleinen Adolf“ eingestellt wurden, und dieser lediglich zu einem hessischen Regierungspräsidium versetzt wurde?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe fast 14 Jahre ein beinahe bürgerliches Leben führen konnten – mit festem Wohnistz, Reisen in Mietwagen kreuz und quer durch Deutschland, wiederholten Urlauben auf der Ostseeinsel Fehmarn (mit über Jahre gepflegten Urlaubsbekanntschaften) u.s.w., u.s.f. -, während sie gleichzeitig 11 Morde und zahlreiche Banküberfälle (letztere größtenteils in unmittelbarer Nähe des Wohnorts), alle unaufgeklärt, begingen?
Wollen Sie in Abrede stellen, dass der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ vor diesem Hintergrund ein immenses Interesse daran gehabt haben muß, daß Böhnhardt und Mundlos nicht von der Polizei festgenommen wurden?
Wollen Sie die vielen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit deren angeblichem Selbstmord in Abrede stellen?
Wollen Sie die vielen Hinweise auf eine Zusammenarbeit Beate Zschäpes mit dem „Verfassungsschutz“ in Abrede stellen?
So viel zum Komplex „Zwickauer Zelle“.
Schließlich zur Frage der Verbotskriterien:
Wollen Sie in Abrede stellen, daß diese laut Art. 21 Abs. 2 GG GEFÄHRDUNG DES BSTANDES DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND und BEEINTRÄCHTIGUNG DER FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG sind?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß seitens der etablierten Parteien und Medien derzeit klammheimlich eine Diskussion darüber geführt wird, ob man ein „neues Grundgesetz“ einführen muß OHNE die „Ewigkeitskonstruktion“ Art. 20 / Art. 79, also OHNE die Freiheitlich-demkratische Grundordnung, weil gerade diese die Überführung Deutschlands in einen EU-Bundesstaat (bzw. den „weiteren Integrationsprozeß“, wie man verschleiernd sagt) verhindert?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß dies – jenseits von allen ideologischen Nebelkerzen – nicht nur eine „Beeinträchtigung“, sondern die BESEITIGUNG der Freiheitlich-demkratischen Grundordnung bedeutet?
Und wollen Sie in Abrede stellen, daß der Zweck dieser Übung nichts anderes ist als der Abbau der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, also die Gefährdung, ja die Beseitigung ihrer Existenz als souveräner Staat?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß die Grünen auf ihrem letzten Parteitag genau zu diesem Zweck und nach der hier beschriebenen Logik die Abschaffung des Grundgesetzes gefordert haben, bzw. als verbindliches Ziel der Partei definiert haben?
Wollen Sie in Abrede stellen, daß sich Wolfgang Schäuble auf dem Internationalen Bankenkongreß in Frankfurt im vergangenen November in ähnlicher Weise äußerte, und daß es zahlreiche weitere Beispiele für diese Tendenz in der politischen Klasse gibt?
Halten Sie es vor diesem Hintergrund für rechtlich, moralisch und letztlich auch logisch nachvollziehbar, daß ausgerechnet jene politischen Kräfte, die nach dem Buchstaben des Grundgesetzes selbst in geradezu schulbuchmäßiger Weise die Kriterien für Verfassungswidrigkeit erfüllen, eine kleine Partei wie die NPD wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit verbieten lassen wollen, die wegen ihrer nationalstaatlichen Ausrichtung geradezu prädestiniert ist, die Freiheitlich-demokratische Grundordnung und (damit eng zusammenhängend) den Bestand der Bundesrepublik Deutschland mit Händen und Füßen zu VERTEIDIGEN?
Könnte es nicht vielmehr so sein, daß man gerade VERHINDERN will, daß die NPD diese Positionen in der bevorstehenden Phase vertritt, in der die etablierte politische Klasse ihren schon klar absehbaren Putsch von oben inszeniert?
Überlegen Sie doch bitte, lieber alpay, was hier Sinn ergibt, und was keinen Sinn ergibt!
Nur so als Anregung :-)
Per Lennart Aae
Die NPD hat keine „nationalistaatliche Ausrichtung“ sondern eine faschistische Ausrichtung. Wahlprogramm, Auftreten und Aussagen von NPD-Kadern beweisen, dass sie die geistigen Nachfolger der NSDAP sind. Es gibt diverse Verknüpfungen zu den terroristischen „Freien Kameradschaften“ etc.
http://de.wikipedia.org/wiki/Per_Lennart_Aae
Tja, man weiß natürlich nie, ob sich hinter Usernamen auch die echter Person verbirgt, aber der Artikel sagt eigentlich alles. Egal ob es sich um den echten Aae oder einen Fan handelt, Holocaust-Leugner und Kriegsschuld-Verdreher können mal in Bezug auf UNSER Grundgesetz schön den Mund haben, weil sie keine Ahnung von Rechtsstaatlichkeit, deutschem Gesetzt und Deutschland haben. Echter Vaterlandsverräter.
@ Per Lennart Aae: Das ist eine Zusammenstellung aus den etablierten Medien. Ich kann nichts davon in Abrede stellen, aber auch nicht alles bestätigen. Bezüglich des möglichen Berichts des Abschirmdienstes, ich weiss nicht ob man dem Stern da trauen kann, die hatten ja auch schon Hitler-Tagebücher. Eine Anfrage an das DIA (us-militär-abschirmdienst) wurde nicht beantwortet, vielleicht haben Sie mehr erfolg, oder wir alle zusammen. Aber ich bin längst nicht so anachronistisch und verteidige eine Bundesrepublik, die von vielen national Gesinnten abgelehnt wird (was nicht heisst das ich Heim ins Reich will). Ich versuche auch keine Ideologie zu betreiben, sondern will eine Identität beschreiben, die ihre Herkunft und Zukunft nicht verleugnet. Ob eine Nation besteht oder nicht hängt doch nicht vom Papier ab, sondern von Menschen die sich in dessen Sprache artikulieren und dessen Kultur leben. Kultur ist aber keine Folklore, sondern muss atmen können. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Bewohner dieses Gebietes plötzlich aufhören würden deutsch zu sprechen, nur weil es zu einem europäischen Staatenbund kommt, was nicht heisst das ich das befürworte. Ich sehe in der europäischen Vereinigung nur eine Befreiung von einer überkommenen und restriktiven Verwaltung. Was nicht heisst, dass die Folgende nicht dieselben Fehler machen wird. Aber das Leben kann ich nicht aufhalten, und das steuert auf eine planetare Gesellschaft zu, in der ethnische, religiöse und partikulare Selbstzuschreibungen verschwinden. Wir gehören ja schliesslich zu einer Gattung. Oder nicht, lieber Herr Per Lennart Aae. Nein Sinn macht das alles nicht, aber in Berlin wurde schon wieder ein Migrant erschossen. Ich weiss nicht ist das jetzt wahllos, eine Nachahmungstat oder gezielt???? Ja ich weiss es gibt auch Gewalt gegen die indigene Bevölkerung. Aber das Problem ist nicht gegen wen, sondern der Umstand selbst. Mit Willy Hellpach sollten wir uns Gedanke über „Nervosität und Kultur“ machen.